Gewerbeschein und arbeitslos

vielen dank sie haben mir sehr geholfen

Hallo Angelika,

sorry wegen der späten Antwort. Ich war im Osterurlaub.
Also folgendes. Durch den Job in der Gleitzone, warst du versicherungspflichtig in der Kranken - und Arbeitslosenversicherung.
Dadurch kannst du auf jeden Fall einen Antrag beim Arbeitsamt auf ALG I stellen. Wenn das Arbeitsamt daraufhin Arbeitslosengeld I zahlt bist du auch in der Krankenversicherung versicheret und das Arbeitsamt zahlt die Beiträge.

Verweigert das Arbeitsamt das ALG, dann bleibt nur die freiwillige Weiterversicherung bei der letzten Krankenkasse.
Diese wird bei dem angegebenen Einkommen den mtl Mindestbeitrag für Selbstständige in Höhe von 311,39 € für die Kranken- und Pflegeversicherung verlangen.

Es gibt auf Nachfrage bei den Krankenkassen auch einen Sondertarif, dadurch kann der mtl. Beitrag um ca. 1/3 gesenkt werden.

Viele Grüße
Sigi-der-Schwabe

Hallo Geka!

Ich verstehe nicht ganz: Du bist sozusagen selbstständig und verdienst daraus zwischen 400 und 800 eur (Gleitzone)?

Oder hst du einen Gewerbeschein und zusätzlich eine Beschäftigung, woraus du innerhalb der Gleitzone verdienst?

Also mal angenommen letzteres ist der Fall:
Du kannst dich beim Arbietsamt ja mal kundig machen, ob du von dort nachdem du den Job verlierst Leistungen von denen in Anspruch nehmen kannst (ALG I oder ALGII). Solltest du von dort Unterstützung erhalten ist die Krankenversicherung abgedeckt, denn das Arbeitsamt versichert dich dort. D.h. dann hast du keine Probleme.

Sollte das Arbeitsamt die nichts zahlen, so musst du dich bei deiner Krankenkasse selber versichern. Diese Versicherung heißt „freiwillige Versicherung.“

Liebe Grüße,
Kathi