Gewerbeschein und HR Eintrag im WEB

Hallo zusammen,
was spricht für ein Unternehmen dafür / dagegen, den Gewerbeschein und den HR Auszug öffentlich ins Web zu stellen, z.B im Impressum.
GGfls. Abmahngefahren, warum auch immer?
Danke
Michael

Hallo zusammen,
was spricht für ein Unternehmen dafür / dagegen, den
Gewerbeschein und den HR Auszug öffentlich ins Web zu stellen,
z.B im Impressum.
GGfls. Abmahngefahren, warum auch immer?

Ich wüßte jetzt nicht was da dagegen sprechen sollte. Ich wüßte aber auch nicht welchen Sinn das haben sollte, wenn es der Gesetzgeber nicht fordert. Die geforderten Angaben im Impressum ergeben sich ja aus §6 TDG:

http://bundesrecht.juris.de/tdg/__6.html