Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frau ist Weissrussin und wohnt seit ca. 7 Jahren in Deutschland. Dort hat Sie Konditorin und Bäckerin gelernt und dort auch 4 Jahre als Konditorin gearbeitet.
Nach unserer Hochzeit hat Sie dort aufgehört zu arbeiten und kam nach Deutschland. Kurz darauf kam das erste Kind und vor 6 Monaten das zweite Kind. Daher hat Sie bisher nicht in Deutschland gearbeitet.
Nun beschäftigt Sie sich seit längerem mit „Motivtorten“, das sind Torten die mit Marzipan oder einer Zuckermasse überzogen sind, mit Figuren aus Marzipan oder Zuckermasse verziert sind usw. (einfach mal bei Google schauen).
Da Sie keine Konditormeisterin ist darf Sie sich nicht selbstständig machen als Konditorin. Letztendlich will Sie nicht groß einsteigen (da unser Kind gerade erst 6 Monate ist) und nur gelegentlich Motivtorten und Hochzeitstorten verkaufen. Also wie ein kleiner Nebenerwerb.
Als ich mir im Internet „Stevia Rebaudiana“ (keine Droge sondern ein Tee) bestellt habe, stand dort folgender Vermerk:
„Stevia-Produkte sind eingeschränkt verkehrsfähig
Wir vertreiben unsere Stevia Produkte zum kosmetischen Gebrauch oder als Anschauungsmaterial.
Stevia Blätter eignen sich auch als Badezusatz oder zur Herstellung von Gesichtsmasken ausgezeichnet. Außerden finden Sie Verwendung als Mittel zur Zahn- und Tierpflege. Grundsätzlich sind die Produkte universell einsetzbar, allerdings schließen wir hiermit die Haftung für die Verwendung der Stevia Produkte aus.“
Könnte meine Frau auch theoretisch Ihre Motivtorten mit dem Hinweis verkaufen das diese als eine Art Dekotorten anzusehen sind, und nicht zum Verzehr gedacht sind.
Ich würde mich über eine kleine Antwort von Ihnen freuen.
Jürgen Achter