Gewerberäume: Wer übernimmt Umbaukosten?

Hallo zusammen,

wenn bei Neuvermietung von Gewerberaum (Kneipe o.ä.)der neue Mieter und der Vermieter gemeinsam der Meinung sind, daß erhebliche bauliche Veränderungen sinnvoll wären - z.B. Abbruch einer tragenden Wand zur besseren Raumausnutzung -:
Wer trägt denn da üblicherweise die Kosten für sowas? Immerhin hat ja der Hausbesitzer einen dauerhaften Nutzen davon.
Oder würde eine derartige Investition in spätere eventuelle Abstandszahlungen eines Nachmieters einfliessen??

Stephan

Hallo

Abbruch einer tragenden Wand zur besseren Raumausnutzung -:
Wer trägt denn da üblicherweise die Kosten für sowas?

Der Auftraggeber für die Bauarbeiten. Wer bestellt, zahlt. Darüber hinaus gibt es kein „üblicherweise“. Wenn der Vermieter schon Bereitschaft signalisiert, einen Teil zu übernehmen, muß man die Höhe des Teils eben verhandeln. Vielleicht sind es ja auch 100%, wenn er einen guten Eindruck vom Mieter hat oder ihn mit einem 10-Jahres-Mietvertrag bindet. Vielleicht sagt er aber auch, das geht mich nix an, dann ist das halt so und der Mieter zahlt alles.

Hans

Danke!
jo, so habe ich es mir schon gedacht… .

Danke, Stephan