Gewerbeschein oder Reisegewerbekarte?

Hallo,
ich wollte heute ein Gewerbe anmelden, mit dem ich sowohl im Internet, als auch auf Trödelmärkten offiziell Waren verkaufen kann.
Da ich noch Studentin bin und auch nicht vor habe dieses im großen Stil zu machen (eher Saison bedingt), dachte ich mir, dass ein normaler Gewebeschein (Waren aller Art außer erlaubnispflichtige Waren)ausreichend sei.
Nun teilte die Dame von Ordnungsamt mir aber mit, dass ich für Trödelmarktverkauf eine Reisegewerbekarte brauche, die u.U. erheblich teurer sein kann als ein normaler Gewerbeschein.

Was nun?
Ich verkaufe sowohl gebrauchte Artikel, als auch Neuware.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass der Normalbürger, der 5 bis 6 mal im Jahr auf den Trödelmarkt geht einen Reisegewerbeschein braucht.
Oder liegt es an der Neuware?

Danke für eine Antwort :o)

Hi,

Grundsätzlich geht es wohl drum, ob du gewerbsmäßig handelst oder als privatbürger. Bei 5-6 mal im Jahr wohl eher das letztere.

Beachte bei Neuware auch die Garantievwerpflichtungen, die Du als Verkäuferin geben mußt (z.B. bei techn. Gebrauchsgütern 2 Jahre!)

„Reisegewerbe oder stehendes Gewerbe?
Hier ist es entscheidend, wie Sie mit Ihren Kunden in Kontakt treten. Typische reisegewerbliche Tätigkeiten sind der Vertreter an der Haustür oder auch der Standverkäufer auf dem Flohmarkt. Dabei werden an Ort und Stelle Verträge ( Kauf oder Bestellung ) abgeschlossen. Beim stehenden Gewerbe hingegen werben sie mit Ihrer Tätigkeit, der Kunde setzt sich sodann mit Ihnen in Verbindung, um ein Geschäft abzuschließen. Typischerweise existiert im stehenden Gewerbe auch ein Ladengeschäft.“ Quelle: www.minden.de

a.