Hallo Lady,
eigentlich ist der Antwort von Edison nicht mehr viel hinzuzufügen, aber ich denke, wir haben es angefangen, so soll es auch zu Ende gebracht werden. 
Gut, ist es eine grobe Pflichtverletzung wenn der
Geschaeftspartner, der ja wie gesagt wieder in einem
Arbeitsverhaeltnis ist mittlerweile, seinem neuen Arbeitgeber
die Kundendatenbank ohne Ruecksprache mit seinem
Insolvenzverwalter verkaufen(Wert der Kundendatenbank ca
100.000 Euro, Kaufpreis war 750 Euro!!!), und der
Insolvenzverwalter ihn daraufhin aufmerksam gemacht hat das er
sich damit strafbar gemacht hat und er haette Strafanzeige
stellen koennen und es aber nicht getan hat?
Aaaaaalso, Deine Frage ging dahin, ob der Verwalter was falsch gemacht hat. Hier geht es ja doch um den anderen Gesellschafter, und was soll ich sagen? Wenn der Gesellschafter etwas falsch gemacht haben sollte, kann der Verwalter ja nix dafür. Zudem muss ich sagen, dass mir auch schon Kundendatenbanken untergekommen sind, die viel Geld wert waren. Besser gesagt, wert sein sollten. Hier muss man genau hinsehen, was Datenschutz angeht, was also die Kunden unterschrieben haben. Legal hätte man keine einzige der Datenbanken verkaufen können. Wert also unter dem Wert der Software, denn die ist veraltet. Außerdem: Wenn ich jetzt meinen Job wechseln würde, hätte ich ein paar Adressen, aber die sind personengebunden. Brächte also nix, die zum Verkauf anzubieten, denn die würde ich sowieso mitnehmen.
Ist es nicht auch weiterhin grob fahrlaessig wenn der
Insolvenzverwalter den Verkauf der gesamten Bueroeinrichtung
an den neuen Arbeitgeber des Geschaeftspartners fuer ca 10%
des Wertes zulaesst?
10% des Kaufpreises? Das hängt, wie Edison schon geschrieben hat, davon ab, was man erlösen kann. Gebrauchte Möbel sind nicht unbedingt der Renner. Wir haben es mal geschafft, 50% des Einkaufspreises zu erzielen, das war aber äußerst hochwertige Ware, die nur einen Monat im Einsatz war. Abzäglich der Verwertungskosten war es schon wieder weniger. 10% muss nicht unbedingt schlecht sein. Das kann man pauschal aber nicht sagen.
Gruß,
Oskar