So, jetzt stelle ich mal schnell eine Frage dazu:
Angenommen ein Ladenbetreiber in einem kleinen Bahnhof nutzt den Kleingeldmangel der Reisenden vor den Fahrkartenautomaten und wechselt Geld gegen eine Gebühr von 2,00 €.
Braucht er für diese entgeltliche Dienstleistung eine entsprechende Gewerbeerlaubnis und kann man von einer zulässigen Kostengrenze ausgehen?
Danke!
Joker
Hallo Joker,
das kommt darauf an,was für einen Umfang das „Geld-Wechselgeschäft“ hat…
Wenn es sich nur um 10 bis 15 Reisende im Monat handelt,würde ich mich einmal an Hr.Mehdorn wenden…*fg*…
In den Pachtverträgen mit der DB AG ist dazu nämlich in der Regel eine
Bestimmung drin…
(von wegen des „Standortvorteiles und längerer Geschäftszeiten“…)
Anders sieht es natürlich aus,wenn der Geldwechsel das „normale Geschäft“ des Ladens übersteigt…denn der Ladenbesitzer muss sich
„sein“ Wechselgeld" ja auch bei einer Bank oder Sparkasse besorgen…
und dafür muss er da auch „happige“ Gebühren „berappen“…
mfg
Frank
HI Joker
Sorry das ich nicht direkt auf die Frage eingehe, aber ich muß bei sowas einfach grinsen.
Wer kommt denn auf so eine Schnappsidee.
Wenn ich Wechselgeld haben möchte, dann gehe ich zu einem Laden in der Nähe und laß es mir da wechseln, bei der Reiseauskunft machen die das auch mal und wenn es überhaupt nicht geht, frage ich jemanden.
Mal angenommen es würde dieses Angebot geben, wer würde es brauchen?
fragende Grüße
Novalee
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
HI Joker
Sorry das ich nicht direkt auf die Frage eingehe, aber ich muß
bei sowas einfach grinsen.
Wer kommt denn auf so eine Schnappsidee.
Wenn ich Wechselgeld haben möchte, dann gehe ich zu einem
Laden in der Nähe und laß es mir da wechseln, bei der
Reiseauskunft machen die das auch mal und wenn es überhaupt
nicht geht, frage ich jemanden.
Mal angenommen es würde dieses Angebot geben, wer würde es
brauchen?
fragende Grüße
Novalee
also das mit den 2 EUR gebühr finde ich schon ungeheuerlich. da ist es ja billiger ich kaufe mir einen Lutscher für ein paar Cents bevor ich das für umgerechnet 4 Mark wechseln lasse.
Faszinierend auf welche ideen doch so manche kommen.
Gruß
highspeed24
So, jetzt stelle ich mal schnell eine Frage dazu:
Angenommen ein Ladenbetreiber in einem kleinen Bahnhof nutzt
den Kleingeldmangel der Reisenden vor den Fahrkartenautomaten
und wechselt Geld gegen eine Gebühr von 2,00 €.
Braucht er für diese entgeltliche Dienstleistung eine
entsprechende Gewerbeerlaubnis und kann man von einer
zulässigen Kostengrenze ausgehen?
Danke!
Joker
Danke
Das wollte ich auch gerade ergänzen 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn ich Wechselgeld haben möchte, dann gehe ich zu einem
Laden in der Nähe und laß es mir da wechseln, bei der
Reiseauskunft machen die das auch mal und wenn es überhaupt
nicht geht, frage ich jemanden.
Ja nun, das ist ja dann der Laden in der Nähe. Der einzige, der Sonntags geöffnet hat.
Reiseauskunft:„Wie Sie an eine Fahrkarte kommen? Das weiß ich doch nicht.“
Hmm, einen anderen in der Schlange fragen?
Mal angenommen es würde dieses Angebot geben, wer würde es
brauchen?
Leider sehr viele…
In den Pachtverträgen mit der DB AG ist dazu nämlich in der
Regel eine
Bestimmung drin…
(von wegen des „Standortvorteiles und längerer
Geschäftszeiten“…)
Ja, das ist doch mal was. Hast Du genauere Informationen über entsprechende Klauseln?