Gewerbeschein gewinn-verlust rechnung und bafög

hallo,
ich studiere und hab ein gewerbe angemeldet um nebenbei promotion zu machen. da ich wenig verdiene bin ich steuerbefreit. muß ich generell trotzdem eine gewinn-verlust rechnung machen?
und da ich bafög bekomme muß ich im prinzip eh eine machen um so viel wie möglich verdienen zu können (grenze 270 euro im monat an gewinn)
aber was kann ich überhaupt alles als verlust geltend machen? fahrtkosten 30 cent pro kilometer und was ist mit arbeitszimmer, klamotten für die promo, handyrechnung…?! muß das finanzamt darüber auskunft geben? oder steuerberater? aber steuern zahl ich ja gar nicht…
und wie wird das ganze berechnet wenn ich auch noch auf steuerkarte arbeite?
fragen über fragen…

danke für jeden tip!

hallo,

ich studiere und hab ein gewerbe angemeldet um nebenbei
promotion zu machen. da ich wenig verdiene bin ich
steuerbefreit.

du meinst, Du bist nicht umsatzsteuerpflichtig.

muß ich generell trotzdem eine gewinn-verlust rechnung machen?

Ja.

aber was kann ich überhaupt alles als verlust geltend machen?
fahrtkosten 30 cent pro kilometer und was ist mit
arbeitszimmer, klamotten für die promo, handyrechnung…?!

Arbeitszimmer evtl. anteilig, Klamotten weiß ich nicht, Handy geht.

muß das finanzamt darüber auskunft geben? oder steuerberater? aber
steuern zahl ich ja gar nicht…

Naja, grundsätzlich bist Du ja steuerpflichtig - wenn Du so wenig verdienst, daß da am Ende ein Betrag = 0 herauskommt, musst Du das entsprechend nachweisen. Insofern sind da schon Finanzamt und Steuerberater zuständig :smile: Wenn Du jemanden im Freundes-/Verwandtenkreis hast, der Steuerberater ist, ist es sicher nicht verkehrt, den mal zum Essen einzuladen und ein bißchen locker zu plaudern :wink:

Ansonsten muß Dich auch das Finanzamt beraten - zu Deinen Gunsten, dazu sind sie verpflichtet! Sie müssen Dir nicht jeden kleinsten halbseidenen Trick nahelegen, aber so die grundsätzlichen Dinge, mit denen Du Geld sparen kannst. Du kannst sogar zum Finanzamt hingehen und sagen „Guten Tag, ich hab hier meine zwei Tonnen sortierter Unterlagen und möchte gerne meine Steuerklärung zur Niederschrift abgeben!“ :wink:

und wie wird das ganze berechnet wenn ich auch noch auf
steuerkarte arbeite?

Ganz normal. Du hast dann halt Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit UND Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Gruß,

Malte.

PS: Ich bin kein Steuerguru. Nimm’s also nicht als Fachantwort, sondern Meinung.

Ups, ich seh grad: Du hast ne .at-Mailadresse, bist Du in Österreich? Dann vergiß alles, was ich schrieb - das ist auf Deutschland bezogen.
Es wäre günstig, wenn Du Deine Vika ein wenig ausfüllen würdest - das macht solche Dinge klarer.