Gewerbeschein notwendig bei Werkvertrag?

Hallo allerseits,

für ein ausländisches Unternehmen soll ich ein paar Interviews führen und einen Kurzbericht für deren Marketing abliefern. Zur Zeit bin ich immatrikulierter Student. Meines Wissesn handelt es sich bei dem Auftrag (max. 10 Tage) um einen Werkvertrag.

Meine Fragen: wo muss ich das wann anmelden? Brauche ich dafür Tätigkeit einen Gewerbeschein? Und was muss ich mit der gesetzlichen Unfallversicherung (Krankenkasse) regeln?

Vielen Dank für jede Antwort, die weiterhilft!
Haecki

Hallo Haecki,

für ein ausländisches Unternehmen soll ich ein paar Interviews
führen und einen Kurzbericht für deren Marketing abliefern.
Zur Zeit bin ich immatrikulierter Student. Meines Wissesn
handelt es sich bei dem Auftrag (max. 10 Tage) um einen
Werkvertrag.

Dieses ist zumindest naheliegend. Die Aktion steht aber an der Grenze zur kurzfristigen Anstellung, Stichwort „Scheinselbständigkeit“. Diese ist im Fall des ausländischen Unternehmens eine ziemlich fisselige Sache, je nach Sachlage kann es sein, dass im Fall der Scheinselbständigkeit der Auftraggeber erst durch Deine Aktivität im Inland Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerlichen Sinn würde. Es liegt also in Deinem und seinem Interesse, die Chose schlüssig als Werkvertrag zu behandeln, um die daran hängenden Risiken zu minimieren.

Meine Fragen: wo muss ich das wann anmelden? Brauche ich dafür
Tätigkeit einen Gewerbeschein?

Vor diesem Hintergrund ist es in jedem Fall nützlich, wenn Du Dir bei der zuständigen Kommunalbehörde für billiges Geld einen Gewerbeschein besorgst. Akademisch könnte man das Bestehen eines stehenden Gewerbebetriebes bei Einmaligkeit der Aktion bestreiten, aber dann wäre gleichzeitig ein Indiz für die nicht erwünschte Interpretation als scheinselbständige Beschäftigung gegeben.

Und was muss ich mit der
gesetzlichen Unfallversicherung (Krankenkasse) regeln?

Auch hier gilt: Im Interesse eines einheitlichen Gesamtbildes der Verhältnisse ist es sicherlich nützlich, wenn Du Dich bei der für Gewerbetreibende zuständigen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft, meldest. Zuständig dürfte hier die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sein, Großhandel und Lagerei eher nicht, wenn Du keinen Umgang mit Waren hast. Die BG meldet sich zwar auch standardmäßig, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, aber grundsätzlich bist Du selber verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit direkt anzuzeigen. Mit dem Vorteil, dass Du von dem Tag des Eingangs Deiner (formlos möglichen) Anzeige an im Rahmen der gesetzlichen UV versichert bist, falls die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit nicht gänzlich willkürlich erfolgt. Es ist für die gesetzliche UV nicht schädlich, wenn Du Dich bei der Verwaltungs-BG meldest, obwohl vielleicht eine andere zuständig wäre.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

ich möchte mal ganz vorsichtig Einspruch erheben. Ich hab mich nicht ausführlich damit beschäftigt, deshalb „ganz vorsichtig“.

Für mich hört sich das ganze nach einer wissenschaftlichen Tätigkeit an (Marketing-Studie?). Damit eine Katalogtätigkeit des § 18 EStG --> freiberuflich.
Scheinselbständigkeit ist m.E. auch keine Gefahr, da er bei der Erstellung so einer Studie (wenn es eine ist) weder weisungsgebunden noch in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden ist.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

Für mich hört sich das ganze nach einer wissenschaftlichen
Tätigkeit an (Marketing-Studie?). Damit eine Katalogtätigkeit
des § 18 EStG --> freiberuflich.

Mit der grässlichen Gummiente §18 EStG ist vorprogrammiert, dass jeder Gewinn für spätere Rechts- und Beratungskosten draufgeht. Das fängt bei einem Studenten mit dem nicht mehr zwingend geforderten, aber in den meisten Präzendenzfällen irgendwie herumgeisternden Studienabschluss (bzw. Nachweis der einem entsprechenden Abschluss gleichwertigen Kenntnisse) an und geht tendenziell ins Uferlose.

Rein pragmatisch also mein Vorschlag, auf die Achtzehner-Turnerei zu verzichten, solange man sich weit weg von der Gewerbesteuer bewegt, und die kleinen Kosten zu tragen, die am Gewerbe zusätzlich hängen.

Unabhängig davon ist der Durchschlag einer Gewerbeanmeldung (= Gewerbeschein) je nach Art der Kontakte im Rahmen der Studie eine bisweilen nützliche Visitenkarte.

Scheinselbständigkeit ist m.E. auch keine Gefahr, da er bei
der Erstellung so einer Studie (wenn es eine ist) weder
weisungsgebunden noch in den Betrieb des Auftraggebers
eingebunden ist.

Genau diese beiden Kriterien klingen einfach, sind aber im Zweifelsfall höchst unangenehm zu argumentieren. Solange wir nicht mehr von dem Auftrag wissen, darf man davon ausgehen, dass er schon allein wegen der räumlichen Distanz zum Auftraggeber ziemlich präzise formuliert ist, und da ist der Weg zur Weisung kurz. Die geringe Einbindung in den Betrieb des Auftraggebers dürfte als einziges Kriterium kaum bestreitbar sein, während alles, was es sonst so zum Gesamtbild der Verhältnisse gibt, eher kritisch ist.

Bei den vorliegenden Informationen lässt sich die Wahrscheinlichkeit der Scheinselbständigkeit nicht so gut bewerten, sie kann gering sein. Was aber eintritt, wenn sie gegeben sein sollte, ist ein derartiger Rattenschwanz an Administrativem, noch dazu bei einem Auftraggeber, der die deutschen Verhältnisse nicht aus ständiger Praxis kennt (allein der Begriff „Lohnsteuereinbehalt“ ist gegenüber nicht deutschen Unternehmen nicht mit ein paar Worten zu erklären), dass ich es selbst bei vergleichsweise geringer Wahrscheinlichkeit für sehr wichtig halte, alles zu tun, dass diese Klippe in weiter Ferne umschifft werden kann.

Schöne Grüße

MM

Gewerbeschein nicht notwendig hier
Danke erst einmal für die guten Antworten - ich hab mal wieder was dazugelernt… Ich hab kurz darauf noch mit einer (über zwei Ecken) Bekannten gesprochen, die im Finanzamt arbeitet.

Nach ihrer Ansicht sind Werkverträge insbesondere bei solch kurzen Zeiträumen und geringen Vergütungen kein Problem, dass im Finanzamt auf Widerstand stieße. Auch was Meldungen bei Krankenversicherung und Sozialversicherungen betrifft sei das ganze wegen der außergewöhnlich kurzen Laufzeit unkritisch…

Also nochmals vielen Dank,
Haecki