Hallo
habe ein kleingewerbe seit 2 jahren.
bin umsatzsteuerbefreit, da ich
Hallo
habe ein kleingewerbe seit 2 jahren.
bin umsatzsteuerbefreit, da ich
Hallo …
wenn Sie derzeit im zweiten Jahr sind, dann fallen Sie noch unter die Kleinunternehmerregelung (im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500€ Umsatz und im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000€ Umsatz).
Im kommenden Geschäftsjahr sind Sie dann kein Kleinunternehmer mehr, müssen Umsatzsteuer ausweisen und sind zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Die Gewerbesteuer wird fällig (Freibetrag 24.500€), es sei denn, Sie mindern den Gewinn durch eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG.
Gleiches trifft für die Bilanzierungspflicht zu, wenn Sie den Gewinn mindern, dann überschreiten Sie nicht die Gewinnschwelle von 30.000€ und bis zu 350.000€ Umsatz wird es wohl noch etwas dauern.
Glückwunsch zum guten Gewinn und weiterhin Viel Erfolg !
MfG
BEBOUB
http://www.bebo-consulting.de
Gewerbesteuer!?
vielen dank für die antwort.
ihre aussagen bestätigen meine vermutungen.
bzgl. der umsatzsteuerbefreiung gehe ich davon aus, dass sie erst in 2006 bei mir wegfällt, da ich in 2003
Diese Vermutung ist falsch !
Hallo …
diese Vermutung ist falsch !
Wenn Sie im ersten Jahr einen Umsatz unter 17.500€ und im zweiten Jahr unter 50.000€ aber über 17.500€ generieren, dann sind Sie ab dem dritten Jahr umsatzsteuerpflichtig, weil die Bedingung „Vorjahr nicht mehr als 17.500€“ nicht mehr erfüllt ist.
Da Sie den Jahresumsatz einfach ermitteln können (der ist ja kein Geheimnis für den Unternehmer), sind Sie ab dem dritten Jahr umsatzsteuerpflichtig.
MfG
BEBOUB
http://www.bebo-consulting.de
danke für die aufklärung.
ich hätte fast schwören können, dass man die umsatzsteuerveranlagung mit etwas geschickt ein weiteres jahr hinauszögern kann.
im ersten geschäftsjahr war ich nämlich fast über der 17500 euro grenze und da meine ich mich erinnern zu können, dass ich für das 2te jahr sowieso befreit wäre, egal ob ich im ersten jahr über 17500 bin oder nicht, da das finazamt das überschreiten ja erst nach einreichen der erklärung erfährt und dann erst eine veranlagung erfolgen kann.
hallo,
es ist unerheblich ob das finanzamt das erfährt oder nicht - als unternehmer ist man selbst verpflichtet die umsatzgrenzen zu beachten um dann entsprechend im folgejahr die konsequenzen zu ziehen…
gruß vom inder
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