Gewerbesteuer als abzugsfähige Betriebsausgaben

Hallo,

heutzutage besteht das Betriebsausgabenabzugsverbot. Vorher war es möglich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzuziehen. Wie wurde dies umgesetzt? Habe gerade das EStG von 1999 vorliegen, kann aber keine Quellen finden.

Könnt ihr mir helfen und mir Quellen nennen, in der ich eine entsprechende Formel dafür finde.

Vielen Dank und liebe Grüße

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich befasse mich vorwiegend mit den Gebieten Steueroptimierung (Offshore) und Geldanlage

sorry, bin architekt - kein steuerberater

Hallo daroszpa,

tut mir Leid, kann leider nicht helfen.

Gruß
Mr. Footnews

Hallo,

ich bin mir nicht sicher aber soweit ich weiß ist Gewerbesteuer wieder abzugsfähig.

MfG

Der Firmengrunder

§4 Abs. 5b EStG: Die Gewerbesteuer und… sind keine Betriebsausgaben.

Hallo,
ich fürchte da wirst Du auch nichts explizites dazu finden. Die Gewerbesteuer wurde als Betriebsausgabe angesetzt, das war bis 2008 so normal wie ein Kugelschreiber, der betrieblich genutzt worden ist (da gibt es ja auch keine explizite Vorschrift, die den Betriebsausgabenabzug des Aufwandes für Kugelschreiber regelt).
Bei wikipedia gibt es einen recht ausführlichen Artikel zur Gewerbesteuer und ihrer Geschichte, evtl. hilft Dir das weiter.
Gruss Barbara

Leider kann ich Dir bei dieser Sache nicht weiterhelfen.

Hallo,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Gruß Angela

Hallo,

diesbezüglich bin ich da leider auch überfragt… sorry!

Viele Grüße

Sportster

Sie werden doch hoffentlich einen eigenen Steuerberater für IHREN Geschäftsbetrieb haben. Aber auch ohne können Sie Ihren beim Finanzamt zuständigen Sachbearbeiter jederzeit befragen. Ihr Gedanke ist logisch. Sie können aber, so meine ich, in einer Zeile des Vordrucks die Gewerbesteuerbeträge geltend machen. Das Amt muß auf diese Angabe eingehen und im Bescheid ggf. eine Ablehnung vermerken und dies begründen;oder es erfolgt die Anerkennung, was aus dem Bescheid abzulesen wäre. Nach dem Einkommensteuerrecht wird z. B. die Grundsteuer als Betriebsausgabe anerkannt - ein vergleichbarer Sachverhalt.