Hallo!
Ich habe vor einen Online-Shop zu eröffnen.
Hierfür muß ich ja ein Gewerbe anmelden, das ist klar.
Nun habe ich schon Kontakt zu einigen Großhändlern geknüpft und diese möchten von mir eine Kopie des Gewerbescheins bevor sie mir ihre Preislisten aushändigen.
Wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde um die Preislisten für die Kalkulationen zu bekommen, habe ich ja noch keine Einkünfte. Bis der Shop steht würde es dann sicher noch einige Wochen dauern.
Wie sieht das mit dem Finanzamt aus? Reicht dann eine schriftliche Erklärung, daß ich noch keine Einkünfte über diesen Gewerbeschein gemacht habe?
Wartet man bis das Finanzamt auf einen zukommt oder gibt man die Erklärung am besten sofort nach Erhalt des Gewerbescheins ab?
LG
Aries