Hab hier eine Übung vor mir liegen und bin bei der Gewerbesteuer Kürzungen hängen geblieben.
K hat mit zwei anderen eine OHG gegründet, die Kapitalbeteiligung beträgt jeweils 10.000€. K wurde zum alleinigen Geschäftsführer ernannt und erhält ein Gehalt von 100.000 p.a.
Nun weiß ich nicht, was ich mit §9 Nr. GewStG anfangen soll, ist dieser § überhaupt relevant? Muss ich nun die 100.000€ kürzen oder die 10.000€? Oder gar nichts?
In einer anderen Übung geht es dadrum, dass D (Selbstständig) durch Gegenüberstellung einen vorläufigen Gewinn von 60.000€ ermittelt hat. Danach kommt der Satz „In ihren Berechnungen hat D folgende Vorfälle im Jahr 2012 gewinnwirksam erfasst:“
Danach kommen Sachen wie Zahlung einer Rechnung, Miete, Afa und sonstige Kosten. Wurden diese Sachen denn schon laut Sachverhalt erfasst? Oder muss ich diese noch miteinberechnen?
K hat mit zwei anderen eine OHG gegründet, die
Kapitalbeteiligung beträgt jeweils 10.000€. K wurde zum
alleinigen Geschäftsführer ernannt und erhält ein Gehalt von
100.000 p.a.
Nun weiß ich nicht, was ich mit §9 Nr. 2 GewStG anfangen soll,
ist dieser § überhaupt relevant?
Der § ist natürlich relevant. Lies nochmal Nr. 2 - es steht alles drin, ob und was mit den 10.000 bzw. 100.000 Euro zu machen ist.
Muß ich nun die 100.000€
kürzen oder die 10.000€? Oder gar nichts?
In einer anderen Übung geht es dadrum, daß D (Selbständig)
durch Gegenüberstellung einen vorläufigen Gewinn von 60.000€
ermittelt hat. Danach kommt der Satz „In ihren Berechnungen
hat D folgende Vorfälle im Jahr 2012 gewinnwirksam erfaßt:“
Danach kommen Sachen wie Zahlung einer Rechnung, Miete, Afa
und sonstige Kosten. Wurden diese Sachen denn schon laut
Sachverhalt erfaßt?
Ja, hast Du doch selbst geschrieben: Sind gewinnwirksam erfaßt.
Oder muß ich diese noch miteinberechnen?
Nö. Sind drin. Aber hätten vielleicht nicht drin sein dürfen - steuerlich gesehen. Zum Beispiel könnte ein Bußgeld den Gewinn gemindert haben, dann müßte dieser Betrag wieder gewinnerhöhend hinzugerechnet werden.