Bekommt man bei Beantragung eines Gewerbescheins das ALG II gekürzt, wenn man nachweisen kann, daß noch nichts verdient wird?
Der Gewerbeschein wird gebraucht um Angebote von Großhändlern einzuholen, und von diesen Angaben ausgehend, einen Geschäftsplan mit Kosten-/Gewinnrechnung zu erstellen. Sonst gibts ja keine Unterstützung, bei der Selbstständigmacherei.
Gruß
wenn Sie sich „unter“ ALGII selbständig machen und Einkommen erzielen, dann wird das ALGII um das anrechenbare Einkommen gekürzt, wenn das erzielte Einkommen die zu gewährenden Freibeträge übersteigt.
Die Freibeträge errechnen sich wie folgt:
Bei einem Bruttoeinkommen bis 800€ sind nach Abzug des Grundfreibetrages in Höhe von 100€, 20% des Einkommens frei, darüber hinaus sind 10% frei, die Einkommensobergrenzen liegen bei 1200€ (ohne Kinder) und 1500€ (mit Kindern).
Beispiel:…Einkommen 500€, ALGII-Bezug 714,50€
Der ALGII-Empfänger erhält 345€ Grundversorgung, 195€ Wohngeld und 174,50€ Einstiegsgeld, macht insgesamt 714,50€ an ALGII-Bezug. Aus diesem Betrag wird das Einstiegsgeld herausgerechnet und es verbleiben 540€.
Von dem Bruttoeinkommen aus gewerblicher Tätigkeit von 500€ wird der Grundfreibetrag von 100€ abgezogen und es verbleiben 400€, von diesen werden wiederum 20% an Freibetrag abgezogen (80€), macht insgesamt einen Freibetrag von 180€ und ein anrechenbares Einkommen von 320€.
Von dem Nettoeinkommen aus ALGII in Höhe von 540€ (714,50 - 174,50 = 540,00) wird das anrechenbare Einkommen von 320€ abgezogen und der Bezug von ALGII somit um 320€ auf nunmehr 220€ (540 - 320) gekürzt.
Unter dem Strich steigt das Einkommen aus ALGII und gewerblicher Tätigkeit insgesamt um den Freibetrag von 180€, von ursprünglich 714,50 auf nunmehr 894,50€.
ja danke erstmal. Heißt also verkürzt, ohne Einkommen (wenn belegbar) kann erstmal nix passieren. Desweiteren wird sosieso ein Finanzplan aufgestellt für die Unterstützung des Amtes.
Aber eine Frage hätte ich noch was ist denn Einstiegsgeld. Hab ich noch nie davon gehört.
Die Freibeträge errechnen sich wie folgt:
Bei einem Bruttoeinkommen bis 800€ sind nach Abzug des
Grundfreibetrages in Höhe von 100€, 20% des Einkommens frei,
darüber hinaus sind 10% frei, die Einkommensobergrenzen liegen
bei 1200€ (ohne Kinder) und 1500€ (mit Kindern).
diese Regelung gilt erst ab 1.10.05. Und noch ein Fallstrick ist eingebaut: Erst mit einem neuen gültigen Bescheid!!! Das heisst: Alter Bescheid = alte Regelung bis zum neuen Bescheid!!!
Bekommt man noch Unterstützung vom AA bei Hartz IV für eine Ich-AG? Laut Workshops beim AA nein - jedenfalls hier in Frankenland. Laut Auskünfte Dritte soll sowas möglich sein, z.B. in Schwabenländle. Andere Meinung von Dritte, solle sowas doch auch im Frankenland möglich sein.
Facit: bevor du dich einlullen läßt von Beamten, die zum Sparen angehalten sind, lies lieber die Gesetzestexte durch. Und streße die Widerspruchsstelle beim AA. Mach es so koordiniert, daß bei einer drohenden Bedürftigkeit dir keine Nachteile einstehen. Setze niemals auf Zeit, weil die andere Seite eher gewillt ist die auszusitzen.
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mir wurde damals, als ich auch arbeitslos war, von meinem freundlichen *gg* Berater gesagt, daß die Stadt, das Finanzamt und das Arbeitsamt untereinander vernetzt seinen. Somit erhielte das AA automatisch die Info, daß ein Gewerbeschein erteilt wurde und würde dann mit sofortiger Wirkung die Zahlungen einstellen.
Gruß
Sticky
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