Gewerbeschein als Hausfrau? Wie läuft das?

Guten Abend

Ich habe da mal ein paar Fragen zum Thema Gewerbeschein und Selbständigkeit.
Ich bin zur Zeit Hausfrau. Bin also über meinen Mann versichert und nicht beim Arbeitsamt oder so gemeldet. Wenn ich nun einen Gewerbeschein beantrage auf meinen Namen, muß ich mich dann privat versichern oder kann ich in diesem Fall über meinen Mann versichert bleiben? Gibt es sonst noch andere Möglichkeiten ein „Geschäft“ zu gründen/eröffnen ohne das man sich privat versichern muß? Denn grade am Anfang ist das ja eine ziemliche Kostenfrage! Um konkreter zu werden, ich möchte gerne einen Onlineshop eröffnen und meine Artikel dann auch über Ebay verkaufen. Ist ja ohne Gewerbeschein nicht ganz legal… :wink: Ich-AG oder sowas kommt für mich ja auch nicht in Frage da ich ja nicht arbeitslos gemeldet bin. Bin ja so zu sagen noch im „Erziehungsurlaub“…wobei ich diesen als solchen eben nicht genommen habe. Bin einfach nur Hausfrau und Mutter!

Hoffe mir kann jemand weiter helfen.

Liebe Grüße
Steffi

Hallo Steffi,

leider fällst du auf jeden Fall aus der Versicherung deines Mannes raus, wenn du das Gewerbe ausübst. Du mußt dich also selbst versichern, und nicht nur Krankenversicherung.

Wenn aber nun dein Mann das Gewerbe anmeldet (Arbeitgeber fragen!), und du in seinem Namen verkaufst, könnte man die Sache natürlich auch als geringfügige Beschäftigung abhandeln. Oder ähnlich…

Gruß
André

Hallo und Danke schon mal für die Antwort :smile:

Wie genau meinst du das aber? Wenn er das Gewerbe anmeldete muß er sich privat Versichern. Wie nun den Arbeitgeber fragen?
In wievern können wir da was umgehen wenn ich dann so zu sagen für ihn arbeite? Dann muß er doch alles zahlen was ich sonst müßte, oder nicht?
Hmm… Echt blöd die ganze Bürokratie…!!!
So wird das wohl nichts mit Selbständigekeit :frowning:

Liebe Grüße
Steffi

Hi Steffi,

wenn ich mich nicht irre kannst Du solange Du ein gewisses monatl. Einkommen nicht überschreitest bei Deinem Mann mitversichert bleiben.

Ruf die Krankenkasse deines Mannes an, las Dir die Auskünfte aber besser schriftlich geben.

Grüße
Chris

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Hallo Steffi,

Wie genau meinst du das aber? Wenn er das Gewerbe anmeldete
muß er sich privat Versichern. Wie nun den Arbeitgeber fragen?

Also, die legale Tour: Dein Mann fragt seinen Arbeitgeber, ob er sich (als Nebenjob) auf selbstständiger Basis bei Ebay betätigen kann und dich als Ehefrau für die Arbeit einstellt (daher, er kann sich voll weiter seinem Beruf widmen, da du die Arbeit machst). Da dies nun ein nebenjob ist, bleibt er in seiner Versicherung. Da er nun nichts für seinen „Betrieb“ tut, weil du es ja machst, braucht er sich dafür nicht versichern, allerdings trägt er auch das volle Risiko. Wenn er den Nebenjob dem Arbeitgeber nicht sagt, so wäre das ein Grund für eine fristlose Kündigung, bitte dran denken! Er stellt dich also als Arbeitskraft ein (geringfügig), zahlt demnach für dich Versicherungsbeiträge. Er trägt die Kosten für Wareneinkauf und streicht auch den Gewinn des Verkaufs der Waren ein. Du bekommst aber nur Lohn für deine administrative Arbeit (PC-Arbeit, Gang zur Post…). Am Jahresende wird der Gewinn aus dem Nebenjob dann mit in der Einkommensteuerveranlagung angegeben. Dein Arbeitslohn ist dein Einkommen, welches aber steuermindernd auf seinen Gewinn aus der Selbstständigkeit angerechnet wird. „Verlust“ wären nur die Sozialbeiträge. Aber die sind beim Ehemann steuerlich absetzbar (in der kleinen Firma). Dein Lohn ist also sozusagen familiär gesehen eine Nullnummer (bis auf die Sozialbeiträge). Ob noch Kammerbeiträge fällig werden, kann ich jetzt nicht sagen, fragt bei der IHK, das ist kostenlos.

In wievern können wir da was umgehen wenn ich dann so zu sagen
für ihn arbeite? Dann muß er doch alles zahlen was ich sonst
müßte, oder nicht?

Nein, ihr bleibt unter 400 Euro im Einkommen/Monat, dafür dann noch die Sozialbeiträge und das wars. Die 400 Euro sind dein Einkommen, sein Verlust. Also Nullnummer. Nur eben, wie schon gesagt, Sozialbeiträge sind zu zahlen. Fragt doch bei der Krankenkasse oder der zuständigen IHK nach, Steuerberater ist zwar nicht notwendig wenn der Gewinn überschaubar bleibt, aber schaden kann eine Beratung nicht.

Was spart ihr? Wenn du dich selbstständig machst wird der volle Krankenkassenbeitrag fällig (privat oder freiwillig versichert, beides ziemlich teuer). Das wäre eigentlich so gut wie alles.

Hmm… Echt blöd die ganze Bürokratie…!!!

Da müßt ihr durch.

So wird das wohl nichts mit Selbständigekeit :frowning:

Klar doch, wenn man es einmal geschnallt hat, so wirds ganz einfach (zumindest am Anfang). Aber bitte nehmt die Sache nicht allzu leicht, informiert euch ganz genau vorher, auch in Richtung Haftung, also wenn mal Garantieansprüche gestellt werden oder irgendein Problem auftritt.

Gruß
André

hi chris,

danke für den tipp! habe bei der krankenkasse angerufen (dak) dort sagte man mir das es bis 340 € wäre, also das ich bis 340 € gewinn, bei meinem mann mitversichert bleiben kann.

mfg

steffi

hi andre,

danke für die tipps! aber was wäre wenn der gewinn im monat über 400 € reicht, was wäre dann? ich wollte ja nicht nur bei ebay verkaufen, sondern auch einen onlineshop mit aufmachen. da kann man ja nie sagen wieviel man an aufträgen erhält im monat. also wie wäre das dann wenn mehr als 400 € eingenommen werden, gehört das dann normal meinem mann, oder ändert sich dann für ihn auch noch etwas? sprich versicherungsmäßig? das ich nur 400 € davon erhalten kann hab ich ja nun kapiert. aber ist halt nun noch die frage wenn es über 400 € im monat an gewinn kommt. kann man sonst bei der büchführung investitionen tätigen und dadurch den gewinn im monat schmälern, sprich unter , oder auf 400 € bringen?

mfg

steffi

Hallo Steffi,

danke für die tipps! aber was wäre wenn der Gewinn im monat
über 400 € reicht, was wäre dann?..

Und wenn du deine erste Million machst, ist egal. Du wirst für deine Arbeitsleistung bezahlt, den Gewinn streicht dein Mann ein (Gewinn ist einkommensteuerpflichtig, abzüglich Aufwand). Damit kommst du erst mal nicht über die 400 Euro (also Arbeitszeit * Stunden(lohn)). Wenn ihr den Stundenlohn wirklich nicht zu hoch ansetzt, kannst du genügend Stunden arbeiten, kontrolliert ja auch keiner.

ich wollte ja nicht nur bei
ebay verkaufen, sondern auch einen onlineshop mit aufmachen.
da kann man ja nie sagen wieviel man an aufträgen erhält im
monat.

Eben deshalb soll das Gewerbe ja auch als Nebengewerbe deines Mannes laufen.

also wie wäre das dann wenn mehr als 400 € eingenommen
werden, gehört das dann normal meinem mann, oder ändert sich
dann für ihn auch noch etwas?

Der ganze Gewinn gehört deinem Mann, wie ich schon schrieb. Je mehr, desto besser für euch beide, klar :wink:

sprich versicherungsmäßig?

Uninteressant.

kann man sonst bei der büchführung investitionen
tätigen und dadurch den gewinn im monat schmälern, sprich
unter , oder auf 400 € bringen?

Dein Lohn und der Gewinn haben nichts miteinander zu tun. Natürlich kann man den Gewinn runterrechnen (neuer PC, Bürokosten, Verbrauchsmaterialien, letztendlich auch Wareneinkauf, Fahrkilometer…). Wenn der Gewinn aber im Verhältnis zum Gehalt deines Mannes so hoch wird, das sein Gehalt in keinem Verhältnis mehr dazu steht, so kann nicht mehr von einem Nebenerwerb die Rede sein. Aber ich denke bis dahin ist noch ein ganzes Stück Arbeit. Informiert euch aber, wegen Umsatzsteuer (mit oder ohne), Freigrenzen für Nebenerwerb und vor allem wie es später mit der Einkommensteuer wird (plant mal einen bestimmten realistischen Gewinn und rechnet die Einkommensteuer mal durch, nicht das sich das Geschäft allein deswegen nicht lohnt).

Gruß
André

PS: Wenn das Geschäft so gut läuft, das es sich und den Betreiber ernähren kann, dann kann ja auch eine Vollexistenz draus werden.