Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Gewerbeschein, was den Handel auf ebay angeht. Daß der Staat verlangt, die Steuern abzuführen, ist in Ordnung, aber ist es denn wahr, daß der Staat noch obendrein den Leuten vorschreibt, sich auf bestimmte Produkte zu beschränken, mit denen man Auktionen durchführen darf? Z.B. nur mit Klamotten oder nur mit Elektrowaren oder nur im Computer-Sektor? Als Gewerbetreibender auf ebay muß einem ALLES zugänglich sein, was handelbar ist, nur das eigene Gewissen muß entscheiden, daß man die eine oder eine Ware lieber nicht als Auktion laufen läßt. Wie ist das mit der Rechtslage? Danke für Infos.
Rüdiger
Z.B. nur mit Klamotten oder nur mit
Elektrowaren oder nur im Computer-Sektor? Als
Gewerbetreibender auf ebay muß einem ALLES zugänglich sein,
was handelbar ist, nur das eigene Gewissen muß entscheiden,
daß man die eine oder eine Ware lieber nicht als Auktion
laufen läßt. Wie ist das mit der Rechtslage? Danke für Infos.
Hallo Rüdiger,
beim Handel mit bestimmten Waren (z.B. Waffen, Lebensmittel usw.) gibt es gewisse gesetzliche Bestimmungen, weswegen Dir das Gewerbeamt keinen „Handel-Mit-Allem“-Schein ausstellen wird. Eventuell solltest Du es mit einer Bezeichnung wie „Handel mit Restposten und Insolvenzgütern aus den Bereichen Textil und Elektro/Elektronik“ versuchen. Was das Gewerbeamt animmt ist immer auch ein Stück Ermessenssache und verhandelbar. Eventuell kann Dir die örtliche IHK auch weiterhelfen, was gerade noch zulässig ist und wo es Probleme geben wird.
viele Grüße,
Ralf
‚Handel mit Erlaubnisfreien Waren‘ heißt das
Schließt Waffen, Lebensmittel, etc. aus
Hallo Susanne,
leider will das Gewerbeamt das so allein nicht hinnehmen. Als Zusatz ist das erlaubt, jedoch soll immer die Branche oder eben der Typ der Waren dabeistehen. Und wenn es 3 DIN A4-Seiten füllen sollte. Jedenfalls sind die Beamten hier in Dresden so angewiesen, das zu tun.
Gruß
André
leider will das Gewerbeamt das so allein nicht hinnehmen. Als
Zusatz ist das erlaubt, jedoch soll immer die Branche oder
eben der Typ der Waren dabeistehen. Und wenn es 3 DIN
A4-Seiten füllen sollte. Jedenfalls sind die Beamten hier in
Dresden so angewiesen, das zu tun.
Hallo,
dann mach es doch so! Schreib einfach alle Kategorien bei eBay ab und reiche die ein. Wenn sie Dir etwas streichen wollen, können sie das ja dann immer noch tun. Bei mir war das Amt in jedem Fall recht kooperativ und wollte sogar noch Sachen in den Schein aufnehmen, an die ich gar nicht gedacht hatte.
viele Grüße,
Ralf