Hallo hoffentlich habe ich das richtige Forum erwischt.
Meine Frage ist die Wie wird die Gewerebsteuer verteilt bei Filialbetrieben?
Angenommen Hauptverwaltung liegt in einer Großstadt.
Zweigbetrieb ist in Kleinkleckersdorf, jetzt ist der Zweigbetrieb aber etwas größer …
Sagen wir mal eine Fabrikanlage (Werk).
Wie wird da die Gewerbesteuer berechnet, oder verrechnet?
Danke schön an die Experten
Gruß der Mike
Ein Blick ins Gesetz…
…erleichtert die Rechtsfindung:
§ 28 GewStG Allgemeines
(1) Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen. Das gilt auch in den Fällen, in denen eine Betriebsstätte sich über mehrere Gemeinden erstreckt hat oder eine Betriebsstätte innerhalb eines Erhebungszeitraums von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden ist.
§ 29 GewStG Zerlegungsmaßstab
(1) Zerlegungsmaßstab ist
1.vorbehaltlich der Nummer 2 das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten (§ 28) beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind;
2.bei Betrieben, die Anlagen zur Erzeugung von Windenergie betreiben, zu drei Zehntel das in Nummer 1 bezeichnete Verhältnis und zu sieben Zehntel das Verhältnis, in dem die Summe der steuerlich maßgebenden Ansätze des Sachanlagevermögens mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsausstattung, der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im Bau in allen Betriebsstätten (§ 28) zu dem Ansatz in den einzelnen Betriebsstätten steht.
(2) Bei der Zerlegung nach Absatz 1 sind die Arbeitslöhne anzusetzen, die in den Betriebsstätten der beteiligten Gemeinden (§ 28) während des Erhebungszeitraums (§ 14) erzielt oder gezahlt worden sind.
(3) Bei Ermittlung der Verhältniszahlen sind die Arbeitslöhne auf volle 1 000 Euro abzurunden.
Beispiel:
Ein Betrieb verfügt über drei Betriebsstätten in drei Gemeinden (A, B, C). Insgesamt zahlt der Betrieb pro Jahr 1.000.000 € an Lohn an seine Beschäftigten aus.
Hiervon entfallen an die Beschäftigten in
-
A 100.000 € (10%)
-
B 400.000 € (40%)
-
C 500.000 € (50%)
Im selben Verhältnis wird der Steuermessbetrag zwischen den drei Gemeinden geteilt und dieser dann mit dem von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Hebesatz (§16 GewStG) gewichtet.
Das ganze Gesetz findest Du z.B. hier: Ich hoffe ich konnte Dir helfen!Charlie80
Danke der * ist von mir.
Es ging um die Diskussion das der neue Betrieb ja Unmengen an Gewerbesteuer zahlt. Bei ca. 200 Arbeitsplätzen und einer Riesenüberbauten Fläche.
MFg
Servus,
beim Vergleich der Hebesätze zeigt sich wahrscheinlich, dass das dem Unternehmen insgesamt (das ja bei gleichem Ertrag insgesamt keinen anderen Meßbetrag haben wird als vorher, bloß einen anders aufgeteilten) ziemlich gut tut.
Schöne Grüße
MM