Gewerbeschein - Student bleiben oder nicht?

Hallo, ich habe einen Job in Aussicht, bei dem ich über Gewerbeschein arbeiten würde.
Ich habe überhaupt keine Ahnung wie das läuft: in den Rechnungen darf man keine Umsatzsteuer erwähnen, oder? Und was muss man dann überhaupt an Steuer zahlen, wenn man unter diesen ca. 17.000 Euro Einkommen bleibt?
Ich bin jetzt noch Student und im Herbst eigentlich nicht mehr, muss aber mit dem Job noch bis Ende 2010 überbrücken. Lohnt es sich- abgesehen von der Krankenversicherung (Beiträge würden von 70 auf 300 Euro steigen) Student zu bleiben?

komlexere zusammenhänge, als es auf den ersten blick zu
sein scheinen.

weshalb soll der job überhaupt auf selbständiger basis
abgewickelt werden? diesbezüglich gäbe es auch die
möglichkeit einer kurzfristigen beschäftigung.

wenn selbständig als gewerbetreibender:
bitte unterscheidung immer im hinterkopf behalten
zwischen einkommensteuer und umsatzsteuer. in der
umsatzsteuer gibt es die möglichkeit, als
kleinunternehmer auf den umsatzsteuerausweis zu
verzichten. nicht zwingend, und auch nicht zwingend die
bessere alternative, auf jeden fall allerdings
unbürokratischer. umsatzsteuer fällt hier dann nicht
an, allerdings entfällt auch der vorsteuerabzug. mehr
details hier http://www.steuerlexikon-
online.de/Kleinunternehmerregelung.html

einkommensteuer ist eine völlig andere geschichte. hier
werden die einnahmen den ausgaben gegenübergestellt und
ein gewinn ermittelt. dieser wird dann gemeinsam mit
eventuellen anderen einkünften der einkommensteuer
unterworfen. grundfreibetrag in 2010 = 8.004 euro

wann würden die beiträge zur krankenversicherung
steigen? nach beendigung offizielles studium
vermutlich? brauche leider noch mehr angaben, um hier
halbwegs ausreichende information zu liefern. generell
eben bitte berücksichtigen, dass mit einer
selbständigen tätigkeit ein nicht zu unterschätzender
bürokratischer aufwand zu betreiben ist, um die
steuererklärung entsprechend zu erstellen. die höhe der
aufwendungen für die krankenversicherung sind
vermutlich der wichtigere indikator für ihre
entscheidung pro/contra selbständigkeit. hierzu sollte
man eine eventuelle arbeitslosigkeit ebenfalls
berücksichtigen.

sorry, hätte gerne detaillierter bezug genommen, aber
die thematik steuer ist an sich doch recht komplex, und
die informationen v.a. hinsichtlich der
sozialversicherungsrechtlichen aspekte doch noch zu
dürftig.

viele grüsse

danke für die schnelle und ausführliche antwort!
bei dem job handelt es sich um promotion, die agentur (so wie so gut wie alle in
diesem bereich), wünschen den gewerbeschein. ich würde mehrere wochen am
stück an einem „projekt“ arbeiten und zum schluss 2100 euro verdient haben.
diese möglichkeit habe ich im juli und august. danach stehen weitere potentielle
projekte an, die ich gern wahrnehmen möchte, die aber noch nicht „stehen“.

das studium läuft offiziell ende september aus, einen referendarsplatz bekomme
ich erst im januar 2011. nun könnte ich mich aber für eine weitere sprache
einschreiben, was mir beruflich sicher auch nicht schaden würde. problem: ich
habe noch die möglichkeit einen anderen job zu bekommen, wo ich weitaus
weniger verdiene, der aber sicherer wäre-- nur darf ich dafür nicht mehr student
sein.

was kann man denn alles als ausgaben für einen solchen promotionsjob angeben:
ausgaben für fahrtgeld? büroartikel? sonst hat man ja keine ausgaben, da müssten
ja die kompletten einnahmen versteuert werden?

tut mir leid für das chaos hier, aber das herrscht auch in meinem kopf :smile:
ich hoffe, das waren die informationen, die noch gebraucht wurden?

hallo gleich nochmal…

als student selbständig zu sein, hat in vielerlei
hinsicht vorteile. allerdings kann ich nur wiederholt
mahnen, die steuer ist ein wahnsinns-thema und wirklich
nicht zu unterschätzen.

habe während des studiums auch ne menge promo-jobs auf
genau die art und weise gemacht. die selbständigkeit
bietet zudem die möglichkeit, für mehrere agenturen
gleichzeitig zu arbeiten.

als betriebsausgaben kommen viele dinge in betracht.
quasi alles, was in zusammenhang mit der selbständigen
tätigkeit steht. die grosse liste gibts hier
http://www.betriebsausgabe.de/sonstige-
betriebsausgaben.php
generell kann man wohl in dem fall aber davon ausgehen,
dass eben telefonkosten, porto, bürobedarf,
fahrtkosten, verpflegungsmehraufwendungen, eventuelle
tatsächliche übernachtungskosten (insofern nicht von
der agentur getragen), edv-geräte, etc. den großteil
ausmachen werden.

insofern sonst keine/nur geringe einkünfte erzielt
werden, dürfte in anbetracht der genannten 2.100 euro
wohl keine einkommensteuer zu erwarten sein.

wieviel ambition haben sie/hast du, dich in das thema
„steuer“ einzuarbeiten? :wink:

die umsatzsteuer wird als kleinunternehmer nicht
ausgewiesen und muss, vereinfach ausgedrückt, nicht
weiter berücksichtigt werden. ein hinweis auf der
rechnung z.b. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer
aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung
gem. § 19 UStG. reicht hierbei aus. einmalige
umsatzsteuererklärung und erledigt.
http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/100-
kleinunternehmer/216-musterrechnung-fuer-
kleinunternehmer.html

in der einkommensteuer liegt der fall ein wenig anders.
insofern sie bisher von der abgabe der steuererklärung
befreit waren, liegt nun keine antragsveranlagung mehr
vor. nach der gewerbeanmeldung kommt post vom
finanzamt. das formular zur eröffnung ihres betriebs,
das quasi für die zukunft die weichen stellt. hierbei
bitte ggf. helfen lassen.

ein unerschöpfliches thema… ich würde den fokus wohl
auf die krankenversicherung legen, die höhe der zu
erwartenden einnahmen aus der gewerblichen tätigkeit,
und die eventuell weiteren jobs daraus. dann kann das
alles sinn machen…

sorry, da kann ich gar nicht weiterhelfen!Ich kenn mich mit steuer leider nicht aus!

Sie haben mir in jedem Fall schon geholfen. Die Entscheidung, ob nun einschreiben
oder nicht kann mir (leider) niemand abnehmen und ich werde jetzt einfach mal
rumrechnen und kalkulieren… Das mit der Steuer wird/muss hinzubekommen sein,
zumal mein Vater als selbständiger Lektor arbeitet und mir da helfen kann (? oder
auch nicht? mal sehen!) Vielen Dank!

Hallo, eine ausführliche Antwort kann man in diesem Rahmen nicht geben. Es besteht die Möglichkeit, neben dem Studium eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, oder ein Gewerbe anmelden. Es hängt von der Tätigkeit ab.Beides muss mit einer steuerlichen Anmeldung dem Finanzamt mitgeteilt werden. Wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist muss man eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt abgeben. Umsatzsteuer ist nicht zu zahlen, wenn es bei dem angegebenen Umsatz bleibt (bei Kleinunternehmern).

Hallo, bitte das Angebot des Auftraggebers genau prüfen ob es sich nciht um eine Scheinselbstständigkeit handelt und dann weitere genaue Fragen an Deinen Steuerberater.

Gewerbeschein ist nciht alles, es folgt Buchhaltung, Steuererklärung etc…

lg

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Hallo, ich habe einen Job in Aussicht, bei dem ich über Gewerbeschein arbeiten würde.
Ich habe überhaupt keine Ahnung wie das läuft: in den
Rechnungen darf man keine Umsatzsteuer erwähnen, oder?

Es gibt eine sog. Kleinunternehmerregelung, bei der Du das Optionsrecht hast, auf den Umsatzsteuerausweis zu verzichten. Ist umsatzabhängig. Alles weitere wäre Steuer- und Rechtsberatung, die ich hier nicht machen darf. Frag einfach mal bei der Umsatzsteuerstelle Deines zuständigen Finanzamtes. Die helfen kostenfrei weiter.

Und was muss man dann überhaupt an Steuer zahlen, wenn man unter diesen ca. 17.000 Euro Einkommen bleibt?

Zu viele unbekannte. Auch hier gilt leider Steuer- und Rechtsberatungen sind in der Form nicht erlaubt. Nur soviel: Sollte Dein zu versteuerndes Einkommen unter 8012 € (in 2010) ist die Einkommemsteuer 0. Sollte Dein z.v.E. darüber liegen wird ESt und eventl. KiSt sowie Soli fällig. Ebenfalls kann Gewerbesteuer fällig werden. Hebesatz erfähsrt Du bei der Gemeinde / Stadt, in der Du das Gewerbe anmeldest.

Ich bin jetzt noch Student und im Herbst eigentlich nicht mehr, muss aber mit dem Job noch bis Ende 2010 überbrücken. Lohnt es sich- abgesehen von der Krankenversicherung (Beiträge würden von 70 auf 300 Euro steigen) Student zu bleiben?

Macht einkommensteuerlich keinen Unterschied. Wegen der KV bitte dort nachfragen (kann im nachhinein teuer werden). Der Beitrag bemisst sich nach den Einkünften (bei freiwilliger Versicherung). Machst Du viel Gewinn zahlst Du auch viel Beitrag.

Hoffe, ich konnte helfen. maxxler71

Da kann ich dir leider auch nicht wieterhelfen. Da währe ein Steurberater besser.Also ich gehe mit solchen Fragen immer zu meinen Steuerberater.

Gruß Robert

Hallo,
weiß ich leider nicht. Ich wünsch noch einen schönen Feiertag.

LG michel-B

habe damit leider keine erfahrung, sorry !!!