Gewerbeschein für Massage

Guten Tag,

hallo ich arbeite Teilzeit und möchte ein Klein-Gewerbe für Massage-Service anmelden.(Ich bin Ayurveda und Fußreflexmasseurin/Yogalehrerin)
Nur für 10 Massagen die Woche also wirklich gering.
(kleiner Anteil Heimservice+angemieteten Raum bei Heilpraktiker)

Hat jemand Erfahrung und kann mir Info geben wenn ich kurz beschreibe…oder wohin ich mich wenden kann. Ich hatte schon mal ein Gewerbe und bin dann in die Gewerbefalle getappst. Berufsgenossenschaften usw. hielten den Geldbeutel auf bevor ich ein Mark in der Tasche hatte.

Herzlichen Dank im voraus
und schönen Sonntag

Hallo,
ich kann leider keine exakte Antwort geben. Da ich aber ähnliches plane und gerade auf Raumsuche bin, habe ich als nächstes diesbezüglich Fragen an meinen Steuerberater. Wenn es nicht so dringend ist, kann ich in 1-2 Wochen dazu vll noch mal Auskunft geben.
Grüße zurück.
Ina Thyrolf

Lieben Dank,
beim Steuerberater war ich schon, aber das mit den Berufsgenossenschaften wissen die auch nicht richtig.
Wär nett wenn Du Dich meldest, wenn Du was weißt.
Alles Gute
Uli

Hallo,

ich bin von Beruf Heilpraktikerin und daher als „Freiberuflerin“ tätig. Kein Gewerbe, keine Genossenschaften. Keine Kosten dahingehend.

Meine Kolleginnen, die einen ganz anderen Beruf haben und ein bißchen WasserShiatsu anbieten, haben auch kein Gewerbe angemeldet. Zu kompliziert.

Ich hatte damals einfach beim Finanzamt nachgefragt, wo ich eingestuft werde.
Machen Sie das am besten auch, ist ja unverbindlich.

Viel ERfolg mit den Massagen!

MARION

Hallo Marike9,

ich kann Dir leider nicht mit Details weiterhelfen, aber kann Dir sagen, daß Du wohl bei der Wirtschaftskammer am besten aufgehoben sein wirst. Die können Dich richtig beraten und die sagen Dir auch ganz genau, wie das mit der Gewerbeanmeldung ausschaut, bwz. wie sich das mit der Kranken und Sozialversichung verhält, sowie auch, wie das alles beim Finanzamt zu melden ist und ob es für Unternehmensgründungen Steuererleichterungen gibt, bzw. wo Du genau hingehen mußt + die richtigen Formulare + + + . Vielleicht reicht bei einer so geringen Beschäftigung sogar eine Steuernummer.

Um Gotteswillen keine dieser von Dir beschriebenen Berufsgenossenschaften, auch wenn das noch so verlockend klingen mag.
Ich wäre selbst fast mal auf soetwas reingefallen. Hätte 1500 Mark bezahlen müssen, um für die Gesellschaft als Einzelunternehmer arbeiten zu dürfen. Es wurde mir vorgeschwärmt, ich würde mich vor lauter Geld nicht mehr retten können und da ist doch wohl der „kleine“ Unkostenanteil ein klax. Gottseidank habe ich es nicht gemacht. Andere haben dort viel Geld verloren, denn mit den 1500 wars nich getan. Also Finger weg, aber Du hast es eh schon erlebt.

lG
Oliver

Auch

Hallo Marike,

soweit mir bekannt ist der Beruf des medizinischen Masseur - heute Physiotherapeut „geschützt“ - heisst darf nur von ausgebildeten Personen erbracht werden.
Masseur ist ein nichtärztlicher Heilberuf.
Die Ausbildung zum Masseur gibt es heute nicht mehr. Abgelöst wurde der Beruf durch den Ausbildungsgang Masseur und medizinischer Bademeister. Die Ausbildung dauert 2 1/2 Jahre und wird von Berufsfachschulen angeboten. Als Masseur und medizinischer Bademeister hat man im Anschluss die Möglichkeit sich zum Physiotherapeuten weiterzubilden.

Alle anderen Arten der Massage - die vorrangig der Wellness- und Erholung dienen, sind meines Wissen nach im freien Bereich zu sehen. Also Lomi-Lomi, Hawaianische Massage etc. - sind auch ohne medizinische Ausbildung anzubieten - aber sicherlich als „Einnahme- und Verdienstquelle“ dann gewerblich anzumelden. (Gewerbeschein kostet ca. € 30)
Nähere und detailliertere Informationen bietet aber sicher ausgiebiges „googeln“ :wink:) Beste Grüsse N.K.

Hallo, Du brauchst einen Gewerbeschein-reicht aber Kleinunternehmer aus (30 Euro)