Gewerbeobjekt früher mit Asbest verseucht

Eine Bürofläche stand ca. 10 Jahre leer, angeblich weil kein Mieter zu finden war. Nun erfährt der Mieter aus zuverlässiger Quelle (ein Behördenmitarbeiter aus der angrenzenden Stadt), dass dieses Objekt wegen Asbestverseuchung lange leerstand.
Muss der Vermieter nicht wenigstens den Umstand der Kontaminierung mitteilen, selbst wenn die Dekontaminierung durchgeführt wurde? Ist der Mietvertrag rechtens?

Wo liegt das tatsächliche Problem in diesem fiktiven Fall?

vnA

Hallo Lehnert,

grundsätzlich erstmal ja, der Vertrag gilt. Ansonsten müsste man erst mal wissen, ob diese Information - böse Geister in der Vorzeit - überhaupt etwas taugt und ob der Zustand nicht längst behoben wurde.

Natürlich muss man nicht jeden Mißstand, der mal existierte dem Mieter mitteilen, wenn er längst behoben wurde.

Gruß!

Horst