Hallo, arbeite in der gleitzone fast 3 jahre und habe einen gewerbeschein. mein gewinn ist über 450 euro. ich werde demnächst in der gleitzone gekündigt. kann jemand so nett sein und mir sagen was meine folgenden schritte sein werden , da ich seit 20 jahren kein arbeitsamt von innen gesehen habe. auch ob das arbeitsamt die krankenversicherung bezahlt obwohl ich 450 euro verdiene. ist es auch möglich einfach einen termin beim arbeitsamt zu machen ( zur information) obwohl ich noch nicht arbeitslos bin. ich denke ende des jahres wird werden . ich bedanke mich für jeden ratschlag. Danke Angelika
Hallo geka 62
was bedeutet „in dere Gleitzone“ ?? Das ist mi unbekannt !!!
Wenn du Arbeitslopsengeld beziehst, bist du kirankenversichert und zwar bei deiner letzten gesetzlichen KV (AOK,BKK oder Ersatzkasse wie Barmer, DAK,TK usw.).
Das Arbeitsamt wird nur zahlen, wenn du auch in den letzten Jahren Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt hast.
Wo warst du denn zuletzt versichert ??? Am besten zu der Kasse gehzen und dich beraten lassen, wie es weiter geht.
VG Ayro
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Hallo,
ganz wichtig ist der direkte Weg zum Arbeitsamt. Und das auch schon jetzt. Verpflichtet sind sie dazu, sich mindestens drei Monate vorher dort zu melden. Ansonsten könnten Sperren verhängt werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ergibt sich aus dem versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone.
Die Gewerbetätigkeit kann weitergeführt werden, wenn sie nicht über 15 Stunden in der Woche damit beschäftigt sind. Andernfalls wird es ihnen so ausgelegt, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und sie dann keinen Anspruch auf die Leistungen haben.
Einkommen aus dieser Tätigkeit wird bis auf 165,00€ auf die Regelleistung angerechnet.
Für die Krankenkassen gilt zunächst generell, dass sich selbstständig Tätige selbst krankenversichern müssen. Dies trifft vor allem für die hauptberuflich Selbstständigen zu. Bei nebenberuflich oder in geringem Umfang betriebener Selbstständigkeit gibt es Ausnahmen.
Die Einkünfte aus einem Nebengewerbe sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären.
Viele Grüße
Christoph
Hallo,
ich muss leider passen, da mein Spezialgebiet die gesetztliche Krankenversicherung und dort der Leistungsbereich ist.
Ich würd doch einfach mal beim Arbeitsamt direkt nachfragen!?
Gruß
Traveller
Liebe Angelika,
zunächst werde ich aus deinen Ausführungen nicht so recht schlau. Bist du nun ein Gleitzonenmitarbeiter (von 400,01 Euro bis 800 Euro) und zugleich Selbständig oder nicht. Wenn ja, unterliegst du in der Gleitzone der Kranken- Renten- und Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht. Das heißt, es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dein Einkommen (Gewinn von mehr als 450 Euro) als Selbständige, dürfte grundsätzlich dem nicht entgegen stehen. Melde Dich bitte umgehend bei der Bundesagentur für Arbeit. Hier zählt nur das persönliche Erscheinen. Die werden Dir dann bestimmt weiter helfen.
Falls der Sachverhalt bei dir anders liegen sollte, gib mir bitte Bescheid.
Gruß
Schiwi
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Hallo,
nachdem Du in der Gleitzone arbeitest bist du versicherungspflichtig auch in der arbeitlosenversicherung. du hast also anspruh auf arbeitslosengeld. ob dein gewerbeschein hier bei der leistung schädlich ist kann dir das das arbeitsamt sagen. du bist sogar verpflichtet, dich beim arbeitsamt zu melden, wenn du von einer bevorstehenden arbeitslosigkeit erfährst. bei leistungsbezug zahlt das arbeitsamt auch die beiträge zur krankenversicherung. also einfach mal termin beim arbeitsamt ausmachen.
gruss jogie
vielen dank für deine antwort. sie konnten mir weiter helfen und ich werde mir einen zermin bei der krankenkasse holen. vielen dank
danke für die schnelle antwort, ich werde mich beim arbeitsamt melden. vielen dank
danke für die schnelle antwort. ich habe ein nebengewerbe und arbeite hauptberuflich in der gleitzone mit allen versicherungen. meine angst war nun, dass ich von meinem gewinn in die private krankenversicherung wechseln muss. bei arbeitslosigkeit. sie haben mir sehr geholfen. vielen dank angelika
hallo, ich danke ihnen trotzdem dafür das sie geantwortet haben und ich werde zum arbeitsamt fahren
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vielen dank für die schnelle antwort. ich arbeite hauptberuflich in der gleitzone und habe einen gewerbeschein . ich werde die ratschläge befolgen. und nochmals danke
Hallo,
auch in der Gleitzone werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet.
Also: in jedem Falle beim Arbeitsamt melden, und zwar rechtzeitig vor dem Beschäftigungsende - z.B. wenn Sie die Kündigung in den Händen halten.
Das AA zahlt bei Leistungsbezug (ALG oder ALG2) Beiträge zur Krankenversicherung.
Sinnvoll wäre es, jetzt schon mal einen Beratungstermin beim AA zu holen und sich beraten zu lassen. Stellenvermittlung? Macht auch das AA. Keine Scheu, einfach mal hin dort!
Viele Grüße und toi toi toi!
Gruß
Sven
Hallo Angelika,
das Arbeitsamt wird deine Krankenversicherung nur dann bezahlen, wenn du auch ALG bekommst, ansonsten nicht.
Du musst dich sogar vorher beim Arbeitsamt melden, sobald du von der Kündigung erfährst, bei befristeten Verträgen 3 Monate vor Ablauf. Natürlich kannst du dann auch einen Informationstermin beim AA vereinbaren.
Wenn du kein ALG bekommen solltest (mit deren Rechtsgrundlage kenne ich mich leider nicht aus) musst du wahrsch. freiwillige Versicherung bei deiner Krankenkasse beantragen. Es sei denn du bekommst ALGII, dann würdest du darüber versichert werden (eigene Versichering oder Mitversicherung beim Ehemann, wenn du verheiratet bist).
Hallo Angelika,
ich habe den Sachverhalt so verstanden:
Du hast eine Arbeitsverhältnis und verdienst 450,- € im Monat. Außerdem bist du selbständig tätig.
Ist das so richtig?
Dann meine Frage an dich:
Hat deine Krankenkasse festgestellt dass du nebenbenruflich selbständig erwerbstätig bist. Kannst du dies mit einem Bescheid nachweisen?
Benötige diese INFO um Dir zu helfen.
Andi
hallo, ich arbeite hauptberuflich in der gleitzone und zahle auch arbeitslosenversicherung, und die anderen versicherungen. da bleibt natürlich nicht viel über bei steuerklasse 5.ausserden habe ich einen gewerbeschein für fußpflege und da habe ich einen gewinn von ca, 450 euro. meine angst ist natürlich das ich in die private krankenversicherung muss bei arbeitslosigkeit. dann würde ich mit meinem gewerbe nur für die krankenversicherung arbeiten gehen. dann habe ich gar nichts mehr. ich bin für jeden rat dankbar
vielen dank für die schnelle antwort, ich werde mir nach ostern sofort einen termin holen, frohe ostern und danke
vielen dank , ich werde mir schnell einen termin holen. und danke für die schnelle antwort. schöne ostern
Hallo Angelika,
hier mein Rat:
Arbeitslose können sich zum Arbeitslosengeld Geld hinzuverdienen.
Bei dem Antrag auf ALG gibst du deine selbständige Tätigkeit an. Das Arbeitsamt prüft deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei der Prüfung wird das Arbeitsamt Informationen über deinen Gewinn und deine wöchentliche Arbeitszeit als Selbständige verlangen.
Bewilligt dir das Arbeitsamt ALG, werden auch Beiträge gezahlt und du musst dich um deine Krankenversicherung nicht kümmern.
Hilfreich wäre es sicherlich, wenn du den Feststellungbescheid der Krankenkasse über deine nebenberufliche selbständige Tätigkeit vorlegst.
Bekommst du kein ALG musst du dich weiterversichern. Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Wahrscheinlich käme aber für dich eine freiwillige Versicherung in Betracht. Die Beiträge sind nicht unerheblich. Detaillierte Auskünfte kann dir nur deine Krankenkasse nach Vorlage von Einkommensnachweisen geben. Ggf. solltest du dann lieber die selbständige Tätigkeit aufgeben!
Ein genereller Hinweis noch:
Du bist gegenüber deiner Krankenkasse meldepflichtig! Jede Aufnahme oder Veränderung deiner selbständigen Tätigkeit ist von dir zu melden. Nur so kann die Krankenkasse feststellen, wie du krankenversichert bist. Kommst du deinen Meldepflichten nicht oder nicht rechteitig nach, musst du ggf. Beiträge nachzahlen.
Wichtig: Dein Status (haupt- oder nebenberuflich) ist nicht von deinem Willen abhängig. Vielmehr sind die Gesamtumstände aller Erwerbstätigkeiten entscheidend. Sofern du dein Gewerbe als nebenberuflich angemeldet hast, bedeutet das nicht, dass du tatsächlich nebenberuflich selbständig bist.
Bitte lass dich von deiner Krankenkasse zu deinem Versicherungschutz beraten. Nur so kannst du spätere Nachteile vermeiden.
Andi
Hallo ,
Gleitzone bedeutet, pflichtversicherung,
bedeutet auch ALG 1, und damit versichert übers Amt.
Vorsicht, bei Gewerbeschein, stellt sich raus das Sie Hauptberuflich Selbstständig sind, müssen Sie sich freiwillig versichern.
Gruß
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vielen dank , sie haben mie sehr geholfen einen lieben gruß