Hab hier eine Übung vor mir liegen und bin bei der Gewerbesteuer Kürzungen hängen geblieben.
K hat mit zwei anderen eine OHG gegründet, die Kapitalbeteiligung beträgt jeweils 10.000€. K wurde zum alleinigen Geschäftsführer ernannt und erhält ein Gehalt von 100.000 p.a.
Nun weiß ich nicht, was ich mit §9 Nr. GewStG anfangen soll, ist dieser § überhaupt relevant? Muss ich nun die 100.000€ kürzen oder die 10.000€? Oder gar nichts?
In einer anderen Übung geht es dadrum, dass D (Selbstständig) durch Gegenüberstellung einen vorläufigen Gewinn von 60.000€ ermittelt hat. Danach kommt der Satz „In ihren Berechnungen hat D folgende Vorfälle im Jahr 2012 gewinnwirksam erfasst:“
Danach kommen Sachen wie Zahlung einer Rechnung, Miete, Afa und sonstige Kosten. Wurden diese Sachen denn schon laut Sachverhalt erfasst? Oder muss ich diese noch miteinberechnen?
Gruß und Danke!