Hallo Zusammen,
hab da mal so paar Fragen bezüglich dem Erwerb eines Gewerbescheins.
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bekommt man den Schein Kategoriemäßig?(Textilieng-schein, Lebensmittelg-schein)
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wie sieht das mit der MwsT aus? wenn man beim Großhändler kauft zahlt man erst mit und setzt sie später wieder ab?
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wie oft macht man die Steuer bei Finanzamt?
was ist wen ich mal nichts verdient?
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sonst noch Tipps die mir helfen außer das einen Steuerberater brauche?
die Fragen beziehen sich rein auf einen Online-shop
Einen Gewerbeschein erhält man beim Gewerbeamt. Dort wird die Art des Gewerbes eingetragen. Für Lebensmittel gibt es besondere Bedingungen.Mit dem Gewerbeschein holt man sich beim zuständigen Finanzamt ( dort wo der Sitz des Gewerbes ist ) eine Steuernummer.Das ist nicht die Steuernummer, zu der man zur Einkommenssteuer veranlagt wird. Beim Großhändler muß man den Gewerbeschein vorlegen. Das erste Mal, wenn man dort einkauft, muß man sofort bar oder gegen Vorkasse zahlen. Das nächste Mal meist erst in 4 Wochen, da hat man schon einiges verkauft. Das ist aber abhängig vom Großhändler.Da Sie ein Gewerbe haben, muß man Umsatzsteuer zahlen, d.h. auf den Preis muß man noch 19 % oder 7 % Steuer aufschlagen. Die bekommt das Finanzamt.Der Großhändler berechnet auch Umsatzsteuer, die man zahlen muß. Achtung !Alle Gr0ßhändler weisen ihre Ware ohne die Umsatzsteuer auf ! Am 10. des darauffolgenden Monats oder, wenn man nicht so viel Umsatz macht, erst am 10. des Monats,der ein Quartal beendet, macht man die Umsatzsteuervoranmeldung. Laden Sie sich unter www. Elster die Formulare aus dem Internet runter. Dort gibt man seine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen bekannt, verrechnet diese mit den Ausgaben, die der Umsatzsteuer unterliegen und den Rest zahlt man oder man bekommt was zurück.Das kann jeder und man braucht für einen kleinen Online- Versand keinen Steuerberater.Wenn das dicke Geld rollt, kann man diese Arbeit dann abgeben. Zahlen Sie zuerst nur 1x im Quartal, dann ist man das Geld nicht gleich wieder los. Monatlich zahlt man nur ab einer gewissen Umsatzgröße, dieich vergessen habe. Aber die erreichen Sie sowieso noch nicht. Alle klar ? Viel Glück bernau
Mit dem Gewerbeschein holt man sich beim
zuständigen Finanzamt ( dort wo der Sitz des Gewerbes ist )
eine Steuernummer.Das ist nicht die Steuernummer, zu der man
zur Einkommenssteuer veranlagt wird.
Kommt auf die Rechtsform des Unternehmens an. Wenn das Gewerbe/der Online-Shop allein betrieben wird, bekommt man eine neue Steuernummer für die Einkommensteuer (da der Gewerbebetrieb ja hierüber veranlagt wird). Die neue StNr ist nur eine Frage der Zuständigkeit innerhalb des FA.
Da Sie ein
Gewerbe haben, muß man Umsatzsteuer zahlen, d.h. auf den Preis
muß man noch 19 % oder 7 % Steuer aufschlagen.
Das kommt drauf an. Wenn der Umsatz innerhalb des Jahres 17.500€ nicht übersteigen wird, kann man sich von der USt-Pflicht befreien lassen. Das heißt, man darf weder in den eigenen Rechnungen USt ausweisen, noch kann gezahlte USt vom Finanzamt zurückverlangt werden.
Am 10. des darauffolgenden Monats oder,
wenn man nicht so viel Umsatz macht, erst am 10. des
Monats,der ein Quartal beendet, macht man die
Umsatzsteuervoranmeldung.
Falsch. Innerhalb der ersten zwei Jahre des Unternehmens muss die USt-Voranmeldung zwingend monatlich abgegeben werden. Allerdings nur, wenn er zur Kleinunternehmer-Regelung optiert. (Gesamtumsatz
sorry mein fehler zu der Sache mit der Umsatzsteuer.
Natürlich muss man USt zahlen, aber ja nicht nur wegen des Gewerbes. Die Frage für den Gewerbetreibenden ist eben, ob er die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt, also weder USt ausweist noch zurückbekommt, oder ob er normal die USt abführt und eben mit der gezahlten USt (Vorsteuer) monatlich (!innerhalb der ersten beiden Jahre) verrechnet.
Liebe Jenny, er hat wohl recht, das mit dem monatlichen zahlen wußte ich nicht mehr. An Ihrer Stelle würde ich dann doch die Kleinunternehmerregelung wählen, wenn Sie über die 17500 Euro kommen (Jährlich ! ) würde sich das Finanzamt schon bei Ihnen melden.Dann fällt aber eine Nachzahlung an. Ich habe immer monatlich gezahlt, bis die Umsätze zurückgingen. Da hat mich das Finanzamt aufgefordert, die Umsatzsteuervoranmeldung jetzt quartalsmäßig zu machen.Weiter fragen Sie nach, ob man bei der Kleinunternehmerregelung Pflichtmitglied bei der IHK wird, ich muß es, liege aber weit über dem Satz. Gewerbesteuer fällt bei den geringen Einkünften dann übrigens auch nicht an. bernau
Hiho,
die Kleinunternehmerbesteuerung ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht; sie hat nichts mit IHK-Beiträgen oder irgend etwas anderem außerhalb der Umsatzbesteuerung zu tun.
Übrigens ist es keineswegs immer vorteilhaft, die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch zu nehmen.
Und, wo wir grade dabei sind - das hast allerdings nicht Du behauptet: Nein, man muß sich nicht von der Erhebung der USt befreien lassen - egal in wie vielen Internetforen dieses Märchen herumgeistert.
Schöne Grüße
MM