Hallo,
folgende hypothetische Situation:
Eine Privatperson vermietet ein Gewerbeobjekt. Nach ein paar Jahren fängt der Mieter an, nur noch unregelmäßig zu zahlen, der Miete muss hinterher gelaufen werden. Irgendwann kündigt der Vermieter dem Mieter fristgerecht. Der Mieter ist damit nicht einverstanden, Anwälte werden eingeschaltet und es wird versucht, eine Regelung zu finden um das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten. Hilft nichts, Mieter will offen stehende Beträge nicht zahlen und gibt an, in Zukunft nicht mehr zu zahlen und im Objekt zu bleiben.
Zwischenproblem: Der Mieter hat sich in dem Objekt seit Geraumer Zeit (ohne Genehmigung des Vermieters) eine Wohnung eingerichtet und lebt fortan in dem Objekt. Kürzlich hat das Bauamt davon erfahren und untersagt dies.
Frage: Was dürfte der Vermieter jetzt tun, um den Mieter herauszubekommen?
Wäre es erlaubt, Strom und Wasser abzustellen (Gas bekommt er von den Gaswerken wegen offener Rechnung keines mehr)?
Wäre es erlaubt, die Schlösser auszuwechseln?
Besten Dank im Voraus,
SNAFU