ein Gewerbetreibender bereitet seine Steuererklärung per ELSTER für das Jahr 2008 vor. In der Anlage G wird er aufgefordert, denn Gewerbesteuermeßbetrag und die tatsächlich für 2008 gezahlte Gewerbesteuer einzugeben. Als folgsamer Steuerbürger entnimmt er beide Zahlen aus dem Gewerbesteuerbescheid v. 2.6.2008. Allein, die Verwunderung ist groß, als ihm das ELSTER-Programm eine Fehlermeldung um die Ohren haut, weil die Zahlung angeblich nur max. das 3,5 fache des Messbetrages sein darf (Hebesatz in seiner Gemeinde 430 %).