Gewerbeschein

Hallo alle miteinander,

ich habe eine Frage zum „Gewerbeschein“.

Ich habe vor kurzer Zeit mein Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet und bezahlt, auch sämtliche Papiere wie z.B. vom Finanzamt, Seuernummer & Id.Nr. erhalt.

Aber von wo bekomme ich mein Gewerbeschein und was erwarten mich noch für weitere Kosten für diesen Schein?

Ich brauche im unteranderem für den Großhandel und ähnlichen Sachen.

Ich hoffe das mir jemend weiterhelfen kann und bin für jede Antwort sehr Dankbar

Hallo,

Ich habe vor kurzer Zeit mein Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet

Was für ein Gewerbe ist das ? Ich habe mein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet und den „Gewerbeschein“ sofort mitbekommen.

Gruß

Nordlicht

Hallo

Ich habe vor kurzer Zeit mein Gewerbe beim Ordnungsamt
angemeldet und bezahlt, auch sämtliche Papiere wie z.B. vom
Finanzamt, Seuernummer & Id.Nr. erhalt.

Aber von wo bekomme ich mein Gewerbeschein und was erwarten
mich noch für weitere Kosten für diesen Schein?

Den Gewerbeschein (http://www.b2b-grosshaendleradressen.de/blog/wp-cont…) erhält man direkt bei der Beantragung auf dem Gewerbeamt. Da Gewerbe in die kommunale Zuständigkeit fällt, unterscheiden sich Optik, Preis und Amt ggf.

MfG Frank

Ich habe nur ein Kleingewerbe §19 und habe es beim Ordnungsamt angemeldet.

Das habe ich beim Ordnungsamt ausgefüllt und mitbekommen. Das soll dann der Gewerbeschein selber sein? Siegel und Unterschrift sind drauf.

Eine Bekannte von mir, hatte damals auch ein Gewerbe, dass selbe wie ich es jetzt auch angemeldet habe, allerdings hat Sie einen anderen Gewerbeschein, wo auch drauf steht das es sich um ein Gewerbeschein handelt, aber der ist aus den 90er Jahren.

Weiß ja nicht, ob die nun so aussehen, was du mir als Link geschickt.

Ein Kleingewerbe kann man beim Ordnungsamt nicht anmelden.

Man kann ein gewerbe anmelden.

Wenn man die Gebühr bezahlt, bekommt man die Anmeldung auch mit.

Was ist denn da jetzt genau abgelaufen ?

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Hallo,

Ich habe nur ein Kleingewerbe §19 und habe es beim Ordnungsamt
angemeldet.

für das Ordnungsamt ist es egal, ob Du nach §19 UStG versteuerst oder nicht, das ist nur für das Finanzamt von Belang. Das mit dem Ordnungsamt hast Du alles ordnungsgemäß gemacht, hier lauern auch keine Gefahren, aufpassen musst Du aber beim Finanzamt, dass Du bei der Anmeldung dort die richtige Konstellation wählst. Wenn Du beispielsweise als Web-Designer tätig werden willst, könnte es sein, dass Du überwiegend für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden arbeitest, dann könnte es vorteilhaft sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

Darauf ein Gurgleurp!

Hi
einen „Gewerbeschein“ brauchst du nur im Reisegewerbe (also Vertreter oder so).
Ansonsten gibt es den mW nicht. Für die Großmärkte müsste die Gewerbeanmeldung ausreichen oder ein Auszug aus dem Gewerberegister.

Gruß
HaWeThie