Gewerbeschein

Tach auch!

Ich habe folgendes beim Amt angegeben:

  • Hard- und Softwareinstallation
  • Einzelhandel und Handelsvermittlung fuer Hard- und Software

Und es steht halt drauf, dass dieser Lappen nicht zur Ausuebung berechtigt, sofern noch eine Erlaubnis oder Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

THX

Tach auch!

Schön dass du jedes ausgefüllte Formular nun präsentierst. Auch ohne inhaltliche Fragen!

Wie wäre es dagegen mit mit einem einzigen „Dominik Schueler-Meine-Existensgründungs-Thread“??

MfG
Falke

Schön…
Hallo Dominik.

…und was ist jetzt deine Frage?

Gruß
Michael

Hi,

ich glaub, ich hab dieses Forum noch nicht so ganz gerafft, sorry!

Meine Frage war, ob mich dieser Schein bereits zur Ausuebung des Gewerbes berechtigt oder ob da noch was kommt.

Und wer kann mir sagen, ob ich irgendeine besondere Erlaubnis benoetige…?!

Danke & Gruss.

Dominik.

hallo

Seitens des Gewerbeamtes kommt da nichts mehr. Der Schein ist als Nachweis anzusehen, mit dem du belegen kannst, daß du dein Gewerbe angemeldet hast.

Grüße
Novalee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tach auch!

Ich habe folgendes beim Amt angegeben:

  • Hard- und Softwareinstallation

Darfst Du dies? Werden hier Qualifikationen seitens der HWK / IHK benötigt um dies auszuführen? Gibt ja hier auch Lehrberufe / Techniker / Meister / Ingeneuere in diesen Bereich.
Natürlich bruchst du hier eine Eintragung bei der HWK.

  • Einzelhandel und Handelsvermittlung fuer Hard- und Software

Darfst du als Makler (Handelsvermittlung) auftreten? Oder ist hier die Kunden Beratung im Laden gemeint?

Und es steht halt drauf, dass dieser Lappen nicht zur
Ausuebung berechtigt, sofern noch eine Erlaubnis oder
Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

THX

Erst mit einer Zustimmung oder Willigung (du hörst nix mehr) der HWK darfst du ausüben.

In der Regel ist es andersrum,
Jeder versucht in die Handwerksrolle zu kommen und aus dem Handelsregister zu bleiben :smile:

Also die Handwerksrolel prüft ob due etwas ausführen darfst. Verkaufen, handeln, arbeiten…

Das Handelsregister prüft deine Gesellschaftsform und zeigt das du dich an das HGB bindest. Erst wenn du hier drinn stehst bist du ein Istkaufmann mit allen Rechten und Pflichten. Du verlierst das grosse Privileg und Schutz der Privatprson.

Hoffe es ist hilfreich für dich.

PS: Ratschlag: Du solltest mit deinen ersten verdienten Geld einn Kurs bei der HWK oder IHK belegen + Prüfung damit du dir selbst sicher sein kannst das du es kapierst.
Du musst auch unbedingt wissen was ein Angebot ist. Wenn du zum Beispiel besoffen unterm Biertisch 2 Saufkumpanen anbietest sie bekommen 10 Top PC`s für insgesammt 100 Euro und sie sagen ja gerne, liefer sie uns gleich wir bezahlen Bar. Dann hast du hier einen Vertrag abgeschlossen.

Meine Frage war, ob mich dieser Schein bereits zur Ausuebung
des Gewerbes berechtigt oder ob da noch was kommt.

Seitens des Gewerbeamtes kommt da nichts mehr.
Der Schein ist als Nachweis anzusehen, mit dem du belegen kannst,
daß du dein Gewerbe angemeldet hast.
Grüße Novalee

Es kommt aber noch ein nettes Schreiben vom Finanzamt
(siehe http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#anmeld )
und ein kleines von der IHK

Und wer kann mir sagen, ob ich irgendeine besondere Erlaubnis
benoetige…?!

Das dürfte, wenn Du nicht nur Karten im PC tauschst, sondern auch an der Power-Elektrik rummachst, die Handwerkskammer sein.

JoKu