Hallo an die Rechtsexperten
Ein Patentinhaber möchte sein Patent in kleiner Stückzahl bauen
und zwecks Erkundung der Nachfrage bei einem online Auktions Haus
anbieten
braucht man dafür auch einen Gewerbeschein ?
MfG
Hallo an die Rechtsexperten
Ein Patentinhaber möchte sein Patent in kleiner Stückzahl bauen
und zwecks Erkundung der Nachfrage bei einem online Auktions Haus
anbieten
braucht man dafür auch einen Gewerbeschein ?
MfG
owT
owT
. . . und wo ist der Unterschied , wenn ich ( als privat Verkäufer )
einen Artikel ´reinstelle , der selbstgemacht ist . . ?
Hallo,
. . . und wo ist der Unterschied , wenn ich ( als privat
Verkäufer ) einen Artikel ´reinstelle , der selbstgemacht ist . . ?
Der Unterschied liegt in der Gewinnorientierung.
Verkauft jemand Ware über das gelegentliche kleine Taschengeld hinaus, dann ist das Gewerbe.
Ob selbstgemacht oder Patent ist da völlig unerheblich.
Gruß Steffi
Der Unterschied liegt in der Gewinnorientierung.
Verkauft jemand Ware über das gelegentliche kleine Taschengeld
hinaus, dann ist das Gewerbe.
Nee. Ein Gewerbe setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus, niregndwo heißt es aber, dass davon erst die Rede sein kann, wenn der beabsichtigte Gewinn „mehr als ein kleines Taschengeld“ sei.
Levay
. . . wer sagt denn , daß der Gewinn überhaupt über das "kleine
Taschengeld " hinaus geht . . ??? Der Verkäufer hätte dort vor
zwecks Werbung die ( vieleicht 3, 4 Artikel ) zu verkaufen .
Aber ich laß gerade in den AGB´s , das "extra dafür hergestellte ware
nicht mehr unter privat Verkauf läuft . . .
aber wo ist der unterschied zw "extra dafür hergestellt " und "hatte
noch 3, 4 Artikel über " . . . ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
. . . wie sieht die Sache aus , wenn ich mich mit meiner Erfindung
mit 3 , 4 Stücke auf einem Trödelmarkt hinstelle ? ,
---- nur aus dem Grund der Publik machung ! ----
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]