Hallo,
also ich hoffe, ich kann Dir ein paar Antworten geben:
Man kann zwar als Künstler gelten, da es sich in diesem Fall ja sicher um Anfertigung von Einzelstücken handelt… Aber ab einem gewissen Wert der Arbeiten, ist dies relativ problematisch (oder kann es werden). Auf der sicheren Seite ist man, wenn man ein Gewerbe oder sich als freiberuflich arbeitender anmeldet. Manchmal hilft schon eine Frage beim örtlichen Finanzamt, wenn man höflich fragt und einen freundlichen Sachbearbeiter erwischt. Zumindest würde ich das Ganze nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Vielleicht hilft dieser Link mit weiteren Infos:
https://www.existenzgruender.de/businessplaner/hinte…
Was in Deinem Fall natürlich zu beachten ist, dass Du das ganze nebenberuflich machen möchtest. Weiß Dein Arbeitgeben darüber Bescheid? Sprich vorher darüber, auch hier kann es sonst böse Überraschungen geben. Wenn eine Vitrine mit Deinen Sachen in einem Geschäft steht (wohlmöglich mit Hinweis auf Dich, Adresse etc.) musst Du damit rechnen, dass ansonsten jemand anders mit Deinem Chef oder dem Finanzamt spricht.
Ich wünsche viel Erfolg!
Gruß
Julia