Hallo,
In wie fern darf der Vermieter bei einem Gewerbemietvertrag die Haftung für Verschulden von Dritten, also z.B. Kunden auf den Mieter übertragen. Als Beispiel folgende Klausel:
„Der Mieter muss für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes einschließlich zugehöriger Anlagen haften, soweit diese von Ihm, seinen Haushaltsangehörigen, Untermietern, Handwerkern, Lieferanten, Kunden usw. verursacht worden sind. Leistet der Mieter Schadensersatz, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter seine etwaigen Ansprüche gegen den Schadensverursacher abzutreten.“
Damit würde der Mieter die Verantwortung für Dritte übernehmen (vor allem für Kunden), auch wenn sie die gemieteten Räume bereits verlassen haben und er überhaupt keine Kontrolle mehr darüber hat was sie tun. Bei größeren Gebäudekompülexen mit entsprechenden Anlagen könnten durch Vandalismus (man kennt ja nicht jeden Kunden persönlich) o.ä. immense Kosten auf mich zukommen.
Ist eine solche Abwälzung von Verantworung in einem Mietvertrag überhaupt zulässig? Wo sind da die Grenzen und was sollte man akzeptieren?
Ganz lieben Dank schon einmal für Eure Antworten…