hallo ihr! Ich möchte bei einer messe-agentur jobben und brauche dafür einen Gewerbeschein. Bin Studentin. Wie sieht es da mit der Krankenkasse aus und welche Vor-und Nachteile habe ich ?
Danke Ina
hallo ihr! Ich möchte bei einer messe-agentur jobben und
brauche dafür einen Gewerbeschein. Bin Studentin. Wie sieht es
da mit der Krankenkasse aus und welche Vor-und Nachteile habe
ich ?
Danke Ina
meine erste Reaktion war - was soll der Quatsch! Wenn Du erhebliche Probleme mit dem Finanzamt, der Uni-Krankenversicherung usw. usw. haben willst, dann nimm den Job an. Ansonsten laß es.
Wenn zudem die Kohle nicht über dem üblichen Niveau ist, dann kannst gleich - salopp gesagt - Konkurs anmelden.
Grund: Durch diese gewerbliche Tätigkeit verlierst Du alle stud. Vergünstigungen. Zudem könnte die Uni nachfragen, was Du als Student noch an der Uni zu suchen hast. Eine gewerbliche Tätigkeit ist in der Regel nicht mit einem Studium zu vereinbaren. Das Finanzamt will einen hohen ESt-Vorschuß (könnte ja sein, daß Du Millionen verdienst). Die Krankenkasse verlangt selbst bei Selbständigen mit Null-Einkommen (also Verlust) rund 300 Euro Beitrag pro Monat.
Ein solcher Job lohnt nur, wenn das Einkommen konstant mind. 50 Euro/Stunde einbringt.
Wenn Du Dich da nicht auskennst - laß die Finger davon. Der Studentenschnelldienst, Arbeitsamt oder Zeitarbeitsfirmen haben auch gute Angebote.
einspruch!
hi,
meine erste Reaktion war - was soll der Quatsch! Wenn Du
erhebliche Probleme mit dem Finanzamt, der
Uni-Krankenversicherung usw. usw. haben willst, dann nimm den
Job an. Ansonsten laß es.
das ist in der tat richtig. die problematik ist aber die, das hier gar keine selbständige arbeit vorliegt, wohl eher sogen. scheinselbständigkeit. biete dem unternehmen an, das du neben dem studium für max. 19,5h die woche zur verfügung stehst und die lohnsteuerkarte frei hast. wenn sie das nicht wollen, lass die finger weg …
Wenn zudem die Kohle nicht über dem üblichen Niveau ist, dann
kannst gleich - salopp gesagt - Konkurs anmelden.
tssssssss… und da wünschen sich alle immer endlich positivere stimmung in der gesellschaft. warum schlägst du in die falsche kerbe? den mutigen gehört die welt, die feigen haben sie schon verspielt, bevor das spiel begonnen hat!
Grund: Durch diese gewerbliche Tätigkeit verlierst Du alle
stud. Vergünstigungen. Zudem könnte die Uni nachfragen, was Du
als Student noch an der Uni zu suchen hast. Eine gewerbliche
Tätigkeit ist in der Regel nicht mit einem Studium zu
vereinbaren.
käse. solange die haupttätigkeit das studium ist und du nicht mehr als 20h pro woche arbeitest, bleibst du 1. klasse student. wenn du im schnitt (in der vorlesungszeit) über 20h kommst, solltest du lieber ein urlaubssemester nehmen, sonst droht in manchen unis schnell die exma …
Das Finanzamt will einen hohen ESt-Vorschuß
(könnte ja sein, daß Du Millionen verdienst).
davon traeumt wohl herr eichel. die können festsetzen, müssen sich aber an die tatsachen halten. ein einfaches schreiben mit bitte um anpassung auf 0,- quartalsweise, weil kein gewinn gefahren wird und schon ist das passee!
Die Krankenkasse
verlangt selbst bei Selbständigen mit Null-Einkommen (also
Verlust) rund 300 Euro Beitrag pro Monat.
als studentin ist sie vielleicht sogar noch familienversichert. und das kann sie auch bleiben, wenn sie nebenberuflich gewerblich tätig ist… !
Ein solcher Job lohnt nur, wenn das Einkommen konstant mind.
50 Euro/Stunde einbringt.
???
wo wohnst du? welche realitäten leben in deinem kopf? du musst geträumt haben. rechne wir mal hoch, bei 19,5 stunden die woche macht das monatlich: 3900 euro brutto mtl.
da die umsatzsteuer raus, macht netto: 3362 euro
davon deine ominösen 300,- krankenkasse runter, bleiben immernoch 3062 euro im monat für eine halbtagsarbeit.
manch student wäre froh, wenn er bafög + kindergeld + taschengeld von mama/papa + jobben bei mcdonalds zusammen auf 800 euro kommt…
fragend grüsst
der showbee
Ich bilde - meine einzige Bildung - mir ein, über die Probleme der Selbständigkeit etwas zu wissen. Nicht nur, weil ich seit gut zwanzig Jahren als Freiberufler tätig bin, sondern auch seit gut 15 Jahren Existenzgründungskurse an VHSen leite.
Wenn ich also schreibe, daß zum Überleben ein Stundensatz von ca. 50 Euro/100 DM notwendig ist, dann hat das schon seine Berechtigung. Im Archiv von w-w-w sind viele Infos zu diesem Thema. Nicht nur einen Link (Stichwort freelancer) habe ich dazu veröffentlicht. Sogar das Wirtschaftsministerium ist - kommt selten vor - meiner Meinung. Wer Lust hat, hole sich alle „Gründerzeiten“ herunter bzw. bestelle sie per Post. Da gibt es auch Kalkulationshilfen. http://www.bmwi.de bzw. über http://www.bund.de zu erreichen.
Und, was die Selbständigkeit als Unternehmensberater (hat den Vorteil, daß ich KEINEN Gewerbeschein brauchte) neben dem Studium angeht, habe ich vor grauer Vorzeit selbst so meine Erfahrungen gemacht. Ich kann mich noch gut an meinen Krieg mit dem Bafögamt, der Krankenkassen erinnern, auch wenn ich jetzt altersbedingt mit den Kieselsteinen im Hirn leben muß… Ich habe es deshalb vorgezogen, nur eine Stelle schlau zu machen und das war das Finanzamt. Da alles längst verjährt ist, kann ich so offen darüber berichten. So erfuhr keine andere Stelle, WIE ich mein Überleben finanzierte. Ich kann also aufgrund eigener Erfahrungen nur abraten mittels Gewerbeschein (zB als scheinselbständige Bedienung o.ä.) draufzuzahlen.
Auch wenn es, §§-geritten, einfacher aussieht, die Rechtswirklichkeit schaut oft ganz anders aus. Zudem, wer hat schon die notwendigen Rechtskenntnisse, um den Behörden Paroli bieten zu können?
in der tat…
hallo klaus,
und ich bilde mir immer noch ein, das man ruhig ein „hallo“ und eine grussfloskel am ende eines postings setzen kann.
zum anderen:
Ich bilde - meine einzige Bildung - mir ein, über die Probleme
der Selbständigkeit etwas zu wissen. Nicht nur, weil ich seit
gut zwanzig Jahren als Freiberufler tätig bin, sondern auch
seit gut 15 Jahren Existenzgründungskurse an VHSen leite.
okay, aber gerade wenn du kurse anbietest, solltest du doch für andere meinungen offen sein. und im weiteren habe ich so auch meine erfahrungen schon mit den behörden gemacht. das ganze über familienangehörige mit der problematik, über freunde und auch beruflich … also ist meine meinung nicht nur eine fie idee, sondern ich denke auch zu wissen, wovon ich schreibe! im übrigen ist das argument „lebenserfahrung“ gegenüber juengeren immer irgendwie ein „totschläger“ …
Wenn ich also schreibe, daß zum Überleben ein Stundensatz von
ca. 50 Euro/100 DM notwendig ist, dann hat das schon seine
Berechtigung.
achso. das nehmen wir nun so hin und basta. ich finde eine solche behauptung reichlich übertrieben. diese dann auch noch ohne argumente in den raum zu stellen (dein einziges argument ist die lebenserfahrung), ist meines erachtens flach.
ich habe dir berechnet, was ich davon halte. im übrigen denke ich sollte ein angestrebter bruttostundensatz schon an der tätigkeit orientiert werden. ein einfacher dienstleistungsjob ohne grosse aufwendungen braucht bei weitem weniger umsatz als ein kostenintensiver fertigsungsjob, oder? also zumindest hier mangelt es an differenzierung.
und um am bsp. zu bleiben, was hat denn die dame für aufwendungen? sie muss sich ggf. klamotten kaufen, ein paar fahrten erledigen, im schlimmsten fall auswärts übernachten…
Und, was die Selbständigkeit als Unternehmensberater (hat den
Vorteil, daß ich KEINEN Gewerbeschein brauchte) neben dem
Studium angeht, habe ich vor grauer Vorzeit selbst so meine
Erfahrungen gemacht. Ich kann mich noch gut an meinen Krieg
mit dem Bafögamt, der Krankenkassen erinnern, auch wenn ich
jetzt altersbedingt mit den Kieselsteinen im Hirn leben muß…
in der tat, vor grauer vorzeit. als die behörden und ämter noch i.d.R. gegner waren und nicht diensleister. ich kann aus eigener erfahrung mitteilen, das es heute KEIN problem mehr ist, neben dem studium zu arbeiten (ob selbständig oder angestellt).
solange man den einklang zw. arbeit und studium schafft und nicht nur noch eine vorlesung im semester schafft, ist auch der studentenstatus nicht in gefahr. nur wenn man ein einer FH studiert sollte man aufpassen, da hier die exma drohen, wenn man innerhalb von X semestern nicht Z scheine vorweisen kann. das das baf;g auch nach bestimmter zeit wegfaellt, wenn man keine leistungen nachweisen kann, ist bekannt.
Ich habe es deshalb vorgezogen, nur eine Stelle schlau zu
machen und das war das Finanzamt. Da alles längst verjährt
ist, kann ich so offen darüber berichten. So erfuhr keine
andere Stelle, WIE ich mein Überleben finanzierte. Ich kann
also aufgrund eigener Erfahrungen nur abraten mittels
Gewerbeschein (zB als scheinselbständige Bedienung o.ä.)
draufzuzahlen.
nun, hierzu sage ich nur, das diese variante heute nicht vorzuziehen ist, da vielzuviele pruefmeldungen von finanzamt zu arbeitsamt zu krankenkasse gehen …
Auch wenn es, §§-geritten, einfacher aussieht, die
Rechtswirklichkeit schaut oft ganz anders aus. Zudem, wer hat
schon die notwendigen Rechtskenntnisse, um den Behörden Paroli
bieten zu können?
meine meinung: mit solcher einstellung sollte man nicht auf existenzgruender losgelassen werden. da ist es klar, das alle nur noch den arbeitnehmer mimen wollen und sich nicht wagen…
trotzdem einen gruss ins wochenende
vom showbee