Hallo,
weiß jemand, ob es Tabellen zur Höhe der Gewerbesteuer gibt bzw wie man das berechnen kann? Hab im Netz nur komplizierte Formeln gefunden, mit denen ich nix anfangen kann.
Gruß Sora
Hallo Sora,
die GewSt ist so kompliziert wie sie ist, da kann man nichts machen.
Aber ich will mal probieren, die Berechnung für einen Einzelunternehmer ohne Grundbesitz im Betriebsvermögen, ohne Beteiligungen (aktiv oder passiv), ohne Niederlassungen im Ausland darzustellen, der seinen Gewinn per Überschussrechnung gem. § 4(3) EStG ermittelt, und dabei vereinfachend einiges wegzulassen, was keinen bedeutenden Einfluss auf die Höhe der Steuer hat oder was mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht gegeben sein wird.
(1) Vom Überschuss zum Gewerbeertrag:
Überschuss plus die Hälfte der Dauerschuldzinsen (das sind Zinsaufwendungen für Darlehen und für mehr als 355 Tage im Jahr unter Null befindliche laufende Bankkonten). Nach dieser vergleichsweise wichtigsten Hinzurechnung ist unser vereinfachter Einzelunternehmer schon beim Gewerbeertrag angekommen.
(2) Vom Gewerbeertrag zur Steuermesszahl:
Gewerbeertrag auf volle 100€ nach unten abrunden. Dann den Freibetrag für natürliche Personen von 24.500 € abziehen. Dann aus der erhaltenen Zahl die Steuermesszahl berechnen. Diese beträgt bei natürlichen Personen und Personengesellschaften
für die ersten 12.000€ 1%, für die weiteren 12.000€ 2%, für die weiteren 12.000€ 3%, für die weiteren 12.000€ 4% und für alle weiteren Beträge 5%.
(3) Von der Steuermesszahl zur Gewerbesteuer:
Die erhaltene Steuermesszahl mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multiplizieren. Der liegt normalerweise in der Kante 400%, traditionell ist Frankfurt/Main Spitzenreiter mit derzeit meines Wissens über 500%, es gibt immer noch kleinere ländliche Gemeinden mit Hebesätzen von 300% und weniger.
Gehts mit dieser Darstellung unter Weglassung aller Spezialitäten und Feinheiten etwas besser?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
weiß jemand, ob es Tabellen zur Höhe der Gewerbesteuer gibt
bzw wie man das berechnen kann? Hab im Netz nur komplizierte
Formeln gefunden, mit denen ich nix anfangen kann.
Gruß Sora
Nicht zu vergessen, dass die Gewerbesteuerlast durch eine erhebliche Anrechnung auf die Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen eine deutliche Entlastung bedeutet.
§35 EStG sieht vor, dass das 1,8fache des GewSt-Meßbetrages auf die ESt angerechnet wird.
Beispiel: Meßbetrag € 500,00 x Hebesatz ( z.B. ) 400% = € 2.000 GewSt-Belastung.
Anrechnung auf die ESt des Steuerpflichtigen: Meßbetrag € 1.000 x 1,8 = € 1.800.
Hierbei ist auch noch nicht mal berücksichtigt, dass die GewSt als Betriebsausgabe selbst gewinnmindernd wirkt, und schon auf diesem Wege - entsprechend dem anzuwendenden Grenzsteuersatz - eine ESt-Ersparnis bewirkt.
Bitte um Korrektur, falls nicht korrekt.
Gruß
Björn
Hallo HGS,
schönen Dank für den Link. Als ich versucht habe, die manuelle Berechnung für den Weg von der vorläufigen zur tatsächlichen GewSt-Belastung beim bilanzierenden Unternehmer „mal eben so“ wieder wach zu rufen („hammerdochalles noch mit Bleistift und Radiergummi in der HAÜ durchexerziert“), fiel mir peinlicherweise nichts Gscheites mehr dazu ein…
Für den frischgebackenen Unternehmer, dem der Dschungel der Hinzurechnungen aber eher fremd ist und auch die Tatsache, dass GewSt hinsichtlich des Gewerbeertrages abziehbarer Aufwand ist, eher Schwindelgefühle verursacht, ist der flotte kleine GewSt-Rechner allerdings bloß cum grano salis zu empfehlen, weil Hinzurechnungen und Kürzungen schon als Betrag vorliegen müssen, damit man da einsteigen kann, und weil die Begriffe der vorläufigen und tatsächlichen Gewerbesteuer als bekannt vorausgesetzt werden.
Schöne Grüße
MM
Hallo, MM,
vor etlichen Jahren und dann wieder in 2002 habe ich mir unter Excel einen eigenen GewSt-Rechner „gestrickt“. Dafür habe ich jeweils mehrere Stunden investiert, muß aber sagen, daß sich der Aufwand gelohnt hat. Damals hatte ich noch kein Internet.
Die angegebene Site, die ich auch erst heute aufgrund dieses Postings gefunden habe, halte ich für außerordentlich hilfreich, weil die Berechnung der Rückstellung durch Einführung der Staffelmethode noch komplizierter geworden ist.
So ein Berechnungsprogramm kann natürlich einen Laien nicht durch das ganze Gesetz führen und setzt bestimmte Grundkenntnisse voraus.
Die „normale“ GewSt-Erklärung beschränkt sich doch auf Angaben über den Gewinn und Dauerschuldzinsen, vielleicht noch Hinzurechnungen bei Betriebsgrundstücken und Spenden. Dafür ist der (kostenlose) Link m.E. super geeignet und reicht vollkommen aus.
schönes Wochenende
HGS
Ich meinte natürlich „Kürzungen bei Betriebsgrundstücken“.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke!
Hallo Ihr 3,
vielen Dank für Eure nützlichen Tipps. Jaja, ich bin wohl eine vereinfachte Einzelunternehmerin, mit mangelnden Grundkenntnissen. 
Aber für’s erste hab ich jetzt eine gewisse Orientierung. Wahrscheinlich komme ich sowieso nicht über den Steuerfreibetrag … Jedenfalls sieht das alles sehr nach notwendiger Steuerberatung aus.