Hallo allerseits!
also ich fange im sommer eine ausbildung in der bank an!
im moment bin ich noch student und habe angefangen nebenher zu jobben, mache zur zeit promotion möchte das aber nur bis zum beginn meiner ausbildung machen! für den job musste ich mir einen gewerbeschein besorgen!
muss ich den gewerbeschein wieder kündigen oder läuft der von selber irgendwann ab?
gibt es da komplikationen wenn ich arbeite und den schein habe?
muss ich irgendwas sonst besonders beachten? bei lohnsteuer oder ähnliches?
leider hab ich noch keinerlei erfahrung auf dem gebiet steuern, gewerbe und behörden! wär nett wenn ihr mir da weiterhelfen könntet!
mit freundlichen grüßen
andi
zum Jobben braucht niemand einen Gewerbeschein. Wer ein Gewerbe betreiben will, muss dieses anmelden. Und dann
muss ich den gewerbeschein wieder kündigen oder läuft der
von selber irgendwann ab?
besteht das Gewerbe formal, bis es abgemeldet wird. Kann auch als „ruhendes Gewerbe“ (= ohne wirtschaftliche Aktivitäten) sein.
gibt es da komplikationen wenn ich arbeite und den schein
habe?
Nein
muss ich irgendwas sonst besonders beachten? bei lohnsteuer
oder ähnliches?
Ein (kleine) Gewerbetreibender muss seine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, daraus eine Überschussrechnung erstellen und den Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in seine ESt-Erklärung aufnehmen. Außerdem muss er eine USt-Erklärung abgeben (die besteht, falls er der Kleinunternehmerbesteuerung unterliegt, bloß aus zwei Zahlen). Eine Gewerbesteuererklärung muss er bloß abgeben, wenn der Gewerbeertrag mehr als 24.500 € ausmacht.
Unabhängig davon wird es Kontakte mit der zuständigen Berufsgenossenschaft und der IHK geben - wie es da genau aussieht, hängt vom Einzelfall ab.
leider hab ich noch keinerlei erfahrung auf dem gebiet
steuern, gewerbe und behörden!
Vielleicht ists in diesem Fall das Beste, dem dubiosen Arbeitgeber auf den Pelz zu rücken mit der Frage, was an diesem Job eigentlich selbständig sein soll??
also nur nochmal damit ich das alles richtig versteh! es gibt erstmal keine probleme! ich möchte diese promotion ja auch nur bis zu meiner ausbildung machen! also kann ich das machen bis die anfängt muss dann aber zum amt gehen und diesen gewerbeschein wieder abmelden!
steuern muss ich nur bezahlen wenn sich mein einkommen auf über 24.500 € steigt!
ansonsten mach ich ne Überschussrechnung erstellen (wie auch immer das geht) und ESt-Erklärung machen und verschicken!
hoffe ich hab das nu richtig verstanden!
danke schomal für deine hilfe!
steuern muss ich nur bezahlen wenn sich mein einkommen auf
über 24.500 € steigt
nein - das ist der Grundfreibetrag für die Gewerbesteuer. Einkommensteuer geht bei einem zu versteuernden Einkommen von 7.665 € los.
ansonsten mach ich ne Überschussrechnung erstellen (wie auch
immer das geht) und ESt-Erklärung machen und verschicken
Ja, das auf jeden Fall. Außerdem eine USt-Erklärung.
Mit der Post, die Du in der nächsten Zeit vom Finanzamt, von der IHK und von der Berufsgenossenschaft bekommst, kannst Du Dich dann im Existenzgründerbrett oder im Steuerbrett wieder melden, beachte dann aber die Regeln für die Formulierung einer Frage in steuerlichen Angelegenheiten.
mist ist das alle kompliziert! hätte ich das mal vorher gewusst hätte ich mir den schein niemals besorgt! und das alles nur dafür das ich bis jetzt einmal gearbeitet hab! nene! ich denke ich werd dafür sorgen das ich das blad wieder los bin! hoffe das ist ein wenigeinfacher dann!
danke auf jedenfall mal für die hilfe!
gruß
andi
ich will mich nicht wieder über Studenten auslassen, aber:
Wer eine Ausbildung macht, darf keinerlei Nebentätigkeiten
ausüben. Steht in jedem Ausbildungsvertrag.
Selbst, wenn es drin stünde; das dürfte kaum haltbar sein. Wir sind ein (ziemlich) freies Land.
Wahrscheinlicher ist, dass drin steht, dass eine Nebentätigkeit (oder Gewerbe) dem Arbeitgeber gemeldet werden muss.
Der kann es dann aber nur in Ausnahmefällen nicht genehmigen.
Bezogen auf einen „normalen“ Arbeitnehmer hast du recht.
Auszubildende unterliegen da etwas anderen Grundlagen.
Der AG darf verlangen, daß sich der Azubi „voll und ganz“ seiner Ausbildung widmet.
gruss
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Bezogen auf einen „normalen“ Arbeitnehmer hast du recht.
Auszubildende unterliegen da etwas anderen Grundlagen.
Der AG darf verlangen, daß sich der Azubi „voll und ganz“
seiner Ausbildung widmet.
also wenn ich dazu auch mal noch was sagen darf! ich hab mir mal gerade meinen ausbildungsvertrag zu gemüte geführt und da steht weder drin das der arbeitgeber mir andere tätigkeiten verbietet noch das er mir irgendwas genehmigen muss!
gruß
andi
In einem Vertrag stehen nicht alle Texte aus Gesetzen die allgemein gültig sind. Es gelten für jeden Vertrag automaitsch das BGB und alle Gesetze die dieser Vertrag berührt.
Darüberhinaus gelten die Tarifverträge der jeweiligen zuständigen Tarifpartner.
Dazu gelten natürlich auch die bereits erfolgten richterlichen Beschlüsse so sie allgemeinen Rechtscharakter gewonne haben.
zudem gelten für einen Arbeitsvertrag auch gleichzeitig alle Betriebsvereinbarungen und betrieblichen Anweisungen des AG.
also du hast viel zu lesen.
Kurz: Ein Azubi darf auch eine nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit von seinem Ausbildungsbetrieb untersagt bekommen.
gruss
local
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