Ab wann braucht man eigentlich einen Gewerbeschein? Ich meine
das jetzt speziell bei Verkäufen im Internet.
Gibt es Unterschiede bei handgefertigten Produkten, z.B. ein
selbstgestrickter Pullover (als blödes Beispiel)?
Du brauchst einen Gewerbeschein wenn du gewerblich handelst - und das ist immer ein Streitpunkt. So weit ich weiß, geht es um die Gewinnerziehlungsabsicht, sobald du also etwas kaufst/herstellst mit dem Ziel er weiterzuveräußern und dabei Gewinn zu machen ist es gewerblich - aber das muss dir eben erstmal jemand nachweisen … (Wenn man 50 Pullover im Monat verkauft wirds auffällig )
Bsp: X kauft 5 Fernseher weil die irgendwo spottbillig sind nur um diese bei ebay weiterzuveräußern - sollte gewerblich sein.
Alt: Y kauft 5 Fernseher um diese seinen Neffen zu schenken - einer oder zwei wollen keinen, Y bleibt drauf sitzen - dann würde ich es als Privatverkauf ansehen.
Gehäckelter Pullover ist ähnlich, sobald X diesen häckelt um ihn mit Gewinn abzustoßen gewerblich, hat noch irgendwo drei von Ostern herumliegen müsste als Privatverkauf durchgehen.
Sollte was nicht stimmen bitte ich um verbesserung!
Du brauchst einen Gewerbeschein wenn du gewerblich handelst -
und das ist immer ein Streitpunkt. So weit ich weiß, geht es
um die Gewinnerziehlungsabsicht, sobald du also etwas
kaufst/herstellst mit dem Ziel er weiterzuveräußern und dabei
Gewinn zu machen ist es gewerblich - aber das muss dir eben
erstmal jemand nachweisen … (Wenn man 50 Pullover im Monat
verkauft wirds auffällig )
nicht ganz richtig,
es fehlt noch die legalität und das fortgesetzte.
Ich kann sehr wohl ein auto mit Gewinn verkaufen, aber wie du schon selbst schreibst komm ich dann in den gewerbemäßigen Handel, wenn es mehrere Autos sind.
nicht ganz richtig,
es fehlt noch die legalität und das fortgesetzte.
Ich kann sehr wohl ein auto mit Gewinn verkaufen, aber wie du
schon selbst schreibst komm ich dann in den gewerbemäßigen
Handel, wenn es mehrere Autos sind.
ich meinte, dass es lt. meinen Informationen nicht „privat“ ist, wenn ich auch nur einen Artikel in der Absicht ihn für mehr Geld direkt weiterzuverkaufen erwerbe … natürlich ist es möglich, dass ich etwas, was ich gekauft, ausprobiert und für unpraktisch erfunden haben für mehr verkaufe als ich es gekauft habe - und das eben privat.
ich meinte, dass es lt. meinen Informationen nicht „privat“
ist, wenn ich auch nur einen Artikel in der Absicht ihn für
mehr Geld direkt weiterzuverkaufen erwerbe … natürlich ist
es möglich, dass ich etwas, was ich gekauft, ausprobiert und
für unpraktisch erfunden haben für mehr verkaufe als ich es
gekauft habe - und das eben privat.
ne stimmt so eben nicht ganz. Ich kann sehr wohl was kaufen und es danach sofort für mehr Geld verkaufen. wenn ich einen dummen finde der es mir abkauft. Es kommt aber, hier könnte man schon bei einem Verkauf von gewerbemäßig reden, auch noch auf ie höhe des Gewinnes an.
Als Beispiel:
Ich kaufe ein Auto und verkaufe es dann für sagen wir mal 10000 Euro mehr. Dann kann das gewerbemäßig sein, weil Du mit dem Gewinn in dieser Höhe einen nicht gerade unerheblich Teil deines Jahreseinkommens erzielst und Du davon leben kannst.
Ich hab das mal erlebt von jemanden der innerhalb 2 jahren sich drei Häuser nacheinander gekauft hat und jeweils nach kurzem drin wohnen it Gewinn verkauft und wieder ein größeres gekauft hat. Hier sagte das Amt das wäre gewerbemäßig.
ich meinte, dass es lt. meinen Informationen nicht „privat“
ist, wenn ich auch nur einen Artikel in der Absicht ihn für
mehr Geld direkt weiterzuverkaufen erwerbe …
Dann benötigt jeder einen Gewerbeschein, der auch nur eine Aktie kauft?
Kann ja wohl so nicht stimmen.
Gruß
loderunner (ianal)