Gewerbeobjekt - Ex-Mieter will nicht ausziehen

Hallo,

folgende hypothetische Situation:
Eine Privatperson vermietet ein Gewerbeobjekt. Nach ein paar Jahren fängt der Mieter an, nur noch unregelmäßig zu zahlen, der Miete muss hinterher gelaufen werden. Irgendwann kündigt der Vermieter dem Mieter fristgerecht. Der Mieter ist damit nicht einverstanden, Anwälte werden eingeschaltet und es wird versucht, eine Regelung zu finden um das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten. Hilft nichts, Mieter will offen stehende Beträge nicht zahlen und gibt an, in Zukunft nicht mehr zu zahlen und im Objekt zu bleiben.

Zwischenproblem: Der Mieter hat sich in dem Objekt seit Geraumer Zeit (ohne Genehmigung des Vermieters) eine Wohnung eingerichtet und lebt fortan in dem Objekt. Kürzlich hat das Bauamt davon erfahren und untersagt dies.

Frage: Was dürfte der Vermieter jetzt tun, um den Mieter herauszubekommen?
Wäre es erlaubt, Strom und Wasser abzustellen (Gas bekommt er von den Gaswerken wegen offener Rechnung keines mehr)?
Wäre es erlaubt, die Schlösser auszuwechseln?

Besten Dank im Voraus,
SNAFU

…der Mieter darf garnichts tun…er darf den Strom nicht abstellen…er darf das Wasser nicht abstellen. Er darf nur einen Anwalt beauftragen die Wohnung räumen zu lassen…das dauert ca 4-6 Monate…dann kann man die Wohnung räumen lassen (durch Gerichtsvollzieher)…entweder eine Berliner Räumung…(dann bleiben die Möbel und alles andere in der Wohnung) oder eine normale Räumung…da muß der Vermieter die Möbel etc. bei einer Spedition lagern lassen (kann bis zu 10 Tausend Euro kosten). eine andere Möglichkeit hat der Vermieter nicht.
Gruß liebertee

Falsche Antwort.
Bei Gewerbeverträgen darf Strom und Wasser abgestellt werden. Die illegale Nutzung (sowohl öff.rechtlich als auch zivilrechtlich) als Wohnraum begründet kein Mieterschutz im Sinne eines Wohnraummietvertrages.

vnA

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