Gewerbeschein + Kindergeld

Hallo,

ich stehe gerade vor folgenden Fragen. Man ist Student und versucht neben seinem Studium etwas Geld dazu zu verdienen. Man hat bis dato auf freiberuflicher Basis als Bildberichterstatter gearbeitet - also besitzt eine Steuernummer aber keinen Gewerbeschein.

Man hat sich nun einen weiteren Job gesucht und ist dabei in die Mobilfunkecke gerutscht. Die wollen jetzt dass man dort auf Gewerbeschein arbeit.

Meine Fragen nun :smile:

Was muss man jetzt sagen beim Gewerbeamt wenn man einen Gewerbeschein holen haben möchte? Kann man gesetzt dem Fall nebenbei weiterhin freiberuflich als Bildberichterstatter arbeiten? (Ein Kollege hat sich dafür ein Gewerbeschein geholt und muss jetzt an irgendeine Kammer Jahresabgaben leisten. Er ist auch Bildberichterstatter) Wenn man sich den Gewerbeschein holt, brauch man ja keine Steuernummer mehr, bekommt man da jetzt eine 2.? (

Dann geistert das Gerücht rum, dass man max. 400 € verdienen darf wg. Versicherung. Gilt das auch wenn man auf Gewerbeschein arbeit oder gilt hier die Jahreseinkommengrenze? Wie sieht das mit Kindergeld aus?

So…jetzt sind die Fragen raus :smile: Würde mich freuen wenn ihr meinen Horizont erweitern könnt.

lg
p

Hallo

ich stehe gerade vor folgenden Fragen. Man ist Student und
versucht neben seinem Studium etwas Geld dazu zu verdienen.

Das ist löblich

Man hat bis dato auf freiberuflicher Basis als
Bildberichterstatter gearbeitet - also besitzt eine
Steuernummer aber keinen Gewerbeschein.

OK

Was muss man jetzt sagen beim Gewerbeamt wenn man einen
Gewerbeschein holen haben möchte?

Ich bin Max Mustermann und habe seit 01.10.2010 eine Handelsvertretung für Mobilfunkkrams

Kann man gesetzt dem Fall
nebenbei weiterhin freiberuflich als Bildberichterstatter
arbeiten?

Ja

(Ein Kollege hat sich dafür ein Gewerbeschein geholt
und muss jetzt an irgendeine Kammer Jahresabgaben leisten. Er
ist auch Bildberichterstatter)

Ja, das ist die IHK, die bekommt von jedem Gewerbetreibenden einen Mitgliedsbetrag, also auch von Max Mustermann wenn er so ein Gewerbe anmeldet. Die meisten IHK’s haben aber Befreiungsmöglichkeiten für „kleine Fische“. Must Du mal googeln.

Wenn man sich den Gewerbeschein
holt, brauch man ja keine Steuernummer mehr, bekommt man da
jetzt eine 2.? (

Sofern das Gewerbe nicht an einem anderen ort ist wie der Wohnsitz, dann hat man nur eine Steuernummer. Unter Umständen wird diese aber geändert, weil man in einer anderen Abteilung des Finanzamts bearbeitet wird.

Dann geistert das Gerücht rum, dass man max. 400 € verdienen
darf wg. Versicherung.

400 ist falsch. Wenn Max noch familienversicert bei den Eltern ist, dann sinds 365 €.

Gilt das auch wenn man auf
Gewerbeschein arbeit oder gilt hier die Jahreseinkommengrenze?
Wie sieht das mit Kindergeld aus?

Die 365 gelten für alle Einkünfte. Die Grenze für das kindergeld liegt bei 8008 € im Jahr. Ein Euro drüber, dann ist das Kindergeld futsch.

Gruß

Jörg

Erbsenzähler :wink:
Soviel Zeit muss sein :wink:

Die Grenze für den Kinderfreibetrag liegt 2010 bei 8.00 4 Euro

Gibt es hier nicht die abfärbetheorie nach §15 Abs 3 Nr 1 EStG?

oder gilt die nur für Personengesellschaften?

Danke für die Antwort :smile:

Was ist wenn man nun 360 auf den Gewerbeschein verdient und 200 mit der freiberuflichen Tätigkeit? Was passiert dann genau?

lg
p

  • Einkommensteuer nix, weil unter Freibetrag
  • Umsatzsteuer nix, weil unter Kleinunternehmergrenze, evtl. aber Normalunternehmer
  • Gewerbesteuer nix, weil unter Freibetrag
  • Kindergeld nix (d.h. wird weiter bezahlt), weil unter Freibetrag
  • Familienversicherung bye bye, eigene Krankenversicherung erforderlich, Kosten bei Krankenkasse erfragen

Gruß

jörg

Das gilt nur bei Personengesellschaften.

Gruß

Jörg