Hallo,
ich plane neben meinen nicht-selbständigen Arbeit als Angestellter noch nebenberuflich tätig zu sein.
Es soll sich im IT-Bereich als Dienstleistung abspielen (Internetauftritte erstellen, Softwareerstellung, Beratung, etc.).
Meinem Arbeitgeber habe ich es gemeldet, und es ist OK.
Nun war ich schon dabei ein Gewerbe online anzumelden. In unserer Gemeinde geht es. Bei der Anmeldung wurde aber darauf hingewiesen, dass bestimmte Berufsstände von der Anmeldung befreit sind. Es waren auch Ingenieure dabei. Ich bin zwei kein Ingenieur sondern Diplom Informatiker.
Muss ich als Dipl. Inf. für meine Tätigkeiten Gewerbe anmelden? Was muss ich noch bei meinen Plänen beachten?
Bekäme ich die USt.-IdNr. bei der Gewerbeanmeldung automatisch zugeteilt? Wie verhält sich es bei keiner Gewerbeanmeldung?
Danke für die Antworten im voraus.
Gruß,
Robert
Hi Robert,
es sind nur ganz wenige Berufsstände von einer Gewerbeanmeldung ausgeschlossen (Rechtsanwälte z.B), Informatiker gehört schon mal nicht dazu, ausserdem kommt es hier ja nicht darauf an, was du gelernt hast sondern was du zu tun beabsichtigst. Webseiten erstellen, PCs reparieren etc. ist Gewerbe.
Wenn du dich online anmelden kannst, schön.
Kenne ich hier noch nicht.
Falls in den Hinweisen in der Internetseite etwas steht davon, dass die Gemeinde das Finanzamt automatisch informiert, dann kannst du es abwarten, bis dir das FA den Fragenbogen für dein Gewerbe schickt.
Eine eventuell andere Einkommensteuernummer bekommst du vom FA dann ggf. automatisch zugeteilt, eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer aber nur auf Antrag - brauchst du aber meines Wissens eigentlich nicht, wenn du nur im Inland mit Kunden abzurechnen hast.
Ob du eine Kleinunternehmerregelung (ohne Ausweis der Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen) beantragen solltest, hängt davon ab ob du viel mit Privatkunden zu tun hast bei geringen Umsätzen.
Geschäftskunden sehen es aber immer gerne, wenn du in deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen kannst.
Gruß
BT
Servus,
Bekäme ich die USt.-IdNr. bei der Gewerbeanmeldung automatisch
zugeteilt?
Nein, die Gewerbeanmeldung geht von der Gemeinde ans FA, und dort wird eine Steuernummer zugeteilt. Die USt-ID-Nummer gibts auf Antrag beim BzS:
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/…
Man kann den Vorgang beschleunigen, wenn man nicht wartet, bis die Gemeinde aktiv geworden ist, sondern sich gleich bei der Anmeldung auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim FA besorgt.
Das kann wichtig sein, wenn man so früh wie möglich (auch auf Inlandsrechnungen) die USt-ID-Nummer verwenden will. Dort ist sie zwar nicht vorgeschrieben, aber im Vergleich zur Steuernummer (die man sonst verwenden muss) sind die Missbrauchsmöglichkeiten viel geringer.
„Beuteltier“ schreibt von einem „Antrag auf Kleinunternehmerbesteuerung“. Vergiss das, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Bei der Behandlung der Frage „Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG oder nicht“ verhält es sich genau umgekehrt: Wer die Grenzen für die Kleinunternehmerbesteuerung einhält, muss sich überlegen, ob er zur Regelbesteuerung optieren will oder nicht.
Schöne Grüße
MM
Servus MM,
„Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG oder nicht“ verhält es
sich genau umgekehrt: Wer die Grenzen für die
Kleinunternehmerbesteuerung einhält, muss sich überlegen, ob
er zur Regelbesteuerung optieren will oder nicht.
umgekehrt wird ja auch ein Schuh daraus.
Finanz-rechtlich hast du natürlich Recht.
Mir ging es darum, die Überlegung hinsichtlich der Kleinunternehmergeschichte aus der Sicht des Kunden darzustellen:
Wenn jemand hauptsächlich für Privatleute arbeitet und die Grenzen der Kleinunternehmerbesteuerung einhält, soll er das so machen.
Wenn jemand aber hauptsächlich für Geschäftsleute und Firmen arbeitet, sollte er zur Regelbesteuerung optieren, da diese Kundengruppen eben sehr gerne Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer sehen.
Gruß
BT
Hallo,
danke sehr für umfassende Antworten.
Was muss ich noch bei meinen Plänen beachten?
Fällt Euch spontan noch an, woran ich noch denken muss? In der Anfangsphase werden die Ausgaben sicherlich die Einnahmen übersteigen. Dann muss ich keine Gewerbe. und Umsatzsteuer abführen. Oder?
Danke für die Antworten im voraus.
Gruß,
Robert
Servus,
die von Dir dargestellte Entscheidung ist in fast allen Fällen natürlich richtig - abgesehen von Fällen, wo bei bedeutenden Investitionen auch der für Endverbraucher tätige Kleinunternehmer sinnvoll für die Regelbesteuerung optieren kann, und solchen, wo die Frage „selbst buchen oder nach draußen geben“ und damit ein bedeutender Unterschied in den Kosten davon abhängt.
Mir gehts halt darum, dass derjenige, der glaubt, Regelbesteuerung sei auch bei Kleinunternehmern der Normalfall, und Kleinunternehmerbesteuerung müsse besonders beantragt werden, unter Umständen irrtümlich die Option zur Regelbesteuerung ausspricht, die er gar keine fünf Jahre lang haben will.
Schöne Grüße
MM
Servus,
Gewerbesteuer geht erst bei einem Gewerbeertrag von 24.501 € los.
Umsatzsteuer ist ganz unabhängig vom Gewinn. Die muss nicht abgeführt werden, wenn die Grenzen für die Kleinunternehmerbesteuerung (unter diesem Stichwort ist im Archiv hier vieles zu finden) eingehalten werden. Das ist aber nicht unbedingt ein Vorteil. Das hat zu Tun mit dem Prinzip der Umsatzbesteuerung und der Behandlung der USt bei Kunden, die selbst Unternehmer sind. Um hierzu mehr Details zu geben, müsste man wissen, was Du schon dazu weißt.
Einzelfragen zu steuerlichen Aspekten bitte unter Beachtung von FAQ:1129.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
danke für den Beitrag.
Um hierzu mehr Details zu geben,
müsste man wissen, was Du schon dazu weißt.
Leider nicht viel. Ich war so naiv, und dachte nicht, dass es so kompliziert ist.
Welche Rechtsform wäre für mein Vorhaben interessant?
Einzelfragen zu steuerlichen Aspekten bitte unter Beachtung
von FAQ:1129.
Es sind, meiner Meinung nach, nur Fragen genereller Natur. Für Detailfragen muss man wohl bei dieser Materie einen Steuerberater beauftragen. Oder?
Grüße
Robert
Servus,
Es sind, meiner Meinung nach, nur Fragen genereller Natur.
Das ist bei der Gründerei in großem Umfang so.
Für Detailfragen muss man wohl bei dieser Materie einen
Steuerberater beauftragen. Oder?
Ja. Aber je präziser der gefragt wird, desto effizienter kann er antworten. Im Forum „Steuern“ könne wir da einiges machen, aber wir dürfen Dir halt nichts zu Deinem persönlichen Fall erzählen. Über die Situation irgendeines beliebigen Existenzgründers können wir aber schon diskutieren, selbst wenn zum Sachverhalt ziemlich spezielle Details vorliegen (z.B. „erstellt Homepages für Endverbraucher, optimiert Internet-Auftritte für Unternehmen, Anteil der Umsätze ist voraussichtlich 40:60, wesentliche Investitionen bestehen aus einem neuen PC, einem Scanner, einem Drucker und einem Faxgerät“ usw.).
Die Grundsätze der Umsatzbesteuerung zu erläutern, ist für einen StB insofern nicht so spannend, weil er weiß, dass das in dem Moment, wo er sich die nötige Zeit nimmt, für den Mandanten unangenehm teuer werden kann.
Aber Hinweise zur Entscheidung im Einzelfall kann effektiv nur ein StB geben. Je besseres Material ihm da vom Mandanten geliefert wird, desto besser ist das Ergebnis der Beratung.
Schöne Grüße
MM
Servus MM,
Mir gehts halt darum, dass derjenige, der glaubt,
Regelbesteuerung sei auch bei Kleinunternehmern der
Normalfall, unter Umständen irrtümlich die Option zur
Regelbesteuerung ausspricht, die er gar keine fünf Jahre lang
haben will.
das ist löblich.
Man sollte auch darauf hinweisen, dass die Frage „mache ich nur E/Ü-Rechnung oder bilanziere ich gleich“ von ähnlicher Brisanz ist.
Gruß
BT