Hallo,
Gewerbemietverträge werden üblicherweise auf bestimmte Zeit abgeschlossen.
Angenommen, weder Mieter noch Vermieter reagieren nach Ablauf der vertraglichen Mietfrist, es wird kein Anschlussvertag abgeschlossen, beide machen einfach weiter wie zuvor - gilt dann, wie im Wohnungsmietrecht üblich, ein mündlicher Vertrag und falls ja, wie sieht der aus?
Gruß, Paran