ich arbeite als angestellter in einer Maschinenbaufirma und spiele jetzt mit dem Gedanken ein Gewerbe mit einem Arbeitskollegen neben unserem normalen job anzumelden. Dazu habe ich jetzt einige fragen. Wäre super wenn ihr mir die beantworten könntet.
Was ich bisher so gelesen habe muss ich als erstes zum Gewerbeamt gehen und mir einen Gewerbeschein holen. Da gehts schon los. Welche art von gewerbe muss ich da anmelden und wie läuft das weil wir ja zu zweit sind???
Anschliesend wird ja das finanzamt informiert und meldet sich bei mir. Dann bekomme ich vom fa einen wisch den ich ausfüllen muss. Gibts da vielleicht ein muster das man sich mal ansehen kann dass ich weis was auf uns zukommt. Nicht das die mir ein schreiben schicken und ich weis nicht was ich ausfüllen soll.
Was gibt es steuerlich und buchführungstechnisch alles zu beachten? Ich hätt jetzt gesagt meine steuererklärung am jahresende soll ein steuerberater für mich machen weil dann geht da sicher nix schief. Ist die Buchführung aufwändig? Gibts doch sicher programme dafür?!
habt ihr sonst noch wichtige dinge die ich unbedingt beachten muss?
In der Warenbeschaffung sehe ich jetzt nicht die großen probleme.
Es soll ein Gewerbe werden in dem mit digitalen unterhaltungsmedien gehandelt wird. Alles per onlineshop evtl auch ebay.
Ihr dürft alles schreiben was ihr wollt egal ob es noch so blutiges anfängerwissen ist.
Schon mal vielen dank an alle die sich die mühe machen!!
Ein Steuerberater, den Du ja ohnehin mit der Anfertigung Deiner Steuererklärung beauftragen wolltest, wäre für Dich zunächst der richtige Ansprechpartner oder ein Unternehmensberater.
hm hab mal was gelesen, dass ein steuerberater nicht gerade das gelbe vom ei sein soll wenn es um gewerbegründung geht. Wurde aber auch nicht begründet wieso. Und was kostet mich so ein gewerbeberater?
In der Warenbeschaffung sehe ich jetzt nicht die großen
probleme.
Da hast du Recht, solange es nur um den technischen Vorgang der Beschaffung geht.
Deine Probleme, wie bei den vielen unzähligen Shops auch, werden die Einkaufspreise und der Verkauf sein.
Es soll ein Gewerbe werden in dem mit digitalen
unterhaltungsmedien gehandelt wird. Alles per onlineshop evtl
auch ebay.
Aha! Eine brandneue Idee, die so vorher noch keiner hatte. Im Ernst, laß es einfach sein, solange du keine vernünftigen Nischen besetzen kannst. Mit der Standardhardware kannst du keinen Blumentopf gewinnen.
Wenn du glaubst, ein Selbständiger bekäme alles automatisch billiger, dann hast du ein Problem. Nein, dem ist nämlich nicht so.
schauts da mit der warenbeschaffung tatsächlich so happig aus? hab ja zu den preisen ohne gewerbe kein zutritt von daher kann ich das auch nicht wissn. Wenn ich mir so seiten wie auktionsideen.de anschaue dann scheint das ganze alles nicht so schwer. Sind denn die preise vom großhändler mit den preisen in den läden zu vergleichen oder wie groß ist ca der unterschied?
Hallo und guten Abend,
also wird das ein „Kleingewerbe“?! Das müsst Ihr beim Gewerbeamt ganz klar sagen! Ihr müsst auch eine Kategorie dort angeben. Am besten hält man diese etwas breit gefächert, da man ja flexibel sein muss und eine all zu genaue Begriffseingrenzung könnte in der Zukunft zu Schwierigkeiten führen. Am besten „Grosshandel mit Waren verschiedener Art über Internet“. Habt Ihr Euch schon mal darüber Gedanken gemacht, dass das ganze am Jahresende auch mit in Eure Einkommensteuer rein kommt? Gewinne werden fett versteuert, es sei denn, Ihr könnt genug gegensetzen, was das ganze etwas in Grenzen hält. Und wenn Ihr bei Ebay als Power-Seller drin seit, kostet das auch richtig Kohle! Da muss man dann auch immer dranbleiben und nicht denken, dass man da jetzt schnell mal die fette Marie machen kann! Ihr könnt Euch mal bei der IHK erkundigen. Die geben auch manchmal ein paar gute Tipps. Und wenn Ihr ein wenig pfiffig seit, dann könntet Ihr vielleicht auch noch ein paar Fördergelder mitnehmen! Also, ich drück Euch die Daumen!!!
Alles Gute
Diana
also wird das ein „Kleingewerbe“?! Das müsst Ihr beim
Gewerbeamt ganz klar sagen!
Es gibt, weder vor dem Gewerbeamt noch vor den Ertragsteuern einen Unterschied zwischen einem „Gewerbe“ und einem „Klein- oder Nebengewerbe“.
Beim Gewerbeamt sieht die Anmeldung für alle Gewerbetreibenden gleich aus. Egal in welchem Umfang sie Geschäfte planen. Und bei der steuerlichen Anmeldung ist es genauso. Jeder bekommt den gleichen Fragebogen.
Den einzigen Unterschied könnte es im Bereich der Umsatzsteuer geben. Denn dort gibt es nach § 19 UStG einen „Kleinunternehmer“. Bei Interesse einfach mal im Archiv dieses Brettes oder des Brettes „Steuern“ schmökern.