Gewerberaum Kündigung nicht akzeptiert,

… Vermieter wechselt trotzdem Schloß

Guten Tag,
vor geraumer Zeit wurde in einem alten Sägewerk eine „Box“ gemietet in der ein Oldtimer untergestellt wurde. Nachdem im Sommer 2010 so extremer Niederschlag war hat es irgendwann wegen einer defekten Pumpe die insgesamt ca 400qm große Halle mit Grundwasser geflutet und die Halle stand ca 45cm unter Wasser, so natürlich auch das Auto und die Sachen die dort untergestellt waren. Es wurde direkt der Sohn des Vermieters darauf aufmerksam gemacht denn er war für alles der Ansprechpartner, da sein Vater mit über 80 Jahren nur Scheinmieter ist weil der Sohn selbst mit Ämtern so viele Probleme hat dass er so etwas nicht mehr unterhalten darf. Gut er hat dann schnellstmöglich das Wasser absaugen lassen doch das hat ca 1 Tag gedauert und die Box neben der gemieteten war mit seinen Sachen so vollgestopft, dass dort das Wasser nicht richtig ablaufen konnte und in der gemieteten Box nach 2 Monaten immer noch Wasser war. auch die ganzen Sachen die durch das Wasser kaputt gegangen sind wurden ihm gemeldet doch er sagte nur, das wird schon wieder und hat das immer so abgewiegelt. Nachdem er ca 4 Monate eine Art Trockenmaschine laufen hatte die die Feuchtigkeit vollends rausziehen sollte wurde festgestellt, dass beinah alles was dort unten war extrem verschimmelt war inklusive Oldtimer. Daraufhin wurde so gehandelt, dass alle Sachen gepackt wurden und fristlos gekündigt wurde, denn es wurde auch festgestellt, dass Miete für ca 18qm berechnet wurde die gar zur Verfügung standen.
Gut dem eigentlichen Vermieter wurden die Gründe dann geschildert und im Kündigungsschreiben wurde hineingeschrieben, dass er seinen Schlüssel haben kann wenn er die Kaution zurückzahlt. Der Schlüssel konnte gar nicht zurückgegeben werden denn der Vermieter wohnt ca 300km weg und sein Sohn war untergetaucht.
Gut ca 2 Monate später kam dann eine lange Aufstellung dass das alles so nicht stimmt, ihm das nie mitgeteilt wurde und er das auch nicht akzeptiert erst zum November 2011 weil das innerhalb der Kündigungsfrist wäre hat aber im gleichen Schreiben mitgeteilt, dass er das Schloß gewechselt hat weil unrechtmässig der Schlüssel nicht abgegeben wurde.
Somit verweigert er ja den Zutritt zur Mietsache, hat er denn mit dem Schloßwechsel die Kündigung nicht akzeptiert? Und was kann ihm wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte und die Ämter davon Wind bekommen dass er für seinen Sohn eine Werkstatt mietet, der dort am Fiskus vorbei Geld verdient passieren? Wie gesagt der Mann ist über 80 Jahre alt da ist es nicht sehr glaubwürdig, dass er in der Autowerkstatt arbeitet zudem weil diese noch über 300km von seinem Zu Hause entfernt liegt.
Und dann noch die Frage ob ihm die entstandenen Kosten durch den Schimmel und vorangetriebenen Rost wegen Hochwasser und Feuchtigkeit am Oldtimer in Rechnung gestellt werden könnten.

Vielen Dank!

Hallo,

langer Vortrag, kurzes Statement:

Wenn untergestellte Waren beschädigt wurden, haftet erst einmal der Vermieter, wobei es da auch Ausnahmen gibt.
Natürlich kann ein Gewerbemietvertrag auch fristlos gekündigt werden.
Solange das Mietverhältnis besteht und die Mietzahlungen erfolgt sind, kann der Vermieter natürlich die Schlösser nicht austauschen.

Aufgrund des Vortrages wäre die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Schadensersatzgeltendmachung vorteilhaft.

Schönen Tag noch.

Wobei nicht vergessen werden sollte, dass jedem Geschädigten auch eine Schadensminderungspflicht obliegt.
Bedeutet, dass derjenige, dem die Sachen durchnässt wurden diese nicht einfach bis zum Nimmerleinstag nass liegenlassen kann und hinterher feststellt, dass sich Schimmel und Rost gebildet hat.
Der Betrieb einer werkstatt ist auch in 900km Entfernung mit 95 Lebensjahren zulässig. weshalb auch nicht?

vnA