Gewerbeschein?

Hallo Wissende,

ich bräuchte mal Euren Rat, weil ich mir nicht sicher bin ob ich einen Gewerbeschein anmelden sollte. Ich MUSS es meiner Meinung nach nicht, die Situation ist folgende:

Mein Hobby ist, entstanden aus meiner Arbeit in einer Goldschmiede, Schmuckgestaltung. Da ich aber kaum dermaßen viel Schmuck, wie zeitweise bei mir entsteht, selbst tragen kann, auch nicht alles verschenken kann und das Hobby auch relativ teuer ist, habe ich angefangen einiges bei ebay zu verkaufen und war auch letzten Sonntag erstmalig auf einem kleinen privaten Weihnachtsmarkt, was sich leider nicht besonders gelohnt hat.

Bei dem wenigen Umsatz den ich bislang gemacht habe weiß ich daß ich keinen Gewerbeschein brauche und auch das bißchen Geld nicht versteuern muß. Allerdings spiele ich trotzdem mit dem Gedanken, einen Gewerbeschein anzumelden, um mich öfters mal auf solchen Kunsthandwerkermärkten o.ä. „rumtreiben“ zu können.

Ein Vorteil aus meiner Sicht wäre auch, daß ich bei einigen Großhändlern einkaufen könnte und zu Messen fahren könnte, zu denen Privatbesucher keinen Zutritt haben.

Meine Zweifel beruhen allerdings auf einigen anderen Umständen.

  • Ich beziehe EU-Rente weil ich nicht arbeitsfähig bin und nehme an einem Arbeitstraining (wie oben geschrieben, in einer Goldschmiede), teil. Darf man da überhaupt ein Gewerbe anmelden? Ich meine, das private Schmuckgestalten ist mein HOBBY und für mich an sich eigentlich keine Arbeit
  • Wenn ich den Gewerbeschein habe, was für Verpflichtungen gehe ich damit ein? Was z.B. wenn ich den habe, aber quasi „nicht nutze“, sprich ich fahre vielleicht mal zur Messe und kaufe ein, aber dann wiederum lasse ich mein Hobby beispielsweise ein halbes Jahr brachliegen, mache nichts damit, verkaufe nichts - wird das dann als unglaubwürdig angesehen?
  • Was ist mit Buchführung und dem ganzen PiPaPo? Muß ich dann meine verschütteten Kenntnisse über Buchhaltung aus der Ausbildung ausgraben oder mir gar einen Steuerberater suchen? Ich meine, das könnte ich von so’n bißchen Gewinn ja gar nicht finanzieren…

Fragen über Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir ein bißchen weiterhelfen, während ich mal weitergoogeln werde.

Liebe Grüße und noch schöne Weihnachten,
Fabienne

Hallo Fabienne,
ich denke, wir müssen hier ein paar Themen trennen.

a) Steuer

Allerdings spiele ich trotzdem mit dem Gedanken, einen Gewerbeschein anzumelden,
um mich öfters mal auf solchen Kunsthandwerkermärkten o.ä. „rumtreiben“ zu können.

Du hast ja offensichtlich doch etwas Gewinnabsichten. :smile:
Dann musst Du wohl tatsächlich ein Gewerbe anmelden.
Wie das alles so funktioniert, steht hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm
Es kann einem wohl niemand verbieten, ein Gewerbe anzumelden.

Ein Vorteil aus meiner Sicht wäre auch, daß ich bei einigen Großhändlern einkaufen könnte
und zu Messen fahren könnte, zu denen Privatbesucher keinen Zutritt haben.

stimmt. Die Kopie der Gewerbeanmeldung ist der sogenannte „Gewerbeschein“

b) EU-Rente
Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung (oder Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres) ist die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten von 345 EUR zu beachten.
Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann nur noch eine Teilrente gezahlt werden.
Bei Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit darf außerdem wohl nur weniger als 15 h gearbeitet werden. Du solltest mal klären, ob es diese Grenze noch gibt.

… Ich beziehe EU-Rente weil ich nicht arbeitsfähig bin und
nehme an einem Arbeitstraining teil.

Hier ist die Frage, wieviel Stunden der Kostenträger Deines Arbeitstraining zulässt. (Kannst Du jamal vorsichtig klären)
Aber niemand kann Dir verbieten, zu Hause Dein Hobby auszuüben, oder Dir vorschreiben, wie lange am Tag Du das tust.
Die Stunden, die Du mit Verkaufen und Verwalten verbringst, kannst Du ja in einer Tabelle aufschreiben.

c) Verpflichtungen mit Gewerbeschein

Wenn ich den Gewerbeschein habe, was für Verpflichtungen
gehe ich damit ein?

  • Buchhaltung (nur EÜR),
  • Einkommensteuererklärung jährlich (der Gewerbegewinn (meist nur eine Zahl) kommt in Anlage GSE),
  • Umsatzsteuererklärung jährlich
  • wenn das Gewerbe mit Umsatzsteuer ausgeübt wird, dann zunächst USt-Voranmeldungen (monatlich) im Gründungs- und ersten Folgejahr.

Was z.B. wenn ich den habe, aber quasi
„nicht nutze“, sprich ich fahre vielleicht mal zur Messe und
kaufe ein, aber dann wiederum lasse ich mein Hobby
beispielsweise ein halbes Jahr brachliegen, mache nichts
damit, verkaufe nichts - wird das dann als unglaubwürdig
angesehen?

Wenn Du auf Dauer gar keinen Gewinn hast, beendet das FA das Gewerbe und stuft es wieder als Liebhaberei (=Hobby) ein.
Wer aus „Verlusten aus Gewerbe“ Steuervorteile hatte, muss diese an das FA zurückzahlen.
Aber vermutlich zahlst Du im Momentgar keine Steuern, kannst daher keine Steuervorteile haben und musst somit nichts zurückzahlen.

  • Was ist mit Buchführung und dem ganzen PiPaPo? Muß ich dann
    meine verschütteten Kenntnisse über Buchhaltung aus der
    Ausbildung ausgraben oder mir gar einen Steuerberater suchen?

Es ist nur eine EÜR nötig. bei Kleingewerbe geht es sogar ohne Umsatzsteuer.
Mit etwas Kenntnissen über Buchhaltung brauchst Du vermutlich keinen Steuerberater.

Schöne Grüße, Jochen

Hallo Fabienne,

Hier noch was ausführliches von der BfA:
Faltblatt „Hinzuverdienst und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“
http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/ger_broschueren.45…

Schöne Grüße, Jochen

Hallo Fabienne,

wenn du eine „Erwerbs-Unfähigkeits-Rente“ beziehts,wäre zunächst einmal zu klären,ob diese nicht durch das Anmelden eines Gewerbes „wegfällt“.
Da solltest du dich am besten bei einem Verband oder einem Anwalt
erkundigen (Nicht sofort beim Rententräger,die „nützen gerne“ Gelegenheiten,„Kosten“ zu sparen…).

mfg

Frank

Hallo Jochen,

a) Steuer

Allerdings spiele ich trotzdem mit dem Gedanken, einen Gewerbeschein anzumelden,
um mich öfters mal auf solchen Kunsthandwerkermärkten o.ä. „rumtreiben“ zu können.

Du hast ja offensichtlich doch etwas Gewinnabsichten. :smile:

wäre ein netter Nebeneffekt, aber soweit ich weiß (bin da allerdings nicht sicher), bin ich eben bei so wenig Gewinn wie ich absehbar damit machen werde, nicht verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, weil das mit Kunsthandwerk doch irgendwelche Sonderregelungen gibt (oder bin ich völlig falsch informiert? Es gibt so viele Leute die Produkte ihres Hobby auf entsprechenden Märkten verkaufen, mir kann doch keiner erzählen jeder der 10 Glückwunschkarten verkauft muß ein Gewerbe anmelden?)

Die Stunden, die Du mit Verkaufen und Verwalten verbringst,
kannst Du ja in einer Tabelle aufschreiben.

Das wäre aus meiner Sicht die einzige „Arbeitszeit“ an der ganzen Geschichte. Der Rest ist ja wirklich das was ich hobbymäßig mache.

  • Buchhaltung (nur EÜR),

was ist EÜR?

  • Einkommensteuererklärung jährlich (der Gewerbegewinn (meist
    nur eine Zahl) kommt in Anlage GSE),
  • Umsatzsteuererklärung jährlich
  • wenn das Gewerbe mit Umsatzsteuer ausgeübt wird, dann
    zunächst USt-Voranmeldungen (monatlich) im Gründungs- und
    ersten Folgejahr.

ist das nicht dasselbe was ich oben meinte, bei wenig Gewinn muß man gar nicht USt kassieren / zahlen?

Es ist nur eine EÜR nötig. bei Kleingewerbe geht es sogar ohne
Umsatzsteuer.
Mit etwas Kenntnissen über Buchhaltung brauchst Du vermutlich
keinen Steuerberater.

Also wenn das einfach ist, das kann man sich wieder beibringen, jedenfalls sagen wir eine Ausgaben - Einnahmen-Rechnung würde ich noch hinkriegen, aber was darüber hinaus geht, urgs, da hört’s echt auf…

LG,
Fabienne

Hallo Frank,

danke für den Hinweis. Ich hätte nicht gedacht daß es einen Unterschied macht ob man einen Hinzuverdienst als Angestellte oder über ein eigenes Gewerbe macht, aber da werde ich mich vorher mal schlau machen.

Ist gar nicht so einfach wenn man den Staat nicht um Steuern bescheißen will :-Þ

Fabienne

„so wenig Gewinn wie
ich absehbar damit machen werde“

Schau, da ist sie, die „Gewinnerzielungsabsicht“
Damit wird es für das FA interessant.
Wenn Du allerdings unter dem Grund freibetrag bleibst, wird trotz Einkommensteuererklärung letztlich keine Steuer zu zahlen sein.

weil das mit Kunsthandwerk doch
irgendwelche Sonderregelungen gibt

Vielleicht weiß da jemand Anders mehr drüber.

Es gibt so viele Leute die Produkte ihres Hobby
auf entsprechenden Märkten verkaufen, mir kann doch keiner
erzählen jeder der 10 Glückwunschkarten verkauft, muß ein
Gewerbe anmelden?)

Du hast ja anscheinend nicht vor, bloß 10 Glückwunschkarten zu verkaufen.

was ist EÜR?

Einnahmen-Überschuss-Rechnung Du hast wohl den Begriff „Ausgaben-Einnahmen-Rechnung“ dafür benutzt.

ist das nicht dasselbe was ich oben meinte, bei wenig Gewinn
muß man gar nicht USt kassieren / zahlen?

Ja, man kann im Formular des FA angeben, dass man ain Kleingewerbe betreiben will. Das geht bis 17.500 EUR Umsatz/Jahr
mehr hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#info

Also wenn das einfach ist, das kann man sich wieder
beibringen, jedenfalls sagen wir eine Ausgaben -
Einnahmen-Rechnung würde ich noch hinkriegen, …

denke ich auch; Du hast ja wohl früher schon ein bisschen mit Buchhaltung zu tun gehabt.

Wer etwas regelmäßig tut…

Gegenbeispiel :

Wir haben einen Riesengarten. Über 20.000 m/2.
Ob wir wollen oder nicht, aufgrund der Grösse
befinden wir uns „zwangsweise“ im Bereich der
Nebenerwerbslandwirtschaft.

Folge : Zwangsmitliedschaften in BG, ALR usw.

Meine Frau hatte die Idee, einige Verwandte im Wohnwagen
im Sommer unterzubringen. Damit die kostengünstig Urlaub
machen können. Wohnwagen hingestellt, Toilette und
Dusche hin und los.

Folge : Anzeige durch Neider.
Folge daraus : 16. beteiligten Behörden folgen
oder schliessen.
Inclusiv Finanzamt : Hier kommt es nicht darauf an, ob
Gewinne gefahren werden, hier kommt es darauf an, dass
es regelmäßig passiert.

Das ist bei Dir genau so !

Du solltest wegen der Rente evtl. das Gechäft
auf den Namen Deiner Frau eröffnen.

Hallo!

Wir haben einen Riesengarten. :Über 20.000 m/2.
Ob wir wollen oder nicht, :aufgrund der Grösse
befinden wir uns :„zwangsweise“ im Bereich der
Nebenerwerbslandwirtschaft.

Allein die schiere Größe eines Gartens führt keineswegs in den Bereich des Gewerbes. Entscheidend ist vielmehr ganz unabhängig von der Größe des Gartens die Gewinnerzielungsabsicht.
Berufsgenossenschaften können manchmal penetrant hartnäckig Gegenteiliges behaupten. Du bist Jurist, dann muß ich Dir nicht erzählen, daß Wünsche der BG kein Evangelium sind. Falls ein Finanzamt der Meinung ist, es handele sich um Gewerbe, kann man die Herrschaften von ihrem Wahn u. U. heilen, indem man alljährlich Vorsteuererstattungen geltend macht. Irgendwann kommen die von alleine auf die Idee, daß es sich wohl doch um Hobby handelt :smile:.

Gruß
Wolfgang

Reverendissime Dr. iur.,

Wir haben einen Riesengarten. Über 20.000 m/2.
Ob wir wollen oder nicht, aufgrund der Grösse
befinden wir uns „zwangsweise“ im Bereich der
Nebenerwerbslandwirtschaft.

Das stimmt nicht.

Wo weder Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, noch Gewinne tatsächlich erzielt werden, gibt es keine Einkünfte aus LuF. Es kann allerdings sehr rentabel sein, das Konstrukt eines luf Betriebes aufrecht zu erhalten (einschließlich aller Abgaben, die dran hängen): Bei einer Gewinnermittlung nach § 13a EStG halten sich die Einkünfte sehr in Grenzen. Andererseits kann man sich um den sauren Apfel der Versteuerung des Gewinnes aus Betriebsaufgabe, der sich aus der dadurch anderen Bewertung von Grund und Boden ergibt, durch diese Fiktion prima herummogeln, solange niemand draufkommt.

Folge : Zwangsmitliedschaften in BG, ALR usw.

w.o.: Die kosten selbst über Jahre weg in der Regel viel weniger als die ESt bei Aufgabe des luf Betriebes.

Meine Frau hatte die Idee, einige Verwandte im Wohnwagen
im Sommer unterzubringen. Damit die kostengünstig Urlaub
machen können. Wohnwagen hingestellt, Toilette und
Dusche hin und los.

Inclusiv Finanzamt : Hier kommt es nicht darauf an, ob
Gewinne gefahren werden, hier kommt es darauf an, dass
es regelmäßig passiert.

Das ist nicht so falsch, aber auch nicht ganz richtig:

Grundsätzlich entstehen in diesem Fall keine ESt-pflichtigen Einkünfte, solange weder Gewinnerzielungsabsicht besteht noch tatsächlich Gewinne erzielt werden.

Die Regelmäßigkeit des Vorgangs für sich allein führt erstmal bloß zur UStlichen Unternehmereigenschaft. Es gibt tatsächlich Fälle, wo trotz EStlicher Liebhaberei UStlich Unternehmereigenschaft besteht, derzeit verbreitet die Einspeisung von Strom aus Solardächern. Wobei ich in diesem Fall übrigens nicht überzeugt bin, dass die gängige Handhabung Bestand hätte, wenn die FÄr nicht aus politischen Erwägungen angewiesen wären, die StPfln sogar dezidiert auf deren Unternehmereigenschaft und die sich aus dem Vorsteuerabzug ergebende Finanzierungshilfe hinzuweisen.

Du solltest wegen der Rente evtl. das Gechäft
auf den Namen Deiner Frau eröffnen.

Und was bringt das, wenn Fabienne eine Frau heiratet? Oder auch, wenn sie einen Mann heiratet - wo ist der Nutzen?

Es kann gut sein, dass Du recht hast und ich einige Einzelheiten übersehen habe. Deswegen bitte ich um Begründung Deiner Einschätzung mit Quellen und sage jetzt noch nicht gleich „si tacuisses…“.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

kann man die Herrschaften von ihrem Wahn u. U. heilen, indem
man alljährlich Vorsteuererstattungen geltend macht.
Irgendwann kommen die von alleine auf die Idee, daß es sich
wohl doch um Hobby handelt :smile:.

kommen die Herrschaften dann auf diese Idee, könnten die auch schnell auf die selbige kommen, die Erstattungen zurück zu fordern.

Gruß
roland

Es sagte der Martin…

Man kann an meinem Beispiel den Beschreibungen von
Martin schon folgen.

Nunist der Laden ja angemeldet und auch Geld
investiert. Machen wir doch mal die vom
FA gewünschte Abrechung und lassen und bsplw.
Mwst erstatten, dann melden wir den Laden
ab und nach ner SChamfrist auf anderen Namen
wieder an.
Der Blöde dabei : das FA.

Aber, dabei sind wir voll im Bereich kaufmännischer
Aktivitäten mit viel Papierbewegung…Anträgen
und Scheinen :smile:)

kann man die Herrschaften von ihrem Wahn u. U. heilen, indem
man alljährlich Vorsteuererstattungen geltend macht.
Irgendwann kommen die von alleine auf die Idee, daß es sich
wohl doch um Hobby handelt :smile:.

kommen die Herrschaften dann auf diese Idee, könnten die auch
schnell auf die selbige kommen, die Erstattungen zurück zu
fordern.

Aber bis dahin war es ein zinsloses staatliches Darlehen, und danach sind die Behörden endlich von der Idee, es sei ein Gewerbe, geheilt.

Gruß
Joku