Gewerberaum außerordentlich kündbar? HILFE

Brauche dringend Hilfe, vielleicht kennt sich jemand aus.

Ich bin 2016 von Rheinland-Pfalz nach Niedersachsen gezogen, beruflich bedingt wegen meinem Mann. Dezember 2016 habe ich für einen Gewerberaum einen Mietvertrag abgeschlossen.

Ein halbes Jahr später ist es so, dass ich aus familiären Gründen dringend wieder zurück nach Rheinland Pfalz ziehen muss. Wir ziehen bereits in den Sommerferien 2017 um.
Nun habe ich im Mietvertrag nachgelesen, ich muss bis Ende Juni kündigen, wenn ich den Raum ab Januar 2018 nicht mehr mieten möchte. Das heißt ein halbes Jahr Kündigungsfrist, der Mietvertrag läuft somit bis 31.12.2017.
Mein Vermieter ist reiner Geschäftsmann und besteht auf seine Miete.

Ich kenne mich im Gewerbe- und Kündigungsrecht nicht gut aus.
Gibt es solche Kündigungsfristen überhaupt und gibt es eine Möglichkeit aus diesem Vertrag anders rauszukommen?
Wenn nicht… muss ich die Nebenkosten trotzdem weiterhin bezahlen obwohl ich das Objekt nicht mehr nutze oder nur die reine Kaltmiete?

Ich hoffe auf Eure Antworten und bedanke mich im Voraus.
Lg Irene

6 Monate ist die kürzeste Frist nach dem Gewerbemietrecht. Die solltest Du ja kennen, sie wird im Vertrag stehen.

und klar, man muss alles das zahlen was vereinbart war. Kaltmiete und auch bei Nichtnutzung anfallende Nebenkosten.
Die NK dürften ja niedriger ausfallen, wenn man da nichts mehr nutzt.
Also kein Wasser und Heizung braucht etwa.

https://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter/lexikon-vermieten/kuendigungsfrist-gewerberaum.html

MfG
duck313

Versuche nicht „raus zu kommen“, sondern die berechtigten Interessen beider Seiten abzuwägen, und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Reden hilft! Verträge sind nur so lange für beide Seiten bindend, bis diese gemeinsam eine andere Lösung besser finden. D.h. überlege Dir, was den Vermieter davon überzeugen könnte, Dich früher ziehen zu lassen/Dir preislich entgegen zu kommen, und verlange nichts, was Du in der Situation des Vermieters rundweg ablehnen würdest. Gehe insbesondere sofort zum Vermieter, und bitte ihn, Teil der Lösung zu sein, und schicke nicht einfach zum spätestmöglichen Termin eine Kündigung. Überlege Dir insbesondere, wie Du für einen Nachmieter sorgen kannst, den der Vermieter akzeptieren würde. Kläre mit ihm, ab wann Du die Räumlichkeiten frühestmöglich zur Neuvermietung zur Verfügung stellen könntest, …

Wenn der Vertrag nicht sonstige gravierende Mängel hat, wird an der Kündigungsfrist hier ansonsten nichts vorbei führen.