Gewerbeobjekt-fristlose Kündigung - was tun

Guten Tag,
eine fristlose Kündigung wegen ausstehender Mietzahlung! Die fristlose Kündigung wurde in den Briefkasten (der unregelmäßig geleert wird) eingeworfen. Der Vermieter hat z. B. ein falsches Datum als letzte Frist angegeben (29.01.2009 anstelle 2010) und auch die Mietschulden sind falsch (z.B. zu Hoch) angesetzt.

Hier nun die Fragen:
1). Muss man auf die Kündigung reagieren - wie will der Vermieter nachweisen, das die Kündigung eingegangen ist?
2). Da die Kündigung durch das falsche Datum/falscher Mietrückstand inhaltlich nicht korrekt ist, muss diese Kündigung doch nicht akzeptieren werden, oder?
3). Wie sind die Widerspruchsfristen für das Kündigungsschreiben falles es noch mal mit richtigem Datum und aber weiterhin falscher Mietschuldensumme eingeht. (Also hat man dann die Frist Zeit, die zur Übergabe des Mietobjekts gelassen wird um auf die Kündigung zu reagieren und um die Ausweisung des korrekten Mietschuldenbertrags zu fordern?)
4).Der Mietvertrag läuft zum Beispieö nur noch bis 30.06.2010 - wie lange dauert eine Räumungsklage und Zahlungsklage und mit welchen Kosten müsste man rechen?

Hier noch einige Hintergründe: Seit Monaten versucht man mit dem Vermieter ins Gespräch zu kommen. Man versuchen ihm zu erklären das man zahlungswillig ist jedoch die Kundschaft ausbleibt - also der Mieter zeigt guten Willen - eine vorzeitige Kündigung wurde nicht zu gestimmt und auch nicht einer Reduzierung des Mietbetrages.

Statt dessen hat er eine Aufstellung der Mietschulden zugeschickt und aufgefordert die Mietschulden anzuerkennen (wozu man ja grundsätzlich bereit ist) und mit der Unterzeichnung einen „Unterwerfungklausel“ anzuerkennen - davon ist dringen abzuraten! Vorschläge zur Lösung von der Mieter-Seite wurden nicht akzeptiert.

Herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen schon mal vorab…

Grundsätzlich handelt es sich hier um ein gewerbliches Mietobjekt. Der Mieter muss beachten, dass der Schutz, den Wohnraummieter genießen, nicht eingreift.

Guten Tag,
eine fristlose Kündigung wegen ausstehender Mietzahlung! Die
fristlose Kündigung wurde in den Briefkasten (der unregelmäßig
geleert wird) eingeworfen. Der Vermieter hat z. B. ein
falsches Datum als letzte Frist angegeben (29.01.2009 anstelle
2010) und auch die Mietschulden sind falsch (z.B. zu Hoch)
angesetzt.

Die Nennung eines falschen Datums, also 2009 statt 2010 ist unbeachtlich, wenn offensichtlich ist, dass es sich nur um einen Tippfehler handelt. Im Übrigen muss der Vermieter nicht nochmal mahnen, die Fälligkeit des Mietzinses ergibt sich bereits aus dem Vertrag. Die möglicherweise zu hoch angesetzte Forderung spielt keine Rolle, wenn der Vermieter bereits auf der Grundlage der niedrigen (richtigen) Forderungshöhe zum Ausspruch der ausserordentlichen Kündigung berechtigt ist.

Hier nun die Fragen:
1). Muss man auf die Kündigung reagieren - wie will der
Vermieter nachweisen, das die Kündigung eingegangen ist?

Man muss nicht auf die Kündigung reagieren, man kann sich nur noch mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um eine gütliche, aussergerichtliche Einigung herbeizuführen. Hierzu sollte man ihm geeignete Vorschläge unterbreiten, z. B. wann gezahlt wird und wann man das Objekt verlässt.

2). Da die Kündigung durch das falsche Datum/falscher
Mietrückstand inhaltlich nicht korrekt ist, muss diese
Kündigung doch nicht akzeptieren werden, oder?

Siehe oben.

3). Wie sind die Widerspruchsfristen für das
Kündigungsschreiben falles es noch mal mit richtigem Datum und
aber weiterhin falscher Mietschuldensumme eingeht. (Also hat
man dann die Frist Zeit, die zur Übergabe des Mietobjekts
gelassen wird um auf die Kündigung zu reagieren und um die
Ausweisung des korrekten Mietschuldenbertrags zu fordern?)

Es gibt keine Widerspruchsfrist. Die ausserordentliche Kündigung ist wirksam, sobald der Mieter den entsprechenden Zahlungsrückstand erreicht hat.

4).Der Mietvertrag läuft zum Beispieö nur noch bis 30.06.2010

  • wie lange dauert eine Räumungsklage und Zahlungsklage und
    mit welchen Kosten müsste man rechen?

Eine Räumungsklage kann - je nach Auslastung der Gerichte - 2 bis 3 Monate oder 1 Jahr dauern. Jedenfalls maximal am 30.06.2010 dürfte Schluss sein, wenn es sich um ein befristetes gewerbliches Mietverhältnis handelt. Die Kosten, die auf den Mieter zukommen, wenn der Vermieter mit der Räumungsklage durchdringt, können enorm hoch werden - je nach Streitwert und ob durch Gerichtsvollzieher geräumt werden muss, möglicherweise sogar das Mobiliar eingelagert werden muss etc. Der Streitwert bestimmt sich nach der Höhe des Mietzinses.

Hier noch einige Hintergründe: Seit Monaten versucht man mit
dem Vermieter ins Gespräch zu kommen. Man versuchen ihm zu
erklären das man zahlungswillig ist jedoch die Kundschaft
ausbleibt - also der Mieter zeigt guten Willen - eine
vorzeitige Kündigung wurde nicht zu gestimmt und auch nicht
einer Reduzierung des Mietbetrages.

Statt dessen hat er eine Aufstellung der Mietschulden
zugeschickt und aufgefordert die Mietschulden anzuerkennen
(wozu man ja grundsätzlich bereit ist) und mit der
Unterzeichnung einen „Unterwerfungklausel“ anzuerkennen -
davon ist dringen abzuraten! Vorschläge zur Lösung von der
Mieter-Seite wurden nicht akzeptiert.

Der Mieter sollte sich vielleicht Vorschläge überlegen, die für beide Seiten von Vorteil sind und nicht nur für den Mieter. Ansonsten macht es für den Vermieter keinen Sinn, einen „Vergleich“ einzugehen.

Vielen Dank bis hier her… jedoch rein hypothetisch… der Vermieter hat doch keinen Nachweis, das die fristlose Kündigung vom Mieter erhalten wurde… wie sehen sie diese Problematik?

Nochmal vielen Dank für Ihre Meinung hier zu …

In einem Räumungsprozess wird der Vermieter aller Voraussicht nach einen Zeugen benennen, der die Kündigung entweder in den Briefkasten eingeworfen hat oder aber der mit anwesend war, als der Vermieter die Kündigung eingeworfen hat.

Im absoluten Notfall kann der Vermieter sogar im Räumungsprozess noch eine (weitere) ausserordentliche Kündigung aussprechen.