Gewerbemietvertrg - Haftung für Kunden

Hallo,

In wie fern darf der Vermieter bei einem Gewerbemietvertrag die Haftung für Verschulden von Dritten, also z.B. Kunden auf den Mieter übertragen. Als Beispiel folgende Klausel:

„Der Mieter muss für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes einschließlich zugehöriger Anlagen haften, soweit diese von Ihm, seinen Haushaltsangehörigen, Untermietern, Handwerkern, Lieferanten, Kunden usw. verursacht worden sind. Leistet der Mieter Schadensersatz, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter seine etwaigen Ansprüche gegen den Schadensverursacher abzutreten.“

Damit würde der Mieter die Verantwortung für Dritte übernehmen (vor allem für Kunden), auch wenn sie die gemieteten Räume bereits verlassen haben und er überhaupt keine Kontrolle mehr darüber hat was sie tun. Bei größeren Gebäudekompülexen mit entsprechenden Anlagen könnten durch Vandalismus (man kennt ja nicht jeden Kunden persönlich) o.ä. immense Kosten auf mich zukommen.

Ist eine solche Abwälzung von Verantworung in einem Mietvertrag überhaupt zulässig? Wo sind da die Grenzen und was sollte man akzeptieren?

Ganz lieben Dank schon einmal für Eure Antworten…

Im gewerblichen Mietrecht kann nahezu alles vereinbart werden. Dass der Vermieter sich vor Schäden, die nicht in seinem Verantwortungsbereich stammen, schützen möchte, ist verständlich. Wenn als Verursacher nur Kunden des Mieters in Frage kommen und nicht zufällige Passanten, halte ich die Regelung als rechtlich durchsetzbar.

die Frage wäre dann: ab wann ist ein Kunde wieder Passant? Bzw. wann handelt jemand als Kunde und wann als Passant?

Beim Verlassen des Ladenlokals? Wenn er ausser Sichtweite ist? Nach 5 Minuten?

Da scheint mir sehr viel Auslegungsspielraum drin zu sein. Und gerade das ist wohl das Problem bei einer solchen Vertragsklausel.