Gewerbeschein als Freiberufler notwendig?

Hallo,

ich werde freiberuflich als Trainerin arbeiten (Softskills). Deshalb habe ich mich bereits beim Finanzamt gemeldet und bekam eine neue Steuernummer zugeteilt.
Nun sprach mich ein Kollege an, dass ich noch einen Gewerbeschein brauch. Im Internet fand ich aber die Aussage, dass man, wenn man rein als Trainer arbeitet, keinen Gewerbeschein benötigt. Das FA sagte bisher auch noch dix davon.
Wie sieht das denn nun wirklich aus?

hallo,

als freiberuflerin betreibt man einen freiberuf und eben KEIN gewerbe, ergo braucht man auch keinen gewerbeschein. ob der beruf eine rtrainerin in diese kategorie fällt, weiß ich nicht. aber wenn selbst das finanzamt da nicht muckt, denke ich mal, daß es ok, ist.

es gibt aber sehr wohl möglichkeiten, im internet quellen zu dem thema zu finden. geregelt, was freiberuflich ist oder nicht, ist hier z.b.: http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html

gruß
ann

Hallo, ne als reiner Trainer/Lehrende Tätigkeit braucht man keinen Gewerbeschein, aber vielleicht hat der kollege ja ein eigenens Institut, dafür braucht es einen, da er eben nicht nur Lehrt, sondern auch die Dienstleistung Institutsbetrieb (sozusagen, also quasi die Lehrorganisation und so) anbietet, oder er hat Büchergeschrieben und verkauft diese mit (reine Artikel in Fachzeitschriften sind dagegen wieder Fachjournalismus und durchaus Sinnig als PR-arbeit) oder er at eine Webseite und verdient zusätzlich was mit Werbeschaltung etc.
Gruß Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ganz gut nachlesen läßt sich das hier:
http://www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?si=4…

Nicht vergessen., dass freie Dozenten i.d.R. rentenversicherungspflichtug sind!!

viele grüße + viel Glück!
ayla

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

dem FA ist es völlig egal, ob ein Gewerbetreibender seiner Verpflichtung zur Anmeldung seines Gewerbes nachkommt oder nicht. Die Abgrenzung Gewerbe/freiberufliche Tätigkeit spielt erst bei der ersten Veranlagung eine Rolle, bei der die Einkünfte mehr als 24.500 € ausmachen.

Im Gewerberecht wird regelmäßig auf die Definition der freiberuflichen Tätigkeit aus dem Einkommensteuergesetz Bezug genommen, weil es im Gewerberecht keine eigenständige Definition für die genannte Abgrenzung gibt.

Der maßgebliche § 18 (1) EStG ist zwar ziemlich vage formuliert, aber doch nicht so vage, dass darin Wortwolken (sit venia verbo!) wie „Softskill-Trainer“ genannt wären.

Es bleibt also nichts übrig, als selber mal nachzulesen, ob da irgendwas passen könnte:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html

Meiner ersten Einschätzung nach: Eher nicht. Es dürfte sich um einen Gewerbebetrieb handeln.

Schöne Grüße

MM

Servus,

aber wenn selbst das finanzamt da nicht muckt, denke
ich mal, daß es ok ist.

das ist ein Trugschluss. Dem FA ist die Gewerbeordnung völlig egal. Solange kein Gewerbesteuermessbescheid ergeht, gibt es dieses Thema beim FA nicht.

Beim FA wird alles veranlagt, was Einkünfte erzielt. Auch wenn in irgeneinem anderen Zusammenhang die Grenzen geltenden Rechts überschritten sind: Ecstasy-Großhändler, Zuhälter, Schneeball-Finanzberater etc. etc.

als reiner Trainer/Lehrende Tätigkeit braucht man
keinen Gewerbeschein,

Das stimmt so nicht. Unterrichtende Tätigkeit ist eine Sache, Trainer kann eine ganz andere Sache sein.

In 18 I EStG steht lediglich „unterrichtende Tätigkeit“. Ein „Softskill-Trainer“ ist damit keineswegs zwingend erfasst. Wenn es sich z.B. um einen Einpeitscher für Drückerkolonnen handelt, ist das klar eine gewerbliche Tätigkeit: Was unterrichtet er denn, wenn sein ganzes „Training“ aus Wortsuppe und Pseudopsychoschwall besteht?

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Servus,

aber wenn selbst das finanzamt da nicht muckt, denke
ich mal, daß es ok ist.

das ist ein Trugschluss. Dem FA ist die Gewerbeordnung völlig
egal. Solange kein Gewerbesteuermessbescheid ergeht, gibt es
dieses Thema beim FA nicht.

Hallo, man kann aber schon beim Finanzamt anfragen, ob die das als freiberuflich anerkennen, hab ich so gemacht, als ich meinen Erfassungsbogen abgab, sprich ich hab die geplanten Tätigkeiten aufgezählt und was denen fraglich oder nicht freiber. war, rausgeschmissen. (Hier werden jedenfalls Soft-Skillstrainer als freiberuflich eingestuft, also jene die zB. Arbeitslose oder gescheiterte Jugendliche auf wahre Berufsleben vorbereiten, Bewerbungstraining etc., weiß ich, da ich auch mal zu soner Maßnahme gehörte)
Am ende blieb bei mir eben eine rein wissenschaftliche, auch mal schreibende oder unterrichtende Tätigkeit, alles freiberufliche Sachen. Dazu notiert man sich den Termin und den Namen von der Sachbearbeiterin, die die Aussage gemacht hat, „damit bleibt es freiberuflich“, und fertig.
Wenn ich was dazunehm und nicht sicher bin (zB. hinsichtlich Affiliateprogramm zur finanzierung der Webseite), kann ich wieder hin und die fragen (in dem Fall werden die sagen, dann wird alles gewerblich), und erst wenn die sich auch nicht sicher sind, gibts dann wieder ein Formular mit dem festgestellt werden kann (sprich wo sich andere drüber den Kopf zerbrechen), obs Freiberuflich oder nicht ist. Und wenn die sich dagegen entscheiden, kann man eben immer noch ein Gewerbe anmelden.
Allerdings solte man das alles vor Aufnahme der Tätigkeit regeln, auch wenn man dann in Stress kommt um überall die richtige Reihenfolge einzuhalten und die FA-Anmeldung so leicht aussieht. Aber als fester Freier bei irgendeiner Institution hat man ja sonst nicht soviel zu regeln (man muss keinen Laden umbauen, keine großartige Werbung schalten zu anfang, keine Buisnesspläne bei der Bank oder IHK vorlegen etc. allenfalls noch einen anderen Träger suchen, damit man das Scheinselbstständigkeitsproblem löst und fertig)
Die Finanzbeamten haben durchaus das Recht einen hinsichtlich solcher und auch noch weiterer Fragen zu beraten, und meistens sind die durchaus nett. Manche sind sogar richtig glücklich, wenn ein bisschen Abwechslung auf sie zukommt und sie irgendwem zeigen können was sie auf dem KAsten haben. Im Amt selber interessiert das oft keinen, insbes. den Chef nicht.
Gruß Susanne

Servus,

Die Finanzbeamten haben durchaus das Recht einen hinsichtlich
solcher und auch noch weiterer Fragen zu beraten

das ist so nicht richtig. Eine einmal geäußerte Meinung der Behörde bindet diese Behörde nur in einigen besonderen Fällen, u.a. im Fall der verbindlichen Zusage auf Grund einer Außenprüfung (§§ 204ff AO) und bei einer Anrufungsauskunft an Arbeitgeber in Lohnsteuerfragen (§ 42e EStG).

Die Frage, ob in einem konkreten Fall Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder Gewerbebetrieb vorliegen, wird niemals definitiv vor der Veranlagung entschieden. Und wenn ein Sachbearbeiter einen Beutel voll heißer Luft wie „Softskilltrainer“ ohne weitere Nachfragen, welche Tätigkeit denn nun tatsächlich ausgeübt wird, als freiberufliche Tätigkeit einordnet, sollte man sich fragen, ob man eventuell irrtümlich mit der Formularausgabestelle verbunden worden ist.

Der Begriff „Trainer“ ist nicht identisch mit unterrichtender Tätigkeit gem. § 18 Abs 1 EStG. In EStH 15.6 findet man über drei Seiten Beispiele für höchstrichterlich entschiedene Einzelfälle in Sachen 18 I EStG - es ist ziemlich riskant, wenn man sich hier auf eine gefühlsmäßige Abgrenzung und Hörensagen verlässt, und noch gefährlicher, wenn man in diesem Zusammenhang Dritten entsprechende Einschätzungen kundtut, die sich dann möglicherweise darauf verlassen.

Auch im vorliegenden Fall darf man sich nicht dazu hinreißen lassen, gefühlsmäßig zu urteilen, ohne die Tätigkeit und die Qualifikation des Softskilltrainers genau zu kennen. Hier lässt uns die Fragestellerin bislang allein. Folge: Die Einordnung als freiberufliche Tätigkeit allein auf der Grundlage der mehr als spärlichen Informationen zum Sachverhalt ist unseriös.

Abschließend, weil die Sache mit der steuerlichen Beratung beim FA ständig hier im Forum herumgeistert: Der erste, der mir aus der AO oder Einzelsteuergesetzen einen Anspruch des Steuerpflichtigen auf Beratung durch das FA begründen kann, bekommt von mir eine Flasche Bergsträßer Grauburgundersekt Brut.

Ich bestreite nicht, dass es Sachbearbeiter geben mag, die am Telefon irgendwas sagen, bloß damit das Geplapper mal aufhört und sie ihr Ohr abkühlen lassen und ihre Arbeit tun können. Aber eine bindende Auskunft ist das dann nicht, und erst recht keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten.

Schöne Grüße

MM

Abschließend, weil die Sache mit der steuerlichen Beratung

beim FA ständig hier im Forum herumgeistert: Der erste, der
mir aus der AO oder Einzelsteuergesetzen einen Anspruch des
Steuerpflichtigen auf Beratung durch das FA begründen kann,
bekommt von mir eine Flasche Bergsträßer Grauburgundersekt
Brut.

Richtig, einen Rechtsanspruch auf eine steuerliche Beratung im Finanzamt ist in der AO nicht niedergelegt.

Ich bestreite nicht, dass es Sachbearbeiter geben mag, die am
Telefon irgendwas sagen, bloß damit das Geplapper mal aufhört
und sie ihr Ohr abkühlen lassen und ihre Arbeit tun können.
Aber eine bindende Auskunft ist das dann nicht, und erst recht
keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten.

Richtig ist auch, dass eine telefonische Auskunft keine bindende Wirkung hat, wie sollte das auch möglich sein ohne detaillierte Kenntnisse von dem Einzelfall, hierzu gibt es im übrigen die „verbindliche Auskunft“.

Das es Sachbearbeiter gibt, die sich am Telefon zu einer Problem etwas mehr Gedanken machen und auch Problemfragen beantworten und klären können ist aber sicher kein Einzelfall, und „irgendwas sagen“ nur damit das „Geplapper mal aufhört“ ist eine Behauptung, die so nicht stehen bleiben kann.

Ciao Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

Die Finanzbeamten haben durchaus das Recht einen hinsichtlich
solcher und auch noch weiterer Fragen zu beraten

das ist so nicht richtig. Eine einmal geäußerte Meinung der
Behörde bindet diese Behörde nur in einigen besonderen Fällen,
u.a. im Fall der verbindlichen Zusage auf Grund einer
Außenprüfung (§§ 204ff AO) und bei einer Anrufungsauskunft an
Arbeitgeber in Lohnsteuerfragen (§ 42e EStG).

Hallo das ist mir klar, dass es nicht bindend ist, aber dennoch kann man zu seinem Finanzbeamten gehen und ihn nach seiner Meinung fragen, das ist allemal sicherer, als einfach mal ins blaue zu vermuten ob man frei oder gewerblich ist. Ob dies ein besonderes Angebot meines Finazamtes ist möcht ich bezweifeln, fällt aber evtl in die Kategorie Dienstverordnung Bürgernähe.

Die Frage, ob in einem konkreten Fall Einkünfte aus
freiberuflicher Tätigkeit oder Gewerbebetrieb vorliegen, wird
niemals definitiv vor der Veranlagung entschieden.

Na also ich musste irgendwo ein kreuzchen mach ob frei oder gewerblich und bevor ich mich endgültig entschied, hab ich lieber nachgefragt und einen nur für die Zukunft angedachten Bereich lieber gleich rausgenommen, nach dem mir gesagt wurde dann könnte es gewerblich sein.

Und wenn
ein Sachbearbeiter einen Beutel voll heißer Luft wie
„Softskilltrainer“ ohne weitere Nachfragen, welche Tätigkeit
denn nun tatsächlich ausgeübt wird, als freiberufliche
Tätigkeit einordnet, sollte man sich fragen, ob man eventuell
irrtümlich mit der Formularausgabestelle verbunden worden ist.

Na also, Trainer wurde offenbar schon mal durchdacht, wobei unter Trainer verschiedene Berufsgruppen fallen, Tiertrainer ist gewerblich, Sporttrainer in gewissen Bereichen mit Sonderreglungen (also nicht mal selbstständig, sondern sonstige Einkünfte oder so.) und eben ein Unterrichtender Trainer (Softskills, EDV etc)eben freiberuflich. Dabei kommt es schon drauf an, was man genau macht und es ist eben durchaus sinnig, wenn man gerade am Anfang ode auch später die Vorteile der Freiberuflichkeit nutzen möchte (zB. keine doppelte Buchführung sondern EÜR)und das kann man eben an verschiedenen Orten nachfragen, neben dem persönlich zugeteilten Finanzbeamten kann an auch bei der IHK nachfagen und auch da scheint Trainer als freiberuflich zu gelten (sprich dafür ist keiner dort zuständig)http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play…
Und auch die hier http://www.freie-berufe.de/Katalogberufen-aehnliche-…
haben den Trainer mit drin.

Der Begriff „Trainer“ ist nicht identisch mit unterrichtender
Tätigkeit gem. § 18 Abs 1 EStG. In EStH 15.6 findet man über
drei Seiten Beispiele für höchstrichterlich entschiedene
Einzelfälle in Sachen 18 I EStG - es ist ziemlich riskant,
wenn man sich hier auf eine gefühlsmäßige Abgrenzung und
Hörensagen verlässt, und noch gefährlicher, wenn man in diesem
Zusammenhang Dritten entsprechende Einschätzungen kundtut, die
sich dann möglicherweise darauf verlassen.

ich habe Est H 15.6 nicht lesbar im Netz gefunden, nur kostenpflichtig, daher kann ich dir nur sagen, wie es bei mir war und ich habe einen Beruf, den kein anderer hat! Allerdings ist er mit dem normalen Historiker vergleichbar und wissenschaftlich, drum reichte denen beim FA das als Einsortierung. Da ich auch eine Trainerausbildung habe und Seminare anbiete, weiß ich eben von denen, dass sie hier vor Ort Trainer (IT, Softskills,für Bildungseinrichtungen/AAgenturmaßnahmen und VHS-Kursleieter zu historischen Themen etc.)als freiberuflich ansehen, sprich die Dame hat den Vergleich gezogen aus bisher entschiedenen Fällen. Und ich durfte mein Kreuzchen bei freiberuflich bzw. nicht gewerblich machen. zu Museumsberatung konnte sie nichts mit anfangen, das hätte eben ein Feststellungsverfahren (oder wie es heißt)bedeutet, oder „Sie lassen es erst mal raus aus der Anmeldung, wenn es noch keinen Auftrag dazu gibt, das kann man dann immer noch machen“ Auf meine Nachfrage ob denn eine offizielle Feststellung nicht nötig sei, sagte sie mir, nur bei unklaren Fällen. Und solange ich beim notierten Arbeitsspektrum bleibe (Medizinhistorikerin, Museumspädagogin, Trainerin, Texte ,Seminare, wissenschaftliche Inventarisierung) ist alles schon mal als freiberuflich eingestuft worden und passt in die großen Felder Wissenschaftlich und Unterrichtend sowie Schriftstellerisch. Da ist kein Verfahren nötig, da eindeutig.

Die beim Finanzamt interessieren sich erst wenn Gewerbesteuer anfallen würde (Gewinn über xxxxxEU) für die Unterscheidung Gewerbe oder Frei. Die IHK und das GEwerbeamt interessieren sich da schon eher, um Geld einzunehmen, doch auch die fragem bei verdächtigen Berufen, hat das FA schon ne auskunft gegeben, ob die es eher als freier Beruf sehen? Und wenn man dann die Aussage irgendeiner FA-Beamtin hat, auch wenn sie unverbindlich ist, geben die sich schon zufrieden.

Auch im vorliegenden Fall darf man sich nicht dazu hinreißen
lassen, gefühlsmäßig zu urteilen, ohne die Tätigkeit und die
Qualifikation des Softskilltrainers genau zu kennen.

Doch die kenn ich, dass ein Steuerfachmann die nicht kennt, tut hier nichts zur Sache, da kann man sich informieren (und der Trainer tut gut daran, seine Tätigkeit zu beschreiben, dazu darf man auch ein separates Blatt zur Anmeldung beilegen)

Hier
lässt uns die Fragestellerin bislang allein. Folge: Die
Einordnung als freiberufliche Tätigkeit allein auf der
Grundlage der mehr als spärlichen Informationen zum
Sachverhalt ist unseriös.

Die Einordnung kann lediglich das Amt vor Ort machen, und es kann eben sein, dass der eine Trainer, der zB. auch sein Buch selbst vermarktet einen Gew.Schein braucht und der andere, der nur unterrichtet und das womöglich als fester Freier in einer Einrichtung eben keinen braucht. Aber ich geh doch mal davon aus, dass die Fragestellerin damit beim Finanzamt war und eben ähnlich nachgefragt hat oder eine Beschreibung ihrer Tätigkit beigefügt hat. Oder zumindest das Kreuzchen bei nicht gewerblich gemacht hat und keine gegenteilige Meldung vom Amt bekommen hat. Zur Sicherheit kann sie sich ja bei IHK oder GEwerbeamt informieren, aber ich vermute mal, wenn es bei Unterrichtender Tätigkeit bleibt (hier ist selbst ein Outdoor-Trainer der keinen eigenen Hochseilgarten hat freiberuflich) ist es eben frei.

Abschließend, weil die Sache mit der steuerlichen Beratung
beim FA ständig hier im Forum herumgeistert: Der erste, der
mir aus der AO oder Einzelsteuergesetzen einen Anspruch des
Steuerpflichtigen auf Beratung durch das FA begründen kann,
bekommt von mir eine Flasche Bergsträßer Grauburgundersekt
Brut.

Ich hab auch nicht gesagt, dass man eine Anspruch drauf hat, aber man kann die Fragen. Ich finde es einfach schade, dass jeder Existenzgründer solche Fragen erst in ein Forum schreibt, anstatt einfach bei den Zuständigen Leuten vor Ort nachzuhaken. Das sind die, die letzen Endes entscheiden, und wenn man nicht grad einen Multinationalen Konzern aufbaut, sind es auch die mit denen man eh noch öftes Kontakt haben sollte. Und nicht nur anonym die Elster durchs NEtz fliegen lässt.

Ich bestreite nicht, dass es Sachbearbeiter geben mag, die am
Telefon irgendwas sagen, bloß damit das Geplapper mal aufhört
und sie ihr Ohr abkühlen lassen und ihre Arbeit tun können.

Ich hab glaub ich nichts vom Telefon gesagt, ich geh lieber selbst hin, dass erzeugt meist ein wenig Abwechslung aus dem stumpfen Büroalltag und man bekommt noch freundlichere Antworten als schon per Telefon. Und es ist verbildlicher wenn man den Halbausgefüllten Antrag besprechen will „Ok dann mach ich da jetzt ein Kreuz! Auf meiner Kopie mach ich das auch und notier mir noch mal dazu Ihren Namen, wenn srecht ist.“
Wenn sie sich nicht sicher wär, oder es ganz unverbindlich halten möchte, dann könnte sie es dann gleich sagen. Und meist tun sie es auch bei den Infos, bei denen sie sich nicht sicher sind.

Aber eine bindende Auskunft ist das dann nicht, und erst recht
keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten.

Wie gesagt, (Satzbau noch mal lesen)„Die Beamten haben des Recht zu beraten“, der Steurzahler hat damit noch nicht das Recht vom Beamten beraten zu werden, das ist ein kleiner Unterschied. Aber dennoch kenn ich keine Behörde, die einen nicht in Ihren Angelegenheiten berät. Aber vielleicht wohn ich auch in einer anderen Welt?
Die Leute im FA müssen bei manch einem sogar die Belege sortieen, der die Kartonbuchhaltung hat (kenn ich zwei von), da sind wir alle glücklicher, wenn ich meine Fragen loswerd und dafür selber in der LAge bin, die wesentlichen Punkte der Formulare auszufüllen.
Wer nur wenig anzugeben hat, für den lohnt sich ein Steuerberater nunmal nicht, die drei Fragen die mir beim letzten Mal aufkamen, konnten mit die Damen vom Amt durchaus so beantworten (wobei ich bei der ersten vorsichtig war, da ich nur über die -0 jemanden am Rohr hatte, doch es war keine Pförtnerin, sondern eine per Zufallsgenerator auserwählte ), aber da es eine reine Est-Frage war, konnte sie mir helfen, nur bei der reinen EÜR-Frage musste sie mich an die passende Freiberufler-Dame verbinden (die ist Kummer gewohnt, Journalisten mit Belegsammlungen in Fotokartons, Handgeschriebene EÜRs von Schriftstellern, Liebhabereikünstler mit vielen Ausgaben aber null Einnahmen etc.)
Die freut sich, wenn jemand vorher fragt, bevor er irgendwas vorbeischickt, mit dem man nichts anfangen kann, so dass man den wieder einbestellen muss…

Wie gesagt, vielleicht wohn ich in einer anderen Welt, wo die Finanzbeamten sogar freundlich sind.
Gruß Susanne

Servus Günter,

das mag ein wenig scharf formuliert sein, aber schau Dir mal an, mit welchen Anliegen die Fragesteller hier im Forum immer und immer wieder zu einer „Beratung durch das FA“ geschickt werden. Das mag ich als Steuerzahler nicht finanzieren, wenn die Mitarbeiter dort mit so einem Zeug behelligt und aufgehalten werden.

Und: Welcher Mitarbeiter auf dem FA hätte je zu einem Steuerpflichtigen gesagt, dass „Training“ ganz allgemein unter 18 I EStG fällt? Das ist so sicherlich nicht geäußert worden, einfach weils falsch ist.

Beiläufig ein Beispiel, wie aus der sicher gut gemeinten Auskunft, die da am Anfang stand, nach einigem unvollständigen Zitieren völliger Nonsens rauskommt, den dann andere Kollegen mit „das Finanzamt hat aber gesagt…“ aufs Brot geschmiert bekommen.

Schöne Grüße

MM
gleich neben dem FA LU zu Hause: Dem letzten in der Republik, wo der Rat- oder Sonstwassuchende an der Telefonzentrale angeraunzt wird: „FinanzamtludwigshafenSieWÜNSCHEN??!!!“

http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-o…