Gewerbeschein trotz Insolvenz

Hallo…

Ich wuerde gerne mal wissen ob man sich einen Gewerbeschein holen kann… wenn ich vor 1-2 Monaten Insolvenz angemeldet haette…

Eigentlich darf ich doch wenn ich in einem laufenden Insolvenzverfahren bin (ich glaube danach auch nicht), nicht mehr als Inhaber auftreten…

Oder sehe ich da was falsch??!!

Und wenn ich einen Gewerbeschein hole bin ich ja automatisch Inhaber von dem was ich fuehre… Weiss da jemand mehr drueber? Waere sehr dankbar fuer Hilfe…

ML666

Hi ML666,

nur keine Panik.

Wenn über dein Vermögen ein Insolvenzverfahren gestartet wurde, hast du einen vom Gericht bestellten Treuhänder (RA).
Den kannst du zu allen diesen Problemen befragen.

Ich hab das Alles auch hinter mir, private Insolvenz vor 3 Jahren, Gewerbeanmeldung während laufendem Insolvenzverfahren, selbstständige Tätigkeit weiterhin.

Gruß
BT

Hallo BT…

Ja du hast das bei einer privaten Insolvenz hinter dir… Ich meine zu behaupten das es was anderes ist…

In diesem Falle ist es keine private Insolvenz… Sondern eine „richtige“ :wink: Du verstehst schon was ich damit ausdruecken moechte :wink:

Rechtsanwalt??!.. Aha… Hat er nicht… Nur den Insolvenzverwalter, der anscheinend keine Ahnung von seinem Job hat… und nach 1-2 Monaten noch nicht mal Auskunft ueber die Hoehe der Schulden machen kann… Tztztz :frowning:

Aber dazu mal noch eine Frage (Meine 1. ist aber noch nicht beantwortet :wink:)
Kann er bei Gericht einen neuen Insolvenzverwalter verlangen?

LG ML666

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Midnightlady,

ich weiß nicht, ob Du nur gerade sauer bist oder was sonst in Dich gefahren ist. Ein paar Erklärungen und Richtigstellungen:

Ja du hast das bei einer privaten Insolvenz hinter dir… Ich meine zu behaupten das es was anderes ist… In diesem Falle ist es keine private Insolvenz… Sondern eine „richtige“ :wink: Du verstehst schon was ich damit ausdruecken moechte :wink:

Was ist eine „richtige“ Insolvenz? Es gibt das Regel- und das Verbaucherinsolvenzverfahren. Der Begriff „private“ Insolvenz ist eine umgangssprachliche Wortschöpfung, die dazu dient, zwischen Firmeninsolvenzen und Insolvenzen natürlicher Personen zu entscheiden.

Rechtsanwalt??!.. Aha… Hat er nicht… Nur den Insolvenzverwalter, der anscheinend keine Ahnung von seinem Job hat… und nach 1-2 Monaten noch nicht mal Auskunft ueber die Hoehe der Schulden machen kann… Tztztz :frowning:

Ein Verwalter kann nur so schlau sein, wie der Schuldner ihm Infos rüberwachsen lässt oder er anderweitige Infos erhält. Im Übrigen sollen die Gläubiger bis zu einem im Beschluss genannten Termin ihre Forderung anmelden, der oft erst 2-3 Monate nach Eröffnung des Verfahrens liegt. Dann muss ein Gläubiger noch nicht mal anmelden, so dass es fast kein einziges Verfahren gibt, in dem der Verwalter (und der Schuldner meist auch nicht) die genaue Schuldensumme je wissen wird. Bekannt sein wird nur, was tatsächlich zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft worden ist. Nach 1-2 Monaten kann ein Verwalter in der Regel noch keine Aussage treffen.

Aber dazu mal noch eine Frage (Meine 1. ist aber noch nicht beantwortet :wink:)

Nur eine Gewerbeuntersagung spricht einer Gewerbeanmeldung entgegen. Ein Insolvenzverfahren nicht, nur muss sich der Verwalter/Treuhänder dazu äußern, ob er das Gewerbe aus der Masse freigibt.

Kann er bei Gericht einen neuen Insolvenzverwalter verlangen?

Wer? Der Schuldner oder ein Gläubiger? Der Gläubiger kann den Antrag stellen, ja. Aber nach dem, was Du schreibst, resultiert der Ärger eher aus Unkenntnis Deinerseits als aus einer schlechten Arbeit des Verwalters.

Nun alles etwas klarer? :smile:

Gruß,
Oskar

Hallo Midnightlady,

ich weiß nicht, ob Du nur gerade sauer bist oder was sonst in
Dich gefahren ist.

Hmm Eigentlich bin ich der Meinung es alles vernuenftig geschrieben zu haben, wenn es aber anders rueberkam tut es mir leid und ich versuche es nocheinmal von vorne :wink:

Was ist eine „richtige“ Insolvenz? Es gibt das Regel- und das
Verbaucherinsolvenzverfahren. Der Begriff „private“ Insolvenz
ist eine umgangssprachliche Wortschöpfung, die dazu dient,
zwischen Firmeninsolvenzen und Insolvenzen natürlicher
Personen zu entscheiden.

Ja genau, Das war mir schon klar habe es deswegen ja auch in Anfuehrzeichen gesetzt… Es ist eine Firmeninsolvenz (GbR)… Diese hat einen Auftrag entgegenommen, hat dieses auch ausgefuehrt und kein Geld dafuer bekommen. Aufgrund dessen konnten die Mitarbeiter nicht bezahlt werden und um sich nicht strafbar zu machen wurde die Insolvenz angemeldet.

Ein Verwalter kann nur so schlau sein, wie der Schuldner ihm
Infos rüberwachsen lässt oder er anderweitige Infos erhält. Im
Übrigen sollen die Gläubiger bis zu einem im Beschluss
genannten Termin ihre Forderung anmelden, der oft erst 2-3
Monate nach Eröffnung des Verfahrens liegt. Dann muss ein
Gläubiger noch nicht mal anmelden, so dass es fast kein
einziges Verfahren gibt, in dem der Verwalter (und der
Schuldner meist auch nicht) die genaue Schuldensumme je wissen
wird. Bekannt sein wird nur, was tatsächlich zur
Insolvenztabelle angemeldet und geprüft worden ist. Nach 1-2
Monaten kann ein Verwalter in der Regel noch keine Aussage
treffen.

Aber auch das war mir klar das der Verwalter nur so schlau sein kann was man ihm mitteilt… Das ist auch passiert. Gut vllt iss es oft so 2-3 Monate nach Eroeffnung des Verfahrens so ist… In diesem Fall wurde es aber sofort gemacht.Sprich die offenen Posten sind bereits alle beim Insolvenzverwalter eingegangen. Und somit kann man meiner Meinung nach, nach 1-2 Monaten schon die Hoehe ermitteln.

Nur eine Gewerbeuntersagung spricht einer Gewerbeanmeldung
entgegen. Ein Insolvenzverfahren nicht, nur muss sich der
Verwalter/Treuhänder dazu äußern, ob er das Gewerbe aus der
Masse freigibt.

Wie ist das gemeint mit den Gewerbe aus der Masse freigeben?

Wer? Der Schuldner oder ein Gläubiger? Der Gläubiger kann den
Antrag stellen, ja. Aber nach dem, was Du schreibst,
resultiert der Ärger eher aus Unkenntnis Deinerseits als aus
einer schlechten Arbeit des Verwalters.

Nein der Schuldner… Weil er aergert sich ja darueber das er die Hoehe immernoch nicht kennt… Und auffgrund diverser veralteter Ansichten, das Internet und Email Verkehr unwichtig iss denn man kann ja seine Bestellung auch per Fax bekommen… Heutzutage und auch gerade in dieser Firma laeuft aber alles ueber Email. Dementsprechend weigert sich der Insolvenzverwalter die Internetrechnung zu bezahlen.

Nun alles etwas klarer? :smile:

Aber nur etwas :wink:

ML666

das sind die Helden meiner Träume…

Privatinsolvenz und sich dann beschweren, dass der Insolvenzverwalter nach 1 Monat noch keinen Durchblick durch das eigene Chaos bekommen hat

L O L

Hi… Ich find es schoen das ich der Held in deinen Traeumen sein darf :wink:

Aber weder habe ich eine Privatinsolvenz angemeldet… Noch handelt es sich um mich… Noch iss es ueberhaupt eine Privatinsolvenz…

Ich finde es eigentlich schon eindeutig herauslesbar das es eine Firmeninsolvenz war… Aber wer lesen kann iss klar im Vorteil, denn das konntest weder du noch dein Vorredner… Obwohl ich es wie gesagt sehr eindeutig geschrieben habe und auch lesbar sein sollte was ich wissen wollte…

Kann man trotz FIRMENinsolvenz eine Gewerbeanmeldung taetigen?

Nicht schwer oder :wink:

Aber dennoch vielen Dank fuer deinen Sinnfreien Kommentar… Nur waere es schoen eine sachliche Antwort zubekommen… Denn alles andere kann ich mir schenken…

ML666

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Und auffgrund diverser
veralteter Ansichten, das Internet und Email Verkehr unwichtig
iss denn man kann ja seine Bestellung auch per Fax bekommen…
Heutzutage und auch gerade in dieser Firma laeuft aber alles
ueber Email. Dementsprechend weigert sich der
Insolvenzverwalter die Internetrechnung zu bezahlen.

Der Verwalter führt den Betrieb also gerade weiter?

Nein der Schuldner… Weil er aergert sich ja darueber das er
die Hoehe immernoch nicht kennt…

Hier kann ich es nur mit Zardoz’s Ausspruch (s. anderer Beitrag) halten.

Und dann:

Aber auch das war mir klar das der Verwalter nur so schlau
sein kann was man ihm mitteilt… Das ist auch passiert. Gut
vllt iss es oft so 2-3 Monate nach Eroeffnung des Verfahrens
so ist… In diesem Fall wurde es aber sofort gemacht.Sprich
die offenen Posten sind bereits alle beim Insolvenzverwalter
eingegangen. Und somit kann man meiner Meinung nach, nach 1-2
Monaten schon die Hoehe ermitteln.

Das verstehe ich nicht. Wenn der Schuldner die Infos reingereicht hat, dann kennt er sie doch!?!

Nur eine Gewerbeuntersagung spricht einer Gewerbeanmeldung
entgegen. Ein Insolvenzverfahren nicht, nur muss sich der
Verwalter/Treuhänder dazu äußern, ob er das Gewerbe aus der
Masse freigibt.

Wie ist das gemeint mit den Gewerbe aus der Masse freigeben?

Geht nur bei Privatpersonen. Den Betrieb von Gesellschaften führt der Verwalter entweder weiter oder legt ihn still. Bei Privatpersonen bedeutet die Freigabe, dass die Rechte und Pflichten, also auch Einnahmen und Ausgaben des Gewerbes nicht die Insolvenzmasse berühren. Bezüglich der sonst üblichen Lohnabtretung (geh ja nicht bei Selbständigen) gilt http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html Abs. 2. Bei nach dem 01.07.2007 eröffneten Insolvenzverfahren ist die Freigabe zudem gesetzlich geregelt, http://dejure.org/gesetze/InsO/35.html, Abs. 2+3.

Nun alles etwas klarer? :smile:

Aber nur etwas :wink:

Etwas mehr? :wink:

Gruß,
Oskar

Hallo,

Ich finde es eigentlich schon eindeutig herauslesbar das es
eine Firmeninsolvenz war… Aber wer lesen kann iss klar im
Vorteil, denn das konntest weder du noch dein Vorredner…
Obwohl ich es wie gesagt sehr eindeutig geschrieben habe und
auch lesbar sein sollte was ich wissen wollte…

wer klar schreiben kann, bekommt auch vernünftige Antworten. Firmeninsolvenz war keineswegs klar.

Kann man trotz FIRMENinsolvenz eine Gewerbeanmeldung taetigen?

Wie soll das gehen? WER soll denn das Gewerbe anmelden? Die Gesellschaft ist doch in Inso?!

Gruß,
Oskar

wer klar schreiben kann, bekommt auch vernünftige Antworten.
Firmeninsolvenz war keineswegs klar.

War es wohl… Schau in meinem vorletzten Post nach da steht bereits Firmeninsolvenz :smile: Aber darueber moechte ich auch nicht streiten… Schon gar nicht mit Leuten die ich ned kenne… Also Friede :smile:

Kann man trotz FIRMENinsolvenz eine Gewerbeanmeldung taetigen?

Wie soll das gehen? WER soll denn das Gewerbe anmelden? Die
Gesellschaft ist doch in Inso?!

Die Insolvenz betrifft eine GbR welche von 2 Gesellschaftern gefuehrt wurde und aufgrund von hohen Forderungsausfaellen keine Gehaelter mehr zahlen konnte. Einer der beiden Gesellschafter beginnt mit einem sozialversicherungspflichtigem Beschaeftigungsverhaeltnis und der 2 Gesellschafter moechte sich mit einem Gewerbeschein wieder selbststaendig machen und ein aehnliches Unternehmen in „Klein“ wieder aufbauen… Fragen:

  1. Darf er beim Gewerbeamt einen neuen Gewerbeschein beantragen?
  2. Darf bei Unzufriedenheiten ueber den gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter ein neuer Insolvenzverwalter gefordert werden?

LG ML666

wer klar schreiben kann, bekommt auch vernünftige Antworten.
Firmeninsolvenz war keineswegs klar.

War es wohl… Schau in meinem vorletzten Post nach da steht
bereits Firmeninsolvenz :smile:

Erst in Deiner Antwort auf meinen Beitrag, die auch erst nach Zardoz’ Antwort kam. Wie auch immer.

Kann man trotz FIRMENinsolvenz eine Gewerbeanmeldung taetigen?

Wie soll das gehen? WER soll denn das Gewerbe anmelden? Die
Gesellschaft ist doch in Inso?!

Die Insolvenz betrifft eine GbR welche von 2 Gesellschaftern
gefuehrt wurde und aufgrund von hohen Forderungsausfaellen
keine Gehaelter mehr zahlen konnte. Einer der beiden
Gesellschafter beginnt mit einem
sozialversicherungspflichtigem Beschaeftigungsverhaeltnis und
der 2 Gesellschafter moechte sich mit einem Gewerbeschein
wieder selbststaendig machen und ein aehnliches Unternehmen in
„Klein“ wieder aufbauen… Fragen:

  1. Darf er beim Gewerbeamt einen neuen Gewerbeschein beantragen?

Damit entwirrst Du die ganze Geschichte. Deine Ursprungsfrage war: Gewerbeschein trotz Insolvenz. Hier fragst Du aber, ob Jemand, der angabegemäß NICHT in Insolvenz ist (sondern lediglich an einer Gesellschaft beteiligt war, die in Inso ist), ein Gewerbe anmelden kann. Die Antwort, die ich Dir schon gegeben habe, gilt auch hier. Also nur Gewerbeuntersagung spricht dagegen.

  1. Darf bei Unzufriedenheiten ueber den gerichtlich bestellten
    Insolvenzverwalter ein neuer Insolvenzverwalter gefordert
    werden?

Diese Antwort hatte ich auch schon gegeben: Gläubiger ja, Schuldner (hier die Vertreter des Schuldners, also die Gesellschafter) nein. Fordern ist natürlich immer möglich, hier aber nicht aussichtsreich. Es sei denn, es würden grobe Pflichtverletzungen vorliegen, aber solche hast Du nicht beschrieben.

Gruß,
Oskar

So Oskar, Ich glaube wir werden doch noch Freunde :wink:

Damit entwirrst Du die ganze Geschichte. Deine Ursprungsfrage
war: Gewerbeschein trotz Insolvenz. Hier fragst Du aber, ob
Jemand, der angabegemäß NICHT in Insolvenz ist (sondern
lediglich an einer Gesellschaft beteiligt war, die in Inso
ist), ein Gewerbe anmelden kann. Die Antwort, die ich Dir
schon gegeben habe, gilt auch hier. Also nur
Gewerbeuntersagung spricht dagegen.

Gut also das iss nicht der Fall, weil laut Insolvenzverwalter darf er sein Gewerbe anmelden. Waere ein Punkt schonmal geklaert… Danke dafuer :wink:

  1. Darf bei Unzufriedenheiten ueber den gerichtlich bestellten
    Insolvenzverwalter ein neuer Insolvenzverwalter gefordert
    werden?

Diese Antwort hatte ich auch schon gegeben: Gläubiger ja,
Schuldner (hier die Vertreter des Schuldners, also die
Gesellschafter) nein. Fordern ist natürlich immer möglich,
hier aber nicht aussichtsreich. Es sei denn, es würden grobe
Pflichtverletzungen vorliegen, aber solche hast Du nicht
beschrieben.

Gut, ist es eine grobe Pflichtverletzung wenn der Geschaeftspartner, der ja wie gesagt wieder in einem Arbeitsverhaeltnis ist mittlerweile, seinem neuen Arbeitgeber die Kundendatenbank ohne Ruecksprache mit seinem Insolvenzverwalter verkaufen(Wert der Kundendatenbank ca 100.000 Euro, Kaufpreis war 750 Euro!!!), und der Insolvenzverwalter ihn daraufhin aufmerksam gemacht hat das er sich damit strafbar gemacht hat und er haette Strafanzeige stellen koennen und es aber nicht getan hat?
Ist es nicht auch weiterhin grob fahrlaessig wenn der Insolvenzverwalter den Verkauf der gesamten Bueroeinrichtung an den neuen Arbeitgeber des Geschaeftspartners fuer ca 10% des Wertes zulaesst?

LG ML666

Gut, ist es eine grobe Pflichtverletzung wenn der
Geschaeftspartner, der ja wie gesagt wieder in einem
Arbeitsverhaeltnis ist mittlerweile, seinem neuen Arbeitgeber
die Kundendatenbank ohne Ruecksprache mit seinem
Insolvenzverwalter verkaufen(Wert der Kundendatenbank ca
100.000 Euro, Kaufpreis war 750 Euro!!!),

Wie kommst Du auf diesen Wert von 100.000,- EUR??? Gab es irgend jemanden der tatsächlich bereit war diese Summe zu bezahlen oder denkst du dir das grad mal so aus? Bei einer solchen Summe darf ich wohl davon ausgehen dass es sich um mehr als 1.000.000 Adressen handelt die ihr Einverständnis gegeben haben Werbung von Fremdfirmen zu erhalten? Ansonsten wäre dieser Preis völlig illusorisch. Der Wert von irgend etwas ist immer der, den jemand anderer bereit ist dafür zu bezahlen und nicht der den man gerne dafür haben möchte!

und der
Insolvenzverwalter ihn daraufhin aufmerksam gemacht hat das er
sich damit strafbar gemacht hat und er haette Strafanzeige
stellen koennen und es aber nicht getan hat?

Wenn es eine Straftat ist, könnte diese Anzeige doch auch durch den ehemaligen Geschäftspartner erfolgen.

Ist es nicht auch weiterhin grob fahrlaessig wenn der
Insolvenzverwalter den Verkauf der gesamten Bueroeinrichtung
an den neuen Arbeitgeber des Geschaeftspartners fuer ca 10%
des Wertes zulaesst?

Warum? Angenommen der Inso-Verwalter würde alle Gegenstände fotografieren, dokumentieren und bei Ebay verkaufen. Er rechnet anschließend seinen Arbeitsaufwand zusammen und zieht das von dem Kauferlöß ab, meinst Du es würde wirklich wesentlich mehr als 10% vom Ursprungswert übrig bleiben? Vermutlich nicht, daher sehe ich darin sicher keine grobe Fahrlässigkeit. Der Arbeitsaufwand wäre nämlich um ein vielfaches größer gewesen und hätte zudem auch noch das Risiko geborgen, dass er eventuell sogar noch größer ist als das was aus dem Verkauf hätte erziehlt werden können.

Gruß, Edison

Hallo Lady,

eigentlich ist der Antwort von Edison nicht mehr viel hinzuzufügen, aber ich denke, wir haben es angefangen, so soll es auch zu Ende gebracht werden. :smile:

Gut, ist es eine grobe Pflichtverletzung wenn der
Geschaeftspartner, der ja wie gesagt wieder in einem
Arbeitsverhaeltnis ist mittlerweile, seinem neuen Arbeitgeber
die Kundendatenbank ohne Ruecksprache mit seinem
Insolvenzverwalter verkaufen(Wert der Kundendatenbank ca
100.000 Euro, Kaufpreis war 750 Euro!!!), und der
Insolvenzverwalter ihn daraufhin aufmerksam gemacht hat das er
sich damit strafbar gemacht hat und er haette Strafanzeige
stellen koennen und es aber nicht getan hat?

Aaaaaalso, Deine Frage ging dahin, ob der Verwalter was falsch gemacht hat. Hier geht es ja doch um den anderen Gesellschafter, und was soll ich sagen? Wenn der Gesellschafter etwas falsch gemacht haben sollte, kann der Verwalter ja nix dafür. Zudem muss ich sagen, dass mir auch schon Kundendatenbanken untergekommen sind, die viel Geld wert waren. Besser gesagt, wert sein sollten. Hier muss man genau hinsehen, was Datenschutz angeht, was also die Kunden unterschrieben haben. Legal hätte man keine einzige der Datenbanken verkaufen können. Wert also unter dem Wert der Software, denn die ist veraltet. Außerdem: Wenn ich jetzt meinen Job wechseln würde, hätte ich ein paar Adressen, aber die sind personengebunden. Brächte also nix, die zum Verkauf anzubieten, denn die würde ich sowieso mitnehmen.

Ist es nicht auch weiterhin grob fahrlaessig wenn der
Insolvenzverwalter den Verkauf der gesamten Bueroeinrichtung
an den neuen Arbeitgeber des Geschaeftspartners fuer ca 10%
des Wertes zulaesst?

10% des Kaufpreises? Das hängt, wie Edison schon geschrieben hat, davon ab, was man erlösen kann. Gebrauchte Möbel sind nicht unbedingt der Renner. Wir haben es mal geschafft, 50% des Einkaufspreises zu erzielen, das war aber äußerst hochwertige Ware, die nur einen Monat im Einsatz war. Abzäglich der Verwertungskosten war es schon wieder weniger. 10% muss nicht unbedingt schlecht sein. Das kann man pauschal aber nicht sagen.

Gruß,
Oskar

Na, ich weiß ja nicht, was hier oder vielmehr bei Euch los ist, aber eine in eine Insolvenzgehen bedeutet doch schon von vornherein sich eine Auflistung der Gläubiger machen, sie anzuschreiben wieviel mittlwerweile an Zinsen aufgelaufen sind und sich mit den dann vorhandenen Zahlen ein Bild zu machen, welche Schuldenhöhe abzutragen ist.
Als zweiter Schritt kommt der außergerichtliche Einigungsversuch, in dem man den Gläubigern von dritter Seite her eben den Vorschlag unterbreitet einenn gewissen Prozentsatz zu zahlen.
Verweigert nur ein Gläubiger ist eben die Insolvenz der letzte Ausweg. So sehe ich das.

Desweiteren sagt das Insorecht eindeutig, dass der Schuldner während der Laufzeit eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben muss und keine zumutbare ablehnen soll.

In jedem einzelnen Fall liegt die angemessene Erwerbstätigkeit anders. Evtl. sogar eine gewerbliche.
Frag doch direkt beim Rechtspfleger am Gericht nach. Der kann dir auf alle Fälle deine Frage beantworten.

Liebe Grüße
Christiane

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Hallo Christiane,

Na, ich weiß ja nicht, was hier oder vielmehr bei Euch los
ist, aber eine in eine Insolvenzgehen bedeutet doch schon von
vornherein sich eine Auflistung der Gläubiger machen, sie
anzuschreiben wieviel mittlwerweile an Zinsen aufgelaufen sind
und sich mit den dann vorhandenen Zahlen ein Bild zu machen,
welche Schuldenhöhe abzutragen ist.

die Realität sieht meist so aus, dass die Leute den Überblick über ihre Finanzen und vor allem ihre Gläubiger verloren haben. Oft genug können die Leute noch nicht mal sagen, wem sie überhaupt was schulden, von der Höhe ganz zu schweigen.

Als zweiter Schritt kommt der außergerichtliche
Einigungsversuch, in dem man den Gläubigern von dritter Seite
her eben den Vorschlag unterbreitet einenn gewissen
Prozentsatz zu zahlen.
Verweigert nur ein Gläubiger ist eben die Insolvenz der letzte
Ausweg. So sehe ich das.

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist für das Verbraucherinsolvenzverfahren zwingende Voraussetzung, nicht aber für das Regelinsolvenzverfahren.

Gruß,
Oskar