Hallo zusammen,
es geht um die Frage – in welcher Verordnung ist geregelt, ob in Niedersachsen an Sonntagen gewerblich gearbeitet werden darf.
In Niedersachen darf an Sonntagen gewerblich kein Auto gewaschen werden, es dürfen keine gewerblichen Automärkte z.b. von privat an privat stattfinden, wie ist es mit dem gewerblichen veranstalten von Autorennen bzw. das gewerbliche zur Verfügung stellen einer Autorennstrecke an private Fahrer, die mal so richtig "die Rohre frei pusten " möchten.
Danke für alle Infos.
CPS