Gewerberaum als ‚‚GmbH i.G.‘‘ mieten
Hi !
Neben den bereits genannten Problemen kann es auch steuerlich zu Problemen kommen. Es könnte sowohl der Abzug als Betriebsausgaben versagt werden als auch der Vorsteuerabzug.
Steuerlich ist es dann unproblematisch, wenn die Gesellschaft als „GmbH i. Gr.“ (GmbH in Gründung) den Vertrag schließt. Die anderen Probleme lassen sich im Bereich der Gewerberaummiete durch bestimmte Formulierungen im Mietvertrag minimieren („Unter der Bedingung, dass die GmbH nicht rechtskräftig errichtet werden kann, soll die Kündigungsfrist, …“; „Im Falle eine Insolvenz/Auflösung der Gesellschaft gilt eine Kündigungsfrist von … Monaten ab dem Zeitpunkt … als vereinbart.“)
Da sollte bei der Formulierung aber sicherlich VORHER ein Anwalt mit zugezogen werden, um später die Probleme auch tatsächlich zu vermeiden.
BARUL76