Gewerbeschein bei Nebentätigkeit?

Hallo

ein Arbeitnehmer, vollzeitbeschäftigt, kfm. Angestellter, möchte nebenbei mit einer besonderen Begabung, die er hat, noch zusätzlich gelegentlich Geld verdienen bzw. dieses Hobby ausleben: Übersetzungs-/Dolmetsch-Dienstleistungen. Muss er einen Gewerbeschein haben? Muss er seine Firma informieren?
Vielen Dank.

HAllo,

erkann es auch „nur“ als freelancer tun und muß dass dann dem FA melden.

Der AG verlangt i.d.R. Information, wenn eine Nebentätigkeit aufgenommen wird.

Gruß Henry