Hallo
ein Arbeitnehmer, vollzeitbeschäftigt, kfm. Angestellter, möchte nebenbei mit einer besonderen Begabung, die er hat, noch zusätzlich gelegentlich Geld verdienen bzw. dieses Hobby ausleben: Übersetzungs-/Dolmetsch-Dienstleistungen. Muss er einen Gewerbeschein haben? Muss er seine Firma informieren?
Vielen Dank.