Gewerbeschein erfolderlich?

Hallo

Ich bin derzeit arbeitslos.
Nun möchte ich sehr gerne was machen.
Es soll sich hierbei um gewisse Dienstleistungen (wie Reinigung von Treppenhäusern, Fenstern, aber auch andere Tätigkeiten)handeln

Jetzt möchte ich Fragen, ob man hierfür einen Gewerbeschein benötigt.

Wenn ja, was sind die Voraussetzungen und was kämen da für Kosten auf mich zu? Ich habe mal was von IHK gelesen…!?

Wäre sehr dankbar für jede Antwort.

Gruß
Stephan

Hi, Stephan,

die von dir genannten Tätigkeiten (Reinigungsarbeiten und ähnliches) kannst du gewerblich betreiben, also mit Gewerbeschein. Der kostet bei der Gemeinde rund 10 EUR, hinzu kommen Jahresgebühren zum Berufsverband (IHK wird das wahrscheinlich nicht sein, die sind für Industrie und Handel zuständig) und Versicherungsbeiträge zur Berufsgenossenschaft (BG). Die Versicherungsbeiträge sind vom Risiko der Berufsgruppe abhängig, die Beiträge zum Berufsverband vom Umsatz; bei kleinem Umsatz beträgt der Beitrag 0 EUR - es muss aber der Mindestbeitrag von 60 - 100 EUR/Jahr vorausbezahlt werden; er wird nach Vorliegen des Jahresergebnisses zurückerstattet.

Na, und als Jungunternehmer musst du natürlich investieren in Arbeitsmaterial, Werbung, Fahrzeug, Telefon usw. Es gibt aber jede Menge Hilfen zur Existenzgründung, die man keineswegs verschenken sollte!

Besten Gruß, Helmut

Hallo

Vielen Dank für den Beitrag.
Das hilft mir auf jeden Fall schonmal ein kleines Stückchen weiter.

Doch tauchen da noch Fragen zum Gewerbe auf:

  • muss man einen Meisterschein etc. haben?
  • muss die Tätigkeit, was man macht auch angegeben werden?
  • wo kann man sich wenden wg. Zuschüsse zur Existenzgründung
    (da ich leider arbeitslos bin - evtl die örtliche Arge?)

Und eine weitere wichtige Frage:

MUSS oder KANN ein Gewerbe anmelden, wenn man dieses Vorhaben (also Reinigungsarbeiten) in Angriff nehmen möchte?

Mein Bestreben ist es zuerst das als Nebenjob zu machen und dann, wenn es soweit positiv angenommen würde, als Gewerbe.

Ich wäre nochmals um jede Hilfe dankbar.

Gruß
Stephan

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  • muss man einen Meisterschein etc. haben?

Meines Wissens Nein, die IHK kann es Dir genau sagen.

  • muss die Tätigkeit, was man macht auch angegeben werden?

Bei wem ? Beim Gewerbeamt, bei der Versicherung ? Ja bei beiden !

  • wo kann man sich wenden wg. Zuschüsse zur Existenzgründung
    (da ich leider arbeitslos bin - evtl die örtliche Arge?)

Das wäre meines Erachtens die erste Adresse.

MUSS oder KANN ein Gewerbe anmelden, wenn man dieses Vorhaben
(also Reinigungsarbeiten) in Angriff nehmen möchte?

Eine selbstständige Tätigkeit muß angemeldet werden. Da es sich bei Dir um ein Gewerbe handelt, geschieht dies bei der Gemeindeverwaltung Deines Wohnsitzes.

Mein Bestreben ist es zuerst das als Nebenjob zu machen und

Das spielt keine Rolle.

Hallo,

Dienstleistung im Sektor Reinigung bedürfen eine Handwerkskarte. SEit 2004 gibt es eine neue Regelung.

Grüße Lara