Gewerbeschein + Kindergeld

Hallo,

ich stehe gerade vor folgenden Fragen. Ich bin Student und versuche mir neben meinem Studium etwas Geld dazu zu verdienen. Bis jetzt habe ich immer auf freiberuflicher Basis als Bildberichterstatter gearbeitet. Ich hatte also eine Steuernummer aber keinen Gewerbeschein.

Ich hab mir jetzt noch einen weiteren Job gesucht und bin dabei in die Mobilfunkecke gerutscht. Die wollen jetzt dass ich dort auf Gewerbeschein arbeite.

Meine Fragen nun :smile:

Was muss ich jetzt sagen beim Gewerbeamt wenn ich einen Gewerbeschein hole? Kann ich nebenbei weiterhin freiberuflich als Bildberichterstatter arbeiten? (Ein Kollege hat sich dafür ein Gewerbeschein geholt und muss jetzt an irgendeine Kammer Jahresabgaben leisten. Er ist auch Bildberichterstatter) Wenn ich den Gewerbeschein hole, brauch ich ja keine Steuernummer mehr, bekomme ich da jetzt eine 2.? (

Das geistert das Gerücht rum, dass ich max. 400 € verdienen darf wg. Versicherung. Gilt das auch wenn ich auf Gewerbeschein arbeite oder gilt hier die Jahreseinkommengrenze? Wie sieht das mit Kindergeld aus?

So…jetzt sind die Fragen raus :smile: vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

lg
p

Hallo,
also zu deinen Hauptfragen, kann ich nichts sagen.
Zum Kindergeld gilt wie bei allen, die Jahreseinkommensgrenze von 8004 €.
Wenn man sich im laufenden Jahr bei den voraussichtlichen Einnahmen verschätzt, muss eben im Nachhinein durch den Steuerbescheid das Einkommen nachgewiesen werden.

Gruß
juliatimlea