also, wollen wir doch mal gleich die guten Vorsätze fürs Neue Jahr umsetzen.
Ich möchte mich gerne mit einem Seniorenservice selbstständig machen. Hierfür habe ich als ersten Schritt schon mal einen Fleyer entworfen. Diesen möchte ich nun gerne in meinem Wohngebiet in verschiedenen Arztpraxen auslegen. Darf ich dass? Ist hierfür bereits ein Gewerbeschein notwendig? Was passiert wenn ich vorläufig kein Gewerbe anmelde?
Ich muss ja erst mal schauen, ob sich überhaupt jemand bei mir meldet…
Bin für jede Antwort dankbar.
Wünsche allen Teilnehmern ein frohes Neues Jahr 2014!
> F ly er
> Diesen möchte ich nun gerne in meinem Wohngebiet
> in verschiedenen Arztpraxen auslegen. Darf ich da s?
Ja, wenn es der Besitzer der jeweiligen Praxis erlaubt.
> Ist hierfür bereits ein Gewerbeschein notwendig?
Im Grunde ist Werbung für eine gewerbliche Tätigkeit auch schon gewerbliches Handeln.
> Was passiert wenn ich vorläufig kein Gewerbe anmelde?
Das ist maximal eine Ordnungswidrigkeit. Ich kenne aber beisher keinen Fall, wo tatsächlich mal eine Strafzahlung für eine verspätete Anmeldung gefordert wurde.
> Ich muss ja erst mal schauen, ob sich überhaupt jemand bei mir meldet…
So ist es.
Hoffentlich enthält der Flyer keine Rechtschreibfehler.