Gewerberecht

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Frau ist Weissrussin und wohnt seit ca. 7 Jahren in Deutschland. Dort hat Sie Konditorin und Bäckerin gelernt und dort auch 4 Jahre als Konditorin gearbeitet.
Nach unserer Hochzeit hat Sie dort aufgehört zu arbeiten und kam nach Deutschland. Kurz darauf kam das erste Kind und vor 6 Monaten das zweite Kind. Daher hat Sie bisher nicht in Deutschland gearbeitet.
Nun beschäftigt Sie sich seit längerem mit „Motivtorten“, das sind Torten die mit Marzipan oder einer Zuckermasse überzogen sind, mit Figuren aus Marzipan oder Zuckermasse verziert sind usw. (einfach mal bei Google schauen).
Da Sie keine Konditormeisterin ist darf Sie sich nicht selbstständig machen als Konditorin. Letztendlich will Sie nicht groß einsteigen (da unser Kind gerade erst 6 Monate ist) und nur gelegentlich Motivtorten und Hochzeitstorten verkaufen. Also wie ein kleiner Nebenerwerb.
Als ich mir im Internet „Stevia Rebaudiana“ (keine Droge :wink: sondern ein Tee) bestellt habe, stand dort folgender Vermerk:
„Stevia-Produkte sind eingeschränkt verkehrsfähig
Wir vertreiben unsere Stevia Produkte zum kosmetischen Gebrauch oder als Anschauungsmaterial.
Stevia Blätter eignen sich auch als Badezusatz oder zur Herstellung von Gesichtsmasken ausgezeichnet. Außerden finden Sie Verwendung als Mittel zur Zahn- und Tierpflege. Grundsätzlich sind die Produkte universell einsetzbar, allerdings schließen wir hiermit die Haftung für die Verwendung der Stevia Produkte aus.“

Könnte meine Frau auch theoretisch Ihre Motivtorten mit dem Hinweis verkaufen das diese als eine Art Dekotorten anzusehen sind, und nicht zum Verzehr gedacht sind.

Ich würde mich über eine kleine Antwort von Ihnen freuen.
Jürgen Achter

hallo also ich hab leuider gar keine ahnung und kann ihnen leider nicht weiter helfen

Lieber Herr Achter,
nun, kurz und knapp: nein, so einfach ist das nicht. Das
wäre ja vortäuschen falscher Tatsachen und würde nur
dazu dienen das Handwerksrecht zu umgehen. Ich als
Gewerbebehörde würde eine solche Gewerbeanmeldung unter
keinen Umständen akzeptieren. Schon allein, weil solche
Aussagen an der Ernsthaftigkeit des Gewerbes und der
Zuverlässigkeit zweifeln lassen…

Einfachste möglichkeit wäre - allerdings nur rentabel
bei größer geplantem Gewerbe - die Anstellung eines
Meisters. Aber das wird hier wohl nicht in Frage kommen.

Liebe Grüße

Phillip Kannappel

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Frau ist Weissrussin und wohnt seit ca. 7 Jahren

in

Deutschland. Dort hat Sie Konditorin und Bäckerin

gelernt und

dort auch 4 Jahre als Konditorin gearbeitet.
Nach unserer Hochzeit hat Sie dort aufgehört zu

arbeiten und

kam nach Deutschland. Kurz darauf kam das erste Kind

und vor 6

Monaten das zweite Kind. Daher hat Sie bisher nicht in
Deutschland gearbeitet.
Nun beschäftigt Sie sich seit längerem mit

„Motivtorten“, das

sind Torten die mit Marzipan oder einer Zuckermasse

überzogen

sind, mit Figuren aus Marzipan oder Zuckermasse

verziert sind

usw. (einfach mal bei Google schauen).
Da Sie keine Konditormeisterin ist darf Sie sich nicht
selbstständig machen als Konditorin. Letztendlich will

Sie

nicht groß einsteigen (da unser Kind gerade erst 6

Monate ist)

und nur gelegentlich Motivtorten und Hochzeitstorten
verkaufen. Also wie ein kleiner Nebenerwerb.
Als ich mir im Internet „Stevia Rebaudiana“ (keine

Droge :wink:

sondern ein Tee) bestellt habe, stand dort folgender

Vermerk:

„Stevia-Produkte sind eingeschränkt verkehrsfähig
Wir vertreiben unsere Stevia Produkte zum kosmetischen
Gebrauch oder als Anschauungsmaterial.
Stevia Blätter eignen sich auch als Badezusatz oder zur
Herstellung von Gesichtsmasken ausgezeichnet. Außerden

finden

Sie Verwendung als Mittel zur Zahn- und Tierpflege.
Grundsätzlich sind die Produkte universell einsetzbar,
allerdings schließen wir hiermit die Haftung für die
Verwendung der Stevia Produkte aus.“

Könnte meine Frau auch theoretisch Ihre Motivtorten

mit dem

Hinweis verkaufen das diese als eine Art Dekotorten

anzusehen

sind, und nicht zum Verzehr gedacht sind.

Ich würde mich über eine kleine Antwort von Ihnen

freuen.

Jürgen Achter

Tut mir leid, aber für die Frage bin ich keine Expertin und kann die Frage nicht beantworten.
MfG

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Frau ist Weissrussin und wohnt seit ca. 7 Jahren in
Deutschland. Dort hat Sie Konditorin und Bäckerin gelernt und
dort auch 4 Jahre als Konditorin gearbeitet.
Nach unserer Hochzeit hat Sie dort aufgehört zu arbeiten und
kam nach Deutschland. Kurz darauf kam das erste Kind und vor 6
Monaten das zweite Kind. Daher hat Sie bisher nicht in
Deutschland gearbeitet.
Nun beschäftigt Sie sich seit längerem mit „Motivtorten“, das
sind Torten die mit Marzipan oder einer Zuckermasse überzogen
sind, mit Figuren aus Marzipan oder Zuckermasse verziert sind
usw. (einfach mal bei Google schauen).
Da Sie keine Konditormeisterin ist darf Sie sich nicht
selbstständig machen als Konditorin. Letztendlich will Sie
nicht groß einsteigen (da unser Kind gerade erst 6 Monate ist)
und nur gelegentlich Motivtorten und Hochzeitstorten
verkaufen. Also wie ein kleiner Nebenerwerb.
Als ich mir im Internet „Stevia Rebaudiana“ (keine Droge :wink:
sondern ein Tee) bestellt habe, stand dort folgender Vermerk:
„Stevia-Produkte sind eingeschränkt verkehrsfähig
Wir vertreiben unsere Stevia Produkte zum kosmetischen
Gebrauch oder als Anschauungsmaterial.
Stevia Blätter eignen sich auch als Badezusatz oder zur
Herstellung von Gesichtsmasken ausgezeichnet. Außerden finden
Sie Verwendung als Mittel zur Zahn- und Tierpflege.
Grundsätzlich sind die Produkte universell einsetzbar,
allerdings schließen wir hiermit die Haftung für die
Verwendung der Stevia Produkte aus.“

Könnte meine Frau auch theoretisch Ihre Motivtorten mit dem
Hinweis verkaufen das diese als eine Art Dekotorten anzusehen
sind, und nicht zum Verzehr gedacht sind.

Ich würde mich über eine kleine Antwort von Ihnen freuen.
Jürgen Achter

Guten Tag,
von der Idee, die Torten als „Dekoration“ anzubieten, ist abzuraten. Denn der tatsächliche Verwendungszweck ist offenkundig ein anderer. Außerdem unterliegt man beim Herstellen, Lagern und Verkaufen von Lebensmitteln noch weiteren Vorschriften.
Als Alternative könnte sich die Zusammenarbeit mit einem örtlichen Konditor anbieten.
Ich bin jedoch kein Fachmann. Meine Antwort ist unverbindlich und stellt lediglich meine Auffassung aufgrund meiner allgemeinen Erfahrung als Unternehmer dar.
Gruß - Thomas Lampert -