Gewerberäume im eigenen Neubau absetzten

Wir haben ein EFH gebaut, der Keller wird als Tonstudio und Büro fürs Tonstudio genutzt.
Der Keller hat extra einen separaten Eingang fürs Tonstudio, eigenen heizkreisverteiler, eigenen Stromkreis mit extra zähler. Es ist entsprechend baulich ausgestattet. Akustikbau, schwimmender Estrich komplizierte Elektrik, Verkabelung Lärmschutzverglasung usw.

Meine Steuerberaterin kann mir nur unzureichende Auskunft geben was ich alles absetzten kann …

Mir geht es um fragen ob ich z.B. Die Zinsen für den Kredit anteilig, die Herstellungskosten und die Betriebskosten steuerlich geltend machen kann.

Der Keller hat fast 50.000 Euro gekostet und wir hätten den nicht gebaut wenn ich nicht zu Hause hätte arbeiten wollen.

Kann jemand irgendwie Auskunft geben ? Nehme auch gerne nur fetzten um weiter zu suchen …

Tut mir leid, aber ich halte mich nicht für schlauer als Ihr Steuerberater.

Hallo,

Das ist eine komplizierte Berechnung,da es sich aus der Gesamtnutzfläche+Verkehrswert des Hauses und dann aus den qm der Nutzfläche für ihr Gewerbe errechnet.
Mein TIP: gehen Sie zum nächsten Finanzamt dort liegen kostenlos kleine Bücher mit der Aufschrift
STEUERTIPPS für EXISTENZGRÜNDER auf.
Bei uns in Bayern ist in dem Buch auf Seite 23/24 unter Grundstücke-Haus ein ähnliches Beispiel aufgeführt.

Gruß
monika61

Hallo,

Ich gehe mal davon aus, dass Sie positive Einkünfte aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielen.

> anteiliege Herstellungskosten des Kellers (Gebäude, Elektrik, Verglasung, Planung, Wasser etc.) sind abzuschreiben (2 % p.a.). Die sonstigen Gegenstände (Mikro ?, Mischpult etc. > ca. 5-10 Jahre Nutzungsdauer ?). Die Zinsen sind anteilig der Verwendung in der Regel anteilig der Herstellungskosten oder der Nutzufläche zu berücksichtigen.

Guten Morgen,

Steuerberaterin wechseln und direkt das Fi.-Amt fragen.

Ein schönes Wochenende,

Wilfried