Gewerberaumanmietung privat

Gewerberaumanmietung durch Privatperson oder GmbH?

Hallo zusammen,

Für den Fall, daß man sich mit mehreren Personen als GmbH selbständig machen will und die GmbH noch nicht gegründet ist:
Ist es dann zwingend notwendig, Gewerberäume durch die GmbH anzumieten oder können die Privatpersonen auch vor Gründung den Mietvertrag unterschreiben?

Ich bin mir über die Konsequenzen nicht recht im Klaren.

Danke!

Stephan

Die bedeutendste Konsequenz ist wohl, dass man den Vertrag dan privat an der Backe hat.

Also wenn es nicht zur Gründung der GmbH kommt, darf man die Miete schön brav bezahlen bis man ordentlich kündigen kann. Man hat privat unterschrieben also haftet man auch privat.

Problem 2: Die GmbH geht nach einem halben Jahr Insolvenz, wenn der Vertrag nicht irgendwann auf die GmbH „umgeschrieben“ wurde, hat man wieder die gleiche Problematik am Bein.

gruß

Jörg

Gewerberaum als ‚‚GmbH i.G.‘‘ mieten
Hi !

Neben den bereits genannten Problemen kann es auch steuerlich zu Problemen kommen. Es könnte sowohl der Abzug als Betriebsausgaben versagt werden als auch der Vorsteuerabzug.

Steuerlich ist es dann unproblematisch, wenn die Gesellschaft als „GmbH i. Gr.“ (GmbH in Gründung) den Vertrag schließt. Die anderen Probleme lassen sich im Bereich der Gewerberaummiete durch bestimmte Formulierungen im Mietvertrag minimieren („Unter der Bedingung, dass die GmbH nicht rechtskräftig errichtet werden kann, soll die Kündigungsfrist, …“; „Im Falle eine Insolvenz/Auflösung der Gesellschaft gilt eine Kündigungsfrist von … Monaten ab dem Zeitpunkt … als vereinbart.“)
Da sollte bei der Formulierung aber sicherlich VORHER ein Anwalt mit zugezogen werden, um später die Probleme auch tatsächlich zu vermeiden.

BARUL76