Gewerbeschein und Krankenversicherung

Liebe ExpertInnen,

bedingt die Anmeldung eines Gewerbes eine Pflicht, sich selbst gegen Krankheit zu versichern? Oder andersrum: Kann ein bisher beim Ehegatten Mitversicherter, der ein Gewerbe anmeldet, weiterhin beim Ehegatten versichert bleiben? Wer weiß was?

Gruß Ralf

Hallo,

grundsätzlich muss jeder eine Krankenversicherung haben. Das kann eine eigene GKV, PKV oder eine Familienversicherung sein.
Allein die Anmeldung eines Gewerbes schließt die bisherige Familienversicherung nicht aus. Erst wenn es sich um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt bzw. das Einkommen 360 € monatlich übersteigt, dann endet die beitragasfreie Familienversicherung. Erst dann muss man sich selbt in der GKV oder PKV versichern.
Zum Begriff der hauptberuflichen Selbständigkeit - hier zum Nachlesen:
http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Begriff_d…

Gruß Woko

bedingt die Anmeldung eines Gewerbes eine Pflicht, sich selbst
gegen Krankheit zu versichern?

Diese Pflicht besteht unabhängig von der Anmeldung eines Gewerbes. Ob die Familienversicherung zum Tragen kommt, ist eine andere Frage, die bereits von Woko beantwortet wurde.